Geldwäsche-Verdacht durch Überweisungen auf fremde Konten – wenn ein „schneller Gefallen“ zum Strafverfahren nach § 261 StGB wird
Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche durch das Überweisen auf fremde Konten trifft viele Beschuldigte in Schleswig-Holstein völlig überraschend. Oft beginnt alles mit einer scheinbar harmlosen Bitte