Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Nephrologen – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Abrechnungsbetrug im Fachbereich der Nephrologie – ein hohes Risiko für Spezialisten

Nephrologen, die auf die Behandlung von Patienten mit chronischen Nierenkrankheiten und Dialyseverfahren spezialisiert sind, stehen seit Jahren unter besonderer Beobachtung der Strafverfolgungsbehörden und der Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Grund: Dialysebehandlungen, Laboruntersuchungen und komplexe Therapieformen sind kostenintensiv und bieten dadurch ein erhöhtes Risiko für Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung. Schon kleine Abweichungen zwischen erbrachter Leistung und Dokumentation können zu dem schwerwiegenden Vorwurf des Abrechnungsbetrugs nach § 263 StGB führen.

In Schleswig-Holstein – etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – haben Staatsanwaltschaften mehrfach Ermittlungsverfahren gegen Nephrologen eingeleitet. Für die betroffenen Ärzte steht dabei nicht nur die Gefahr einer strafrechtlichen Verurteilung im Raum, sondern auch der Verlust der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung und damit die wirtschaftliche Existenz.

Typische Vorwürfe in der Praxis

Die häufigsten Vorwürfe im Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug gegen Nephrologen betreffen:

  • die Abrechnung von Dialysesitzungen, die nicht oder nicht in vollem Umfang stattgefunden haben,
  • die Abrechnung nicht genehmigter Leistungen, insbesondere im Bereich der Heimdialyse,
  • das falsche Ansetzen von Leistungsziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM),
  • die Abrechnung von Untersuchungen oder Zusatzleistungen durch nicht qualifiziertes Personal,
  • die Doppelabrechnung von Laborwerten oder die falsche Deklaration von Materialkosten.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Nephrologen, der systematisch Dialysesitzungen abgerechnet hatte, obwohl Patienten nachweislich nicht erschienen waren, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und verhängte hohe Rückzahlungen an die Kassenärztliche Vereinigung. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren gegen einen Facharzt ein, weil nachgewiesen werden konnte, dass die abgerechneten Laborleistungen zwar nicht ordnungsgemäß dokumentiert, aber tatsächlich erbracht worden waren. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass bereits die wiederholte Abrechnung nicht genehmigter Heimdialyseleistungen einen besonders schweren Fall des Abrechnungsbetrugs darstellen kann.

Strafrechtliche Folgen für Nephrologen

Die Sanktionen für Abrechnungsbetrug sind erheblich. Nach § 263 StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei Abrechnungsbetrug im großen Stil, insbesondere im hochpreisigen Dialysebereich, Freiheitsstrafen ohne Bewährung möglich sind. Neben den strafrechtlichen Folgen drohen für Nephrologen:

  • Rückforderungen durch Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen,
  • die Kündigung von Verträgen und Verlust der Zulassung,
  • berufsrechtliche Verfahren bis hin zum Entzug der Approbation,
  • erhebliche Rufschädigungen, die das Vertrauen von Patienten und Kooperationspartnern nachhaltig beeinträchtigen.

Ermittlungsstrategien der Behörden

Die Ermittlungen beginnen meist mit Prüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen oder Krankenkassen, die auffällige Abrechnungen feststellen. Häufig folgen Patientenbefragungen, die Durchsicht von Dialyseprotokollen sowie die Beschlagnahme von Patientenakten und Praxiscomputern.

Nicht selten werden statistische Auffälligkeiten als Ausgangspunkt genommen: etwa eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Dialysesitzungen oder ungewöhnlich viele Zusatzleistungen im Vergleich zu anderen Praxen. In vielen Fällen erfolgt zudem eine Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst (MDK), der Gutachten zur medizinischen Notwendigkeit erstellt.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt bei zwei Punkten an:

  1. Nachweis des Vorsatzes: Nicht jede fehlerhafte Abrechnung stellt einen strafbaren Betrug dar. Häufig beruhen Unstimmigkeiten auf komplexen Vorgaben, Auslegungsspielräumen im EBM oder organisatorischen Defiziten in der Praxisverwaltung. Der Nachweis, dass ein Arzt bewusst falsche Angaben gemacht hat, ist oft schwierig.
  2. Erbrachte Leistungen: In vielen Fällen können Nephrologen nachweisen, dass die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden, auch wenn die Dokumentation lückenhaft ist. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit Patienten, Mitarbeitern und medizinischen Sachverständigen entscheidend.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein bestätigt, dass Gerichte differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung nicht möglich ist, wenn Leistungen tatsächlich erbracht, aber lediglich falsch dokumentiert wurden. Für die Verteidigung bietet dies erhebliche Chancen, Verfahren einzustellen oder zumindest das Strafmaß deutlich zu reduzieren.

Auch eine aktive Schadenswiedergutmachung, etwa durch Rückzahlungen an Krankenkassen, kann strafmildernd wirken und im besten Fall zu einer Einstellung nach § 153a StPO führen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs im Bereich der Nephrologie sind besonders komplex, weil sie die Schnittstellen von Strafrecht, Sozialrecht und Medizinrecht betreffen. Hier sind Verteidiger erforderlich, die nicht nur strafrechtlich spezialisiert sind, sondern auch die Besonderheiten des Abrechnungssystems im Gesundheitswesen verstehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung von Ärzten, Zahnärzten und Fachärzten in Schleswig-Holstein, insbesondere bei Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs.

Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften und die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, medizinrechtlich fundiert und strategisch durchdacht ist. Ziel ist es stets, die berufliche Existenz zu sichern, Vorwürfe abzumildern und eine strafrechtliche Verurteilung nach Möglichkeit zu vermeiden.

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs nach § 263 StGB ist für Nephrologen besonders riskant, da Dialyse- und Spezialbehandlungen mit hohen Abrechnungssummen verbunden sind. Neben empfindlichen Strafen drohen existenzielle wirtschaftliche und berufsrechtliche Folgen. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Verfahren konfrontiert ist, sollte sofort spezialisierte Verteidiger einschalten.

Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Nephrologen zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche Risiken im Gesundheitswesen erfolgreich abzuwehren.