Schwarzarbeit im Trockenbau – ein bekanntes Problemfeld
Der Trockenbau gehört zu den besonders kontrollierten Bereichen im Baugewerbe. Viele Projekte müssen kurzfristig und mit großem Personaleinsatz realisiert werden. Trockenbaufirmen greifen deshalb häufig auf Subunternehmer und kurzfristige Arbeitskräfte zurück. Genau an dieser Schnittstelle entstehen immer wieder Vorwürfe der Schwarzarbeit nach § 266a StGB und der Steuerhinterziehung nach § 370 AO, wenn Sozialabgaben nicht abgeführt oder Mitarbeiter als Scheinselbständige beschäftigt werden.
In Schleswig-Holstein – ob in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder Itzehoe – stehen Trockenbaufirmen deshalb regelmäßig im Fokus von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der Staatsanwaltschaften.
Typische Fallkonstellationen aus der Praxis
Die Praxis zeigt, dass Strafverfahren gegen Trockenbaufirmen häufig aus ähnlichen Konstellationen entstehen. So beschäftigen Unternehmen Arbeiter ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung, um kurzfristige Aufträge abwickeln zu können. Ebenso verbreitet ist der Vorwurf, dass Subunternehmer als Scheinfirmen vorgeschoben werden, die tatsächlich keine eigenen Mitarbeiter oder Betriebsmittel besitzen. Auch Barzahlungen „auf die Hand“ ohne ordnungsgemäße Lohnabrechnung führen regelmäßig zu Ermittlungen.
Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 den Inhaber einer Trockenbaufirma, der über Jahre hinweg Arbeiter ohne Sozialversicherung einsetzte, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und ordnete hohe Nachzahlungen an. Das Amtsgericht Lübeck sprach 2019 einen Unternehmer teilweise frei, weil sich herausstellte, dass die vorgeworfenen Scheinselbständigkeiten nicht eindeutig nachweisbar waren. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass die Beschäftigung mehrerer Schwarzarbeiter über einen längeren Zeitraum hinweg einen besonders schweren Fall der Schwarzarbeit darstellt.
Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Trockenbaufirmen
Die strafrechtlichen Folgen solcher Verfahren sind erheblich. Nach § 266a StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei Schadenssummen im sechsstelligen Bereich regelmäßig Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt werden. Neben der Strafe selbst stehen die wirtschaftlichen Konsequenzen im Vordergrund: Sozialversicherungsträger fordern Beiträge oft über mehrere Jahre hinweg nach, ergänzt um Zinsen und Säumniszuschläge. Zusätzlich drohen steuerliche Nachforderungen durch das Finanzamt, die nicht selten die wirtschaftliche Existenz kleiner und mittelständischer Trockenbaufirmen bedrohen.
Ermittlungsstrategien der Behörden
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt in der Baubranche häufig unangekündigte Kontrollen direkt auf Baustellen durch. Dort werden Personalien aufgenommen, Arbeitszeiten dokumentiert und Unterlagen überprüft. Häufig stützen sich die Ermittlungsbehörden auf pauschale Schätzungen, etwa zur Zahl der Beschäftigten oder zu den Arbeitsstunden, wenn keine vollständigen Unterlagen vorliegen.
Für die Verteidigung ist es entscheidend, diese Berechnungen zu hinterfragen und mit eigenen Nachweisen zu widerlegen. Gerade im Baugewerbe sind flexible Beschäftigungsformen üblich, die nicht immer korrekt in den Ermittlungen abgebildet werden.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt bei den konkreten Arbeitsverhältnissen an. War der Arbeiter tatsächlich abhängig beschäftigt oder handelte es sich um eine selbständige Tätigkeit? Wurden Anmeldungen zwar vorgenommen, aber verspätet verarbeitet? Oder beruhen die Berechnungen der Behörden auf Schätzungen, die die Realität auf der Baustelle nicht korrekt widerspiegeln?
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte in solchen Verfahren durchaus differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung nicht erfolgen darf, wenn die Behörden ihre Schadensberechnung ausschließlich auf pauschale Annahmen stützen, ohne diese ausreichend zu belegen.
Auch die Nachzahlung von Sozialabgaben und eine aktive Kooperation mit den Behörden können dazu beitragen, das Strafmaß zu reduzieren oder ein Verfahren sogar nach § 153a StPO einzustellen.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Schwarzarbeit im Trockenbau sind komplex, weil sie strafrechtliche, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen miteinander verbinden. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht.
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