Geldwäsche-Verdacht nach § 261 StGB – was jetzt zählt und wie eine Einstellung des Verfahrens möglich ist
Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche trifft viele Betroffene in Schleswig-Holstein völlig unerwartet. Häufig beginnt es mit einer Kontosperrung, einer Rückfrage der Bank, einer Verdachtsmeldung, einer Vorladung