Strafverfahren gegen Geschäftsführer wegen § 266a StGB: Wenn aus Lohnabrechnung, Scheinselbstständigkeit oder Subunternehmern ein persönliches Strafrisiko wird
Ein Strafverfahren gegen Geschäftsführer wegen § 266a StGB gehört zu den gefährlichsten Konstellationen im Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht. Viele Betroffene glauben zunächst, es gehe „nur“ um