Geldwäsche durch Überweisungen auf unbekannte Konten – wenn ein Klick zum Strafverfahren führt
In Schleswig-Holstein nehmen die Strafverfahren wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) stark zu, insbesondere in Fällen, in denen Beschuldigte Geld auf ihnen unbekannte Konten überweisen. Viele