§ 184 StGB gegen Ärzte – wenn ein Pornografie-Vorwurf zum Strafverfahren und Berufsrisiko wird
Strafverfahren wegen § 184 StGB treffen Ärzte in Schleswig-Holstein besonders hart. Der Vorwurf betrifft Straftaten im Zusammenhang mit pornografischen Inhalten, etwa die Verbreitung, das Zugänglichmachen