Strafverfahren gegen Gastronomen wegen Schwarzarbeit sind in Schleswig-Holstein ein häufiges und für Betroffene äußerst gefährliches Thema. Restaurants, Bars, Cafés und Imbisse arbeiten mit wechselnden Schichten, kurzfristigen Aushilfen und Saisonspitzen, und genau diese Flexibilität wird bei Kontrollen schnell zum Risiko. Sobald die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls Unstimmigkeiten feststellt, kann aus einer Baustellen- oder Betriebsprüfung in kürzester Zeit ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren werden. Dann steht nicht nur eine unangenehme Kontrolle im Raum, sondern ein Vorwurf, der den gesamten Betrieb, die Reputation und die persönliche Zukunft der Verantwortlichen belasten kann.
Gerade in Schleswig-Holstein sind Ermittlungen wegen Schwarzarbeit in der Gastronomie häufig eng mit dem Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB verbunden. Parallel werden oft steuerliche Fragen geprüft, insbesondere zur Lohnsteuer und zu nicht vollständig erklärten Umsätzen. Für Gastronomen ist das besonders bedrohlich, weil sich ein Verfahren rasch auf die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit auswirken kann. Gleichzeitig zeigt die Praxis in Schleswig-Holstein sehr deutlich, dass solche Verfahren stark vom Einzelfall abhängen. Wenn der Vorsatz nicht sicher nachweisbar ist oder die Beschäftigungsverhältnisse rechtlich