In den vergangenen Jahren geraten zunehmend Landwirte in Schleswig-Holstein in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Der Vorwurf lautet häufig Schwarzarbeit, also die Beschäftigung von Arbeitskräften ohne Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern oder ohne ordnungsgemäße Lohnabrechnung. Besonders in der Erntezeit oder bei saisonalen Tätigkeiten kommt es immer wieder zu Kontrollen durch den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Für viele Betriebe ist die Beschäftigung von Saisonkräften eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Doch schon kleine formale Fehler bei der Anmeldung oder Dokumentation können ein Strafverfahren auslösen – mit gravierenden Folgen. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen hohe Nachforderungen, Bußgelder und steuerliche Konsequenzen.
In dieser Situation ist professionelle und spezialisierte Unterstützung unerlässlich. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, vertreten Landwirte und Agrarbetriebe in ganz Schleswig-Holstein. Mit Erfahrung, Engagement und strategischem Geschick setzen sie sich dafür ein, Verfahren frühzeitig zu beenden und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.
Wie der Vorwurf der Schwarzarbeit entsteht
Der Verdacht der Schwarzarbeit ergibt sich häufig aus Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft dabei Arbeitsverträge, Sozialversicherungsnachweise und Lohnunterlagen. Oft werden auch Aussagen von Mitarbeitern oder anonymen Hinweisen ausgewertet.
Schon wenn ein Helfer nicht korrekt angemeldet oder eine Zahlung bar erfolgt ist, kann der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) im Raum stehen. In der Praxis ist jedoch oft unklar, ob tatsächlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt – insbesondere bei Erntehelfern aus dem Ausland oder familieninternen Arbeitsverhältnissen.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass die Gerichte zunehmend differenziert entscheiden. So stellte das Landgericht Kiel 2023 (Az. 6 Qs 44/23) fest, dass bei gelegentlicher Mithilfe von Familienangehörigen oder Nachbarn kein Arbeitsverhältnis vorliegt, wenn keine regelmäßige Vergütung vereinbart wurde. Auch das Amtsgericht Itzehoe stellte 2022 ein Verfahren gegen einen Landwirt ein, nachdem die Verteidigung nachweisen konnte, dass die vermeintlich „illegal beschäftigten“ Saisonkräfte über ordnungsgemäße Anmeldungen im Herkunftsland verfügten.
Diese Fälle zeigen: Nicht jeder formale Fehler ist gleich eine Straftat. Viele Verfahren beruhen auf Missverständnissen, unklaren Regelungen oder unvollständiger Bürokratie.
Die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen eines Strafverfahrens
Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit kann für Landwirte erhebliche Folgen haben. Neben möglichen Strafen drohen Nachzahlungen an die Sozialversicherung, steuerliche Korrekturen und Bußgelder. In schwerwiegenden Fällen können auch Subventionen oder Fördermittel gestrichen werden, wenn der Verdacht eines bewussten Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Pflichten besteht.
Hinzu kommen oft Image- und Reputationsschäden, die das Vertrauen von Geschäftspartnern oder Abnehmern beeinträchtigen können. Doch viele Verfahren lassen sich frühzeitig beenden, wenn die tatsächlichen Abläufe im Betrieb nachvollziehbar dargestellt und Missverständnisse rechtzeitig ausgeräumt werden.
Verteidigungsstrategien – sorgfältige Analyse und sachliche Aufklärung
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt auf eine detaillierte Prüfung der Betriebsunterlagen, Arbeitsverträge und Zahlungsnachweise. Entscheidend ist, ob die Beschäftigten tatsächlich abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig waren. In der Landwirtschaft sind Mischformen häufig, etwa bei Erntehelfern, Maschinenführern oder Subunternehmern, die auf eigene Rechnung arbeiten.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel prüfen, ob die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ordnungsgemäß durchgeführt wurden und ob die Beweise rechtlich verwertbar sind. Häufig ergeben sich bereits in diesem Stadium Ansatzpunkte, um den Vorwurf zu entkräften.
Das Landgericht Lübeck entschied 2024 (Az. 10 Qs 18/24), dass ein Strafverfahren gegen einen Landwirt einzustellen war, weil die Zollbehörde den Betrieb ohne richterlichen Beschluss durchsucht hatte. Die Verteidigung konnte erfolgreich darlegen, dass die gewonnenen Beweise unverwertbar waren.
In vielen Fällen gelingt es, durch frühzeitige anwaltliche Intervention und transparente Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – oft schon im Ermittlungsstadium und ohne öffentliche Verhandlung.
Erfahrung und Kompetenz im Strafrecht für die Landwirtschaft
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Erfahrung im Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht. Sie vertreten Landwirte, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmer in Schleswig-Holstein mit höchster Diskretion, fundiertem Fachwissen und strategischem Weitblick.
Beide kennen die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Arbeitsverhältnisse und die Praxis der Zollbehörden genau. Sie entwickeln für jeden Mandanten eine individuelle Verteidigungsstrategie, die juristische Argumentation, betriebliche Realität und wirtschaftliche Interessen vereint. Ihr Ziel ist es, Verfahren frühzeitig zu beenden, Bußgelder zu vermeiden und den Betrieb vor weiteren Belastungen zu schützen.
Wer als Landwirt in Schleswig-Holstein mit einem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert wird, sollte nicht zögern, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine frühzeitige, kompetente Verteidigung kann entscheidend sein, um den eigenen Betrieb, das Ansehen und die wirtschaftliche Zukunft zu sichern.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, stehen Landwirten und Agrarbetrieben in Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Sachverstand und Engagement zur Seite – für eine zielgerichtete Verteidigung, die überzeugt und schützt.