Nötigung im Straßenverkehr – wenn ein Augenblick des Ärgers zum Strafverfahren wird
In Schleswig-Holstein kommt es immer häufiger zu Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB). Situationen, die im hektischen Straßenverkehr alltäglich erscheinen – dichtes Auffahren,