Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Betreiber von Spätverkaufstellen – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Spätverkaufstellen im Fokus der Steuerfahndung

Spätverkaufstellen – im Volksmund Spätis genannt – erfreuen sich auch in Schleswig-Holstein großer Beliebtheit. Sie leben vor allem vom Verkauf von Getränken, Tabakwaren und Lebensmitteln zu später Stunde. Doch gerade hier geraten Betreiber regelmäßig in den Verdacht, Einnahmen nicht ordnungsgemäß zu verbuchen oder Tabaksteuer und Umsatzsteuer zu hinterziehen. Aufgrund der hohen Barumsätze und der Vielzahl kleiner Verkaufsvorgänge nehmen Finanzämter und Steuerfahndung an, dass es hier leicht zu Manipulationen kommen kann.

Die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe führen deshalb regelmäßig Steuerstrafverfahren nach § 370 AO gegen Betreiber von Spätverkaufstellen. Für die Betroffenen kann ein solches Verfahren existenzbedrohend sein, weil neben strafrechtlichen Sanktionen erhebliche Nachzahlungen und Zinsforderungen drohen.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

In der gerichtlichen Praxis treten immer wieder ähnliche Vorwürfe auf. Besonders häufig geht es um nicht erklärte Bareinnahmen, die an der Steuer vorbeigeschleust werden. Auch die Manipulation von Kassensystemen oder die Verwendung von Scheinrechnungen gehört zu den typischen Konstellationen. Hinzu kommen Fälle, in denen Späti-Betreiber Tabakwaren aus dem Ausland beziehen, ohne die fällige Tabaksteuer abzuführen.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Betreiber einer Spätverkaufsstelle, der über Jahre hinweg Umsätze verschwiegen hatte, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und ordnete eine hohe Nachzahlung von Umsatzsteuer an. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren ein, nachdem der Beschuldigte nachweisen konnte, dass die Abweichungen auf unvollständiger Buchführung und nicht auf vorsätzlicher Steuerhinterziehung beruhten. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass der systematische Bezug unversteuerter Zigaretten aus Osteuropa einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung darstellt.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Betreiber

Die strafrechtlichen Konsequenzen sind gravierend. Nach § 370 AO drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen – etwa bei bandenmäßigem Vorgehen oder hohen Hinterziehungsbeträgen – sogar bis zu zehn Jahren.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei Steuerhinterziehung in sechsstelliger Höhe regelmäßig Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt werden. Neben der Strafe drohen Späti-Betreibern erhebliche Nachforderungen von Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Tabaksteuer, ergänzt durch Zinsen und Säumniszuschläge. Viele Betreiber unterschätzen zudem, dass auch die Einziehung der hinterzogenen Gewinne droht, was schnell existenzgefährdend sein kann.

Ermittlungsstrategien der Steuerfahndung

Die Steuerfahndung setzt bei Spätverkaufsstellen auf Kassen-Nachschauen, Testkäufe und Betriebsprüfungen. Kassensysteme werden mit spezieller Software auf Manipulationen überprüft. Außerdem greifen die Behörden auf internationale Auskunftssysteme zurück, wenn Verdacht auf unversteuerte Waren aus dem Ausland besteht.

Für die Verteidigung ist entscheidend, die rechtliche Qualität der Beweise zu prüfen. Häufig stützen sich die Ermittlungsbehörden auf Schätzungen, die nicht den tatsächlichen Geschäftsverlauf widerspiegeln. Hier lassen sich durch eine sorgfältige Verteidigungsstrategie erhebliche Entlastungen erreichen.

Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt bei der Frage an, ob der Betreiber tatsächlich vorsätzlich Steuern hinterzogen hat oder ob Fehler in der Buchführung, fehlende Beratung oder Unkenntnis der steuerlichen Pflichten zugrunde lagen.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte in solchen Fällen differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung nicht erfolgen darf, wenn die Abweichungen in den Kassenaufzeichnungen plausibel auf technische Probleme zurückzuführen sind. Für die Verteidigung bedeutet dies, dass durch präzise Aufarbeitung der Unterlagen und durch Gutachten die Vorwürfe erheblich abgemildert werden können.

Auch die aktive Schadenswiedergutmachung durch Nachzahlungen oder eine Kooperation mit den Finanzbehörden kann zu einer deutlichen Strafmilderung führen und unter Umständen sogar eine Einstellung nach § 153a StPO ermöglichen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Betreiber von Spätverkaufstellen sind komplex, da sie steuerrechtliche und strafrechtliche Aspekte eng miteinander verbinden. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht.

Sie verfügen über langjährige Erfahrung in Verfahren gegen Einzelhändler und Betreiber von Spätverkaufsstellen in Schleswig-Holstein. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Steuerfahndung und die Entscheidungspraxis der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, wirtschaftlich durchdacht und strategisch klug ist. Ziel ist es stets, hohe Nachforderungen zu begrenzen, eine strafrechtliche Verurteilung zu vermeiden und die wirtschaftliche Existenz der Betreiber zu sichern.

Steuerstrafverfahren gegen Betreiber von Spätverkaufstellen sind in Schleswig-Holstein keine Seltenheit. Sie bergen erhebliche strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken, die schnell existenzbedrohend werden können. Doch mit der richtigen Verteidigungsstrategie lassen sich Verfahren steuern und in vielen Fällen deutlich entschärfen.

Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel haben Betreiber von Spätverkaufsstellen Strafverteidiger an ihrer Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken im Einzelhandel erfolgreich abzuwehren.