Wilderei als Straftat nach § 292 StGB
Die Wilderei nach § 292 StGB ist ein klassisches, aber keineswegs veraltetes Delikt. Strafbar ist das unbefugte Erlegen, Fangen oder Zueignen von Wild oder Fisch in fremden Jagd- oder Fischereibezirken. Der Straftatbestand soll das Jagd- und Fischereirecht sowie die Eigentumsrechte der Berechtigten schützen. Auch in Schleswig-Holstein, wo die Jagd- und Fischereitradition fest verankert ist, kommt es regelmäßig zu Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Wilderei.
Typische Konstellationen in der Praxis
In der Praxis kommt es häufig zu Verfahren, wenn Jäger ohne gültigen Jagdschein oder außerhalb des ihnen zugewiesenen Reviers jagen. Ebenso strafbar ist es, wenn Personen Wildtiere fangen oder Schlingen und Fallen aufstellen, ohne hierzu berechtigt zu sein. Auch die unbefugte Nutzung von Schusswaffen im Zusammenhang mit Jagdhandlungen fällt regelmäßig unter den Begriff der Wilderei.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass die Gerichte solche Fälle konsequent verfolgen. So bestätigte das Landgericht Kiel 2020 eine Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Wilderei, nachdem ein Angeklagter wiederholt Wild erlegt und verkauft hatte. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 ein Verfahren gegen einen Hobbyangler ein, weil der Vorwurf der unerlaubten Fischerei nicht zweifelsfrei nachweisbar war. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass schon der Versuch, mit einer Waffe in einem fremden Revier Wildtiere zu erlegen, den Tatbestand der Wilderei erfüllen kann.
Strafrechtliche Folgen für Beschuldigte
Die Strafen für Wilderei sind erheblich. Nach § 292 StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Besonders schwer wiegen Fälle, in denen gewerbsmäßig oder in organisierter Form gewildert wird – dann können die Strafen deutlich höher ausfallen, insbesondere wenn weitere Delikte wie Verstöße gegen das Waffengesetz hinzukommen.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass in Fällen, in denen Wilderei über einen längeren Zeitraum betrieben und ein erheblicher Schaden angerichtet wurde, auch Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt werden können. Neben der Strafe drohen weitere Konsequenzen: die Einziehung von Waffen und Ausrüstungen, der Widerruf des Jagdscheins sowie erhebliche zivilrechtliche Schadensersatzforderungen durch die Jagdpächter oder Eigentümer.
Vorgehen der Ermittlungsbehörden
Die Ermittlungsbehörden in Schleswig-Holstein arbeiten bei Wildereiverfahren eng mit Jagdaufsehern, Förstern und der Polizei zusammen. Typisch sind Observationen, die Auswertung von Spuren im Revier oder ballistische Gutachten zu sichergestellten Waffen. Für die Verteidigung ist entscheidend, ob die vorliegenden Beweise tatsächlich ausreichen, um eine Wilderei zweifelsfrei nachzuweisen. Häufig beruhen Verfahren auf Indizien oder auf dem Auffinden von Wildbret im Besitz des Beschuldigten, ohne dass der Tatnachweis lückenlos erbracht werden kann.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt bei der Frage an, ob die Jagdhandlung tatsächlich unbefugt war. War der Beschuldigte berechtigt, das Revier zu betreten? Handelte es sich um ein Versehen, etwa durch ein falsch verstandenes Jagdgebiet? Oder war die Beweislast nicht ausreichend, um den Tatnachweis sicher zu führen?
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte hier differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass ein Freispruch geboten ist, wenn lediglich Wildbret im Besitz gefunden wurde, aber der Nachweis der Herkunft nicht erbracht werden konnte.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Wilderei sind oft komplex, da sie nicht nur strafrechtliche, sondern auch jagd- und waffenrechtliche Fragen betreffen. Hier braucht es Verteidiger, die Erfahrung mit Vermögensdelikten, Umweltstrafrecht und waffenrechtlichen Vorschriften haben.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in Verfahren wegen Wilderei und verwandter Delikte. Sie kennen die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein ebenso wie die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften.
Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch klug und diskret geführt wird. Ziel ist es, unberechtigte Vorwürfe abzuwehren, die Strafe zu minimieren und Nebenfolgen wie den Verlust des Jagdscheins zu verhindern.
Risiken ernst nehmen – Verteidigung sichern
Der Vorwurf der Wilderei ist kein Bagatelldelikt. Er kann Freiheitsstrafen, hohe Geldstrafen, den Verlust des Jagdscheins und erhebliche wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Wer in Schleswig-Holstein mit einem solchen Verfahren konfrontiert ist, sollte sofort spezialisierte Strafverteidiger einschalten.
Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Beschuldigten zwei erfahrene Fachanwälte für Strafrecht zur Seite, die entschlossen, hochspezialisiert und diskret handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und jagdrechtliche Risiken im Zusammenhang mit Wilderei erfolgreich abzuwehren.