Strafverfahren gegen Beamte in Schleswig-Holstein – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Beamte im Fokus der Strafjustiz – doppelte Risiken

Beamte genießen als Träger staatlicher Aufgaben ein besonderes Vertrauen. Gerade deshalb wiegen strafrechtliche Vorwürfe gegen Beamte besonders schwer. Schon ein laufendes Strafverfahren kann nicht nur zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen, sondern zugleich ein Disziplinarverfahren auslösen, das im schlimmsten Fall die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge hat.

In Schleswig-Holstein – ob in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder Itzehoe – werden Strafverfahren gegen Beamte von den Staatsanwaltschaften mit besonderer Aufmerksamkeit geführt. Die Auswirkungen sind für die Betroffenen erheblich, da neben der strafrechtlichen Verurteilung auch die beamtenrechtliche Zukunft auf dem Spiel steht.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

Die Praxis zeigt, dass Beamte in ganz unterschiedlichen Konstellationen mit Strafverfahren konfrontiert werden können. Häufig geht es um Körperverletzung im Amt nach § 340 StGB, etwa bei Polizeibeamten im Einsatz. Ebenso häufig sind Vorwürfe der Bestechlichkeit nach § 332 StGB oder des Vermögensdelikts wie Unterschlagung nach § 246 StGB. Auch Sexualdelikte im Dienst oder der Vorwurf der Nötigung können zu Ermittlungen führen.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt, nachdem er bei einer Festnahme unverhältnismäßige Gewalt angewendet hatte. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren gegen einen Finanzbeamten wegen angeblicher Vorteilsannahme ein, da der Vorsatz nicht nachweisbar war. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass ein Lehrer aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen ist, wenn er wegen sexueller Belästigung von Schülerinnen strafrechtlich verurteilt wird.

Strafrechtliche und disziplinarrechtliche Folgen

Die strafrechtlichen Konsequenzen richten sich nach dem zugrunde liegenden Delikt und reichen von Geldstrafe bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Besonders einschneidend sind jedoch die beamtenrechtlichen Folgen: Schon eine strafrechtliche Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Delikts mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr führt in aller Regel zur automatischen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass selbst eine vergleichsweise geringe Strafe im Strafrecht disziplinarrechtlich schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann, wenn es um das Ansehen des öffentlichen Dienstes geht.

Ermittlungsstrategien der Behörden

Die Ermittlungsbehörden stützen sich bei Verfahren gegen Beamte meist auf Zeugenaussagen, interne Dienstberichte und Gutachten. Gerade bei Polizeibeamten im Einsatz spielen Videoaufzeichnungen, Bodycams oder Aussagen von Kollegen eine wichtige Rolle. Bei Vorwürfen im Bereich der Korruption greifen die Ermittler häufig zu Telekommunikationsüberwachung und Durchsuchungen.

Für die Verteidigung ist entscheidend, mögliche Widersprüche in den Aussagen herauszuarbeiten, Beweise kritisch zu hinterfragen und auf die Besonderheiten des Beamtenrechts hinzuweisen.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt an zwei Ebenen an: der strafrechtlichen Verteidigung und der disziplinarrechtlichen Begleitung. Ziel ist es, eine strafrechtliche Verurteilung zu verhindern oder das Strafmaß so gering wie möglich zu halten, um die beamtenrechtliche Existenz zu sichern.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte im Zweifel genau prüfen. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass ein Polizeibeamter freizusprechen ist, wenn die Gewaltanwendung im Einsatz verhältnismäßig war und aus einer Notwehrlage heraus erfolgte.

Auch eine frühzeitige Kooperation mit der Disziplinarbehörde und das Aufzeigen dienstrechtlicher Entlastungsgründe können helfen, schwerwiegende Folgen zu verhindern.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren gegen Beamte sind hochsensibel, weil sie strafrechtliche und dienstrechtliche Fragen zugleich betreffen. Hier sind Fachanwälte gefragt, die beides beherrschen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Verteidigung von Beamten in Schleswig-Holstein. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften ebenso wie die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.

Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch durchdacht und auf die beamtenrechtlichen Folgen abgestimmt ist. Ziel ist es stets, eine strafrechtliche Verurteilung zu vermeiden, das Disziplinarverfahren positiv zu beeinflussen und die berufliche Existenz zu sichern.

Strafverfahren gegen Beamte sind keine Seltenheit in Schleswig-Holstein – und sie sind für die Betroffenen besonders riskant, weil sie gleich doppelte Folgen haben: strafrechtlich und disziplinarrechtlich. Wer mit einem solchen Verfahren konfrontiert ist, sollte auf erfahrene Strafverteidiger setzen. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Beamten Strafverteidiger zur Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert agieren – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und dienstrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.