Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Psychologen– erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen – Psychologen im Fokus

Psychologen, die in Praxen, Kliniken oder als Vertragspsychotherapeuten tätig sind, rechnen ihre Leistungen in der Regel über die Krankenkassen oder private Kostenträger ab. Bereits Unstimmigkeiten in den Dokumentationen oder Abrechnungen können ausreichen, um den schwerwiegenden Vorwurf des Abrechnungsbetrugs nach § 263 StGB auszulösen. Dabei geht es häufig um die Frage, ob Sitzungen tatsächlich durchgeführt, ordnungsgemäß dokumentiert oder im richtigen Umfang abgerechnet wurden.

In Schleswig-Holstein – etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – leiten Staatsanwaltschaften regelmäßig Ermittlungsverfahren gegen Psychologen ein. Für die Betroffenen steht dabei nicht nur eine mögliche Strafe im Raum, sondern auch ihre berufliche Zulassung und Reputation.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

In der Praxis werden Psychologen häufig mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert. Besonders häufig geht es um die Abrechnung von Therapiesitzungen, die gar nicht oder nicht im angegebenen Umfang stattfanden, die falsche Abrechnung von Gruppensitzungen als Einzelsitzungen oder die Abrechnung von Leistungen trotz fehlender Genehmigung durch die Krankenkasse.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Psychotherapeuten, der über Jahre hinweg Sitzungen abgerechnet hatte, die tatsächlich nicht stattgefunden hatten, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren ein, weil nachgewiesen werden konnte, dass die Leistungen zwar nicht vollständig dokumentiert, aber tatsächlich erbracht worden waren. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass bereits das systematische Abrechnen von nicht genehmigten Therapiesitzungen den Tatbestand des Betrugs erfüllt.

Strafrechtliche und berufsrechtliche Folgen für Psychologen

Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich. Nach § 263 StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei systematischem Abrechnungsbetrug mit hohen Schadenssummen auch Freiheitsstrafen ohne Bewährung möglich sind. Neben der Strafe drohen Psychologen weitere schwerwiegende Konsequenzen: berufsrechtliche Verfahren durch die Kammern, der Verlust der Kassenzulassung und in extremen Fällen der Entzug der Approbation.

Ermittlungsstrategien der Behörden

Die Ermittlungen werden oft durch Prüfungen der Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigung ausgelöst. Auffällige Abrechnungen oder statistische Unregelmäßigkeiten führen dazu, dass Patienten befragt und Therapiedokumentationen beschlagnahmt werden. Nicht selten kommt es auch zu Hausdurchsuchungen in den Praxen und zur Auswertung von digitalen Patientendaten.

Für die Verteidigung ist entscheidend, ob die Vorwürfe tatsächlich auf vorsätzlichem Handeln beruhen oder ob es sich um Dokumentationsmängel oder organisatorische Fehler handelt.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine wirksame Verteidigung setzt an der Beweisbarkeit des Vorsatzes an. Viele Abrechnungsfehler beruhen auf unklaren Vorgaben, der Komplexität des Abrechnungssystems oder schlicht auf Dokumentationsdefiziten. In solchen Fällen ist ein strafbarer Vorsatz nicht nachweisbar.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung ausscheidet, wenn die Dokumentationspflichten zwar verletzt wurden, die erbrachten Leistungen aber tatsächlich erbracht worden sind. In solchen Fällen kann das Verfahren oft nach § 153a StPO gegen Auflagen eingestellt werden.

Auch eine aktive Schadenswiedergutmachung – etwa durch Rückzahlungen an die Krankenkassen – kann zu einer deutlichen Strafmilderung führen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Psychologen sind hochsensibel, da sie nicht nur strafrechtliche, sondern auch berufsrechtliche und existenzielle Folgen haben. Hier ist eine spezialisierte Verteidigung unerlässlich.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung von Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Heilberufen. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein ebenso wie die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.

Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, branchenspezifisch fundiert und strategisch klug ist. Ziel ist es stets, Vorwürfe abzumildern, Verfahren einzustellen und die berufliche Zukunft der Mandanten zu sichern.

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs nach § 263 StGB ist für Psychologen existenzgefährdend. Neben empfindlichen Strafen drohen berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Verlust der Approbation. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Verfahren konfrontiert ist, sollte sofort auf spezialisierte Verteidiger setzen.

Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Psychologen erfahrene Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken im Gesundheitswesen erfolgreich abzuwehren.