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Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht – ohne Umwege – in Notfällen rund um die Uhr!
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Schweigen ist Ihre stärkste Verteidigung
Im Strafrecht gilt: Sagen Sie nichts – weder gegenüber der Polizei noch gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht. Fordern Sie stattdessen sofort das Gespräch mit Ihrem Strafverteidiger. Dieses Recht steht Ihnen in jeder Verfahrensphase zu. Sie erreichen die Strafverteidiger Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel in dringenden Fällen jederzeit telefonisch – 0179 23 46 907 (RA Junge) oder 0151 21 778 788 (RA Dr. Bunzel). Bis Sie anwaltlichen Rat erhalten, sollten Sie konsequent schweigen, nichts unterschreiben und sich nicht auf „lockere Gespräche“ einlassen.
Schnell handeln – Chancen wahren
In Strafverfahren zählt jede Stunde. Häufig lassen sich erste Schritte unbürokratisch am Telefon klären. Rufen Sie uns sofort an – eine erste telefonische Einschätzung ist für Sie kostenlos. Absolute Verschwiegenheit ist garantiert, selbst wenn noch kein Mandatsverhältnis zustande kommt.
Hausdurchsuchung? Sofort Verteidiger kontaktieren
Bei einer Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume sollten Sie ohne Zögern zum Telefon greifen. Wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Bestehen Sie darauf, Ihren Anwalt hinzuzuziehen, bevor Sie Aussagen machen oder Unterlagen herausgeben.
Festnahme oder Untersuchungshaft
Wenn ein Angehöriger festgenommen wurde oder in Untersuchungshaft sitzt, ist sofortiges Handeln entscheidend. Je früher wir eingreifen, desto besser können wir auf eine Verfahrenseinstellung oder andere günstige Lösungen hinwirken. Vermeiden Sie jede Aussage ohne vorherige Akteneinsicht – nur wir als Ihre Verteidiger erhalten vollständige Einblicke in die Ermittlungsakten und entwickeln darauf basierend eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Strafbefehl oder Anklageschrift erhalten?
Reagieren Sie sofort – Fristen sind knapp bemessen. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf, um keine Chancen zu verspielen.
Rechtsmittel: Beschwerde, Berufung, Revision
Ob Einspruch gegen einen Strafbefehl, Berufung gegen ein Urteil oder Revision vor höheren Gerichten – wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten und setzen Ihre Rechte konsequent durch, auch bei Beschwerden gegen Durchsuchungs- oder Beschlagnahmebeschlüsse.
Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen!
Nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite oder rufen Sie uns an – ein Gespräch zur ersten Orientierung ist bei uns stets kostenlos.
An unserem Standort in Kiel beraten, vertreten und verteidigen wir als hochspezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht Unternehmen und Privatpersonen aus der gesamten Region Schleswig-Holstein – bei Bedarf auch bundesweit – in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Unser besonderer Schwerpunkt liegt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Darüber hinaus decken wir das gesamte Spektrum des Strafrechts ab – vom allgemeinen Strafrecht bis hin zu komplexen Spezialgebieten wie Kapitalstrafrecht, Medizinstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Umweltstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht sowie dem Ordnungswidrigkeitenrecht.
Sie finden uns in Kiel in der Kaistraße 90. WICHTIG: Da wir bundesweit als Strafverteidiger tätig sind, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin, bevor Sie sich auf den Weg zu uns machen (hier).
Rechtsanwalt Andreas Junge, geboren 1972 in Görlitz, ist seit 2004 als Strafverteidiger tätig und führt seit 2008 den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Er ist zudem zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in komplexen Wirtschafts- und Steuerstrafsachen.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Referendariat im Bezirk des Kammergerichts war er u. a. wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Verwaltung des Deutschen Bundestages. Heute ist er als Dozent beim RAFO Institut für Rechtsanwaltsfortbildung tätig und engagiert sich in zahlreichen juristischen Fachvereinigungen mit internationalen Bezügen.
Für eine schnelle Kontaktaufnahme ist Rechtsanwalt Andreas Junge direkt unter 0179 23 46 907 erreichbar – auch per WhatsApp, Signal oder Telegram.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, geboren 1984 in Cottbus, ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht sowie zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin absolvierte er sein Referendariat im Bezirk des Kammergerichts. Er war als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Verwaltung des Deutschen Bundestages, an mehreren Universitäten sowie in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig und arbeitete zudem ein Jahr lang als Richter in Bayern.
Dr. Bunzel ist Autor mehrerer juristischer Fachbücher, Dozent beim RAFO Institut für Rechtsanwaltsfortbildung und Mitglied in zahlreichen nationalen und internationalen Juristenvereinigungen.
Für eine schnelle Kontaktaufnahme ist Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel direkt unter 0151 21 778 788 erreichbar – auch per WhatsApp, Signal oder Telegram.
