Scheinselbstständigkeit in der Gastronomie – wenn gegen Gastronomen ein Strafverfahren droht
Ein Strafverfahren gegen Gastronomen wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen ist in Schleswig-Holstein ein Risiko, das viele Betreiberinnen und Betreiber von Restaurants, Cafés, Bars und Lieferbetrieben