Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Bauunternehmer – erfahrene Verteidigung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein geraten immer häufiger Bauunternehmer und Handwerksbetriebe in den Fokus der Ermittlungsbehörden, wenn es um den Verdacht der Schwarzarbeit oder des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen geht. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führt regelmäßig Kontrollen auf Baustellen durch, bei denen bereits kleine Unstimmigkeiten in Lohn- oder Beschäftigungsunterlagen ein Strafverfahren auslösen können.

Für Bauunternehmer steht dabei oft mehr auf dem Spiel als nur eine Geldstrafe. Neben empfindlichen Nachforderungen und steuerlichen Konsequenzen drohen auch gewerberechtliche Maßnahmen und der Verlust öffentlicher Aufträge. Umso wichtiger ist eine spezialisierte, vorausschauende Verteidigung, die die komplexen wirtschaftlichen, arbeitsrechtlichen und steuerlichen Aspekte solcher Verfahren versteht.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Bauunternehmern und Selbstständigen in ganz Schleswig-Holstein. Sie stehen für eine kompetente, engagierte und diskrete Vertretung mit dem Ziel, das Verfahren frühzeitig zu beenden und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.

Wie der Vorwurf der Schwarzarbeit entsteht

Der Verdacht der Schwarzarbeit entsteht häufig durch Baustellenkontrollen oder Mitteilungen von Sozialversicherungsträgern. Bereits wenn Arbeitnehmer ohne Anmeldung beschäftigt oder Löhne bar ausgezahlt werden, ohne ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, kann der Tatbestand des § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) erfüllt sein.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Fälle auf organisatorische Fehler zurückzuführen sind – etwa bei kurzfristigen Beschäftigungen, Subunternehmerverträgen oder der fehlerhaften Einordnung von freien Mitarbeitern. Die Ermittlungsbehörden neigen dazu, solche Unstimmigkeiten als vorsätzliche Schwarzarbeit zu bewerten, obwohl in vielen Fällen lediglich Verständnisprobleme bei der Abrechnung oder Personalführung zugrunde liegen.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte in dieser Frage zunehmend differenzieren. Das Landgericht Kiel entschied 2023 (Az. 6 Qs 45/23), dass bei unklaren Subunternehmerstrukturen ein Tatvorsatz nicht ohne weiteres angenommen werden darf, wenn der Unternehmer auf die rechtmäßige Beschäftigung seiner Partner vertraut hat. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2022 ein Verfahren gegen einen Bauleiter ein, nachdem die Verteidigung nachweisen konnte, dass es sich bei den vermeintlich illegal Beschäftigten um registrierte Werkvertragsunternehmer handelte.

Diese Entscheidungen zeigen: Nicht jeder formale Fehler oder jede unvollständige Dokumentation ist gleichzusetzen mit strafbarer Schwarzarbeit.

Die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit kann für Bauunternehmer schwerwiegende Folgen haben. Neben einer möglichen Freiheitsstrafe drohen hohe Nachforderungen an Sozialversicherungsträger, Bußgelder und steuerliche Sanktionen. Oft sind auch die Unternehmensfinanzen betroffen, wenn Konten vorläufig gesperrt oder Verträge mit öffentlichen Auftraggebern gekündigt werden.

Hinzu kommt der erhebliche Reputationsschaden, der durch Presseberichte oder öffentliche Bekanntmachungen entstehen kann. Schon ein laufendes Ermittlungsverfahren kann den Ruf eines Bauunternehmens dauerhaft beeinträchtigen. Gerade deshalb ist es entscheidend, schnell und strategisch zu handeln, bevor sich ein Verdacht verfestigt.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien im Baugewerbe

Eine professionelle Verteidigung setzt auf eine detaillierte Analyse der Unternehmensstrukturen, der Personalunterlagen und der Vertragsbeziehungen zu Subunternehmern. Ziel ist es, nachzuweisen, dass kein vorsätzliches Handeln vorlag und die Beschäftigungsverhältnisse rechtmäßig gestaltet waren.

Erfahrene Strafverteidiger prüfen, ob die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit rechtmäßig durchgeführt wurden und ob die Beweise belastbar sind. Häufig werden Kontrollberichte voreilig interpretiert oder unvollständige Aussagen von Beschäftigten überbewertet.

In zahlreichen Fällen konnten Verfahren in Schleswig-Holstein bereits im Ermittlungsstadium eingestellt werden, wenn die Verteidigung erfolgreich auf organisatorische Fehler oder fehlenden Vorsatz verwies. So stellte das Landgericht Itzehoe 2024 (Az. 10 Qs 12/24) ein Verfahren gegen einen Bauunternehmer ein, nachdem nachgewiesen wurde, dass die betroffenen Arbeiter als eigenverantwortliche Nachunternehmer tätig waren und keine abhängige Beschäftigung bestand.

Eine solche Verteidigungsstrategie erfordert Erfahrung im Strafrecht, ein tiefes Verständnis für betriebliche Abläufe im Bauwesen und die Fähigkeit, juristische und wirtschaftliche Argumente überzeugend zu verknüpfen – genau das zeichnet die Arbeit von Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus.

Kompetente Strafverteidigung für Bauunternehmer in Schleswig-Holstein

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht. Sie vertreten Mandanten in Schleswig-Holstein mit hoher juristischer Präzision, umfassender Branchenkenntnis und einem klaren Fokus auf wirtschaftliche Interessen.

Beide wissen, wie empfindlich die Bauwirtschaft auf strafrechtliche Vorwürfe reagiert, und setzen auf diskrete, lösungsorientierte Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden. Durch strategisches Handeln, fundierte rechtliche Argumentation und überzeugende Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse gelingt es ihnen regelmäßig, Verfahren frühzeitig zu beenden und ihre Mandanten vor existenzgefährdenden Folgen zu bewahren.

Wer als Bauunternehmer in Schleswig-Holstein mit einem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert wird, sollte nicht abwarten, sondern sofort handeln. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann entscheidend darüber bestimmen, ob ein Verfahren zu einer Anklage führt oder bereits im Ermittlungsstadium eingestellt wird.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen Betroffenen mit Erfahrung, Engagement und Fachwissen zur Seite. Sie vertreten Bauunternehmer in ganz Schleswig-Holstein – kompetent, diskret und mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.