Allgemeines Strafrecht
Die Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel verteidigen Sie in jedem strafrechtlichen Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren – unabhängig davon, ob es sich um Vorwürfe aus dem Strafgesetzbuch oder um spezielle Strafvorschriften aus anderen Gesetzen handelt. Dazu zählen beispielsweise Diebstahl, Raub, Erpressung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Körperverletzung, Vergewaltigung, Tötungsdelikte sowie Straftaten nach der Abgabenordnung, dem Geldwäschegesetz, dem Betäubungsmittelgesetz, dem Konsumcannabisgesetz, dem Anti-Doping-Gesetz, dem Arzneimittelgesetz, dem Waffengesetz oder wirtschaftsrechtlichen Spezialgesetzen wie dem Aktiengesetz oder dem GmbH-Gesetz. Eine erfolgreiche Strafverteidigung erfordert nicht nur fundierte Kenntnisse im materiellen Strafrecht, sondern auch tiefgehendes Wissen im Strafprozessrecht und Erfahrung mit den Abläufen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Durch ihre langjährige Berufspraxis, wissenschaftliche Publikationen und Tätigkeiten als Richter, Dozenten und Fachautoren verfügen die beiden Anwälte über ein außergewöhnlich breites Fachwissen.
Sexualstrafrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet Ihnen im sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts eine diskrete, konsequente und strategisch durchdachte Verteidigung. Dies umfasst Verfahren wegen sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch, Besitz oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte – auch im Internet –, Cybergrooming oder anderer Sexualdelikte. Gerade in diesem Bereich können schon bloße Verdächtigungen schwerwiegende persönliche und berufliche Folgen haben. Rechtsanwalt Junge prüft die Beweislage mit höchster Sorgfalt, hinterfragt Aussagen kritisch und setzt auf frühzeitige Intervention, um unrechtmäßige Ermittlungsmaßnahmen zu verhindern und falsche Beschuldigungen abzuwehren. Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Reputation nachhaltig zu schützen.
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
In komplexen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren – etwa bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue, Bankrott, Geldwäsche, Bestechlichkeit oder Steuerhinterziehung – ist schnelles und strategisches Handeln entscheidend. Die Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel verbinden ihre strafprozessuale Expertise mit vertieften Kenntnissen im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Sie vertreten Sie in Ermittlungen, Hauptverhandlungen und in Compliance-Fragen, um Risiken frühzeitig zu minimieren.
Organisationsstrafrecht
Vorwürfe wie die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen oder Verstöße nach dem Vereinsgesetz führen oft zu intensiven Überwachungsmaßnahmen – von Telefonabhörungen über Observationen bis zu digitalen Zugriffen. Viele dieser Maßnahmen sind rechtswidrig. Die Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel setzen sich konsequent dafür ein, dass unrechtmäßig erlangte Erkenntnisse nicht verwertet werden, und greifen dabei auf fundierte wissenschaftliche Arbeit im Bereich verdeckter Ermittlungen zurück.
Kapitalstrafrecht
Bei Tötungsdelikten – sei es Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung unter besonderen Umständen – steht regelmäßig die gesamte persönliche Freiheit des Beschuldigten auf dem Spiel. Solche Verfahren sind meist von einer außergewöhnlich hohen Strafandrohung, oft lebenslanger Freiheitsstrafe, geprägt und werden von Anfang an mit besonderer Intensität durch die Ermittlungsbehörden geführt. Häufig befinden sich die Betroffenen über Monate oder gar Jahre in Untersuchungshaft, was eine enorme psychische Belastung darstellt. Hinzu kommt nicht selten ein erheblicher öffentlicher und medialer Druck, der die Situation zusätzlich erschwert und die Unschuldsvermutung faktisch in Frage stellt.
Die Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel unterstützten Beschuldigte nicht nur in der gerichtlichen Verteidigung, sondern beraten auch deren Angehörige zu Besuchsregelungen, Schriftverkehr und anderen organisatorischen Fragen, um in dieser extrem belastenden Phase bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.
Medizinstrafrecht und Doping-Strafrecht
Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel verteidigen Ärzte, Heilberufler und Sportler bei Vorwürfen wie fahrlässiger Tötung, Körperverletzung, Abrechnungsbetrug oder Verstößen gegen das Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetz. Dr. Bunzel hat sich zudem bundesweit als Verteidiger im Doping-Strafrecht etabliert und berät sowohl Profisportler als auch Freizeitathleten bei Vorwürfen nach dem Anti-Doping-Gesetz – auch in sportrechtlichen Verfahren.
Besuchen Sie für nähere Informationen hierzu auch die Website doping-anwalt.de!
Jugendstrafrecht
Wenn Jugendliche oder Heranwachsende beschuldigt werden, setzen die Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel auf Lösungen, die Erziehung und Wiedereingliederung in den Vordergrund stellen. Sie arbeiten mit Jugendhilfeeinrichtungen und Suchtberatungsstellen zusammen, um nachhaltige und positive Perspektiven zu schaffen.
Verkehrsstrafrecht
Bei Delikten wie Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs liegt das Hauptaugenmerk darauf, den Führerschein zu erhalten oder Sperrfristen zu verkürzen. Als Fachanwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht kennen Dr. Maik Bunzel und Andreas Junge alle relevanten Verteidigungsstrategien.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Bußgeldverfahren – ob gegen Privatpersonen oder Unternehmen – können erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Folgen haben. Die Rechtsanwälte Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel prüfen die Vorwürfe sorgfältig, legen Rechtsmittel ein und setzen die Verteidigungsinstrumente des Strafverfahrens auch in Ordnungswidrigkeitensachen gezielt ein.