Nötigung im Straßenverkehr – ein häufiger, aber gefährlicher Vorwurf
Die Nötigung im Straßenverkehr nach § 240 StGB ist eine der häufigsten Anklagen im Verkehrsrecht. Der Vorwurf betrifft typischerweise Drängeln auf der Autobahn, dichtes Auffahren, Ausbremsen, Blockieren von Fahrspuren oder aggressives Fahrverhalten, das andere Verkehrsteilnehmer in ihrer Freiheit beeinträchtigen soll. Auch wenn es sich oft um alltägliche Verkehrssituationen handelt, werten die Staatsanwaltschaften diese Verhaltensweisen als schwerwiegende Straftaten, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können.
In Schleswig-Holstein verfolgen die Staatsanwaltschaften – insbesondere in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr sehr konsequent. Für die Betroffenen bedeutet das neben einer Strafe häufig auch den Verlust der Fahrerlaubnis.
Typische Fallkonstellationen und Rechtsprechung in Schleswig-Holstein
In der Praxis sind es vor allem Drängel- und Ausbremsmanöver, die zu Strafverfahren führen. Schon eine kurze Unachtsamkeit oder eine unüberlegte Reaktion im Straßenverkehr kann als vorsätzliche Nötigung ausgelegt werden.
Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Autofahrer, der auf der A7 über mehrere Kilometer mit Lichthupe und dichtem Auffahren gedrängelt hatte, zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot. Das Amtsgericht Lübeck entschied 2019, dass das absichtliche Abbremsen vor einem anderen Fahrzeug eine strafbare Nötigung darstellt, selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommt. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass das Blockieren einer Überholspur über längere Zeit den Straftatbestand der Nötigung erfüllt, weil dadurch andere Verkehrsteilnehmer in unzulässiger Weise beeinträchtigt werden.
Strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Folgen
Die strafrechtlichen Folgen sind erheblich. Nach § 240 StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Besonders schwerwiegend sind jedoch die fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen: Gerichte ordnen regelmäßig ein Fahrverbot an, und bei schweren Fällen kommt es sogar zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB mit einer Sperrfrist von mehreren Monaten bis Jahren.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei gravierenden Nötigungshandlungen im Straßenverkehr die Entziehung der Fahrerlaubnis in aller Regel erforderlich ist, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Damit ist klar: Auch ohne Unfall kann ein Nötigungsverfahren den Führerschein kosten.
Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaft
Die Ermittlungen stützen sich meist auf Zeugenaussagen, Dashcam-Aufnahmen oder Polizeiberichte. In vielen Fällen kommt es zu sogenannten „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellationen, bei denen die Glaubwürdigkeit der Beteiligten eine zentrale Rolle spielt. Dashcams gewinnen zunehmend an Bedeutung, weil sie die Vorwürfe dokumentieren können – sowohl entlastend als auch belastend.
Für die Verteidigung ist entscheidend, ob die Beweise tatsächlich ausreichen, um einen Vorsatz nachzuweisen. Nicht jedes dichte Auffahren oder kurze Abbremsen ist automatisch strafbare Nötigung.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt an den Details des Fahrverhaltens an. War der Abstand tatsächlich so gering, wie behauptet? Lag ein bewusstes Drängeln oder Ausbremsen vor, oder war es lediglich eine unglückliche Verkehrssituation? Auch die Dauer der Handlung und die konkrete Gefährdung spielen für die Strafbarkeit eine Rolle.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass eine Verurteilung nicht erfolgen darf, wenn das Fahrverhalten nicht eindeutig als vorsätzliche Nötigung erkennbar war. Für die Verteidigung bedeutet dies, dass durch sorgfältige Analyse von Zeugenaussagen und technischen Daten Zweifel an der Schuld des Beschuldigten begründet werden können.
Auch die Schadenswiedergutmachung oder die Teilnahme an einem Verkehrsseminar können strafmildernd berücksichtigt werden. In geeigneten Fällen ist sogar eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO möglich.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr sind für Betroffene besonders einschneidend, da sie nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern auch den Verlust der Fahrerlaubnis zur Folge haben können. Hier ist eine spezialisierte Verteidigung unerlässlich.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in Verkehrsstrafsachen. Sie kennen die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck bis Flensburg und Neumünster – und wissen, wie Vorwürfe der Nötigung erfolgreich entkräftet werden können.
Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch klug und entschlossen geführt wird. Das Ziel ist es stets, eine Verurteilung zu vermeiden, die Fahrerlaubnis zu sichern und das Strafmaß so gering wie möglich zu halten.
Die Nötigung im Straßenverkehr ist kein Bagatelldelikt, sondern ein ernstzunehmender Vorwurf, der empfindliche Strafen und den Verlust des Führerscheins nach sich ziehen kann. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Betroffenen in Schleswig-Holstein zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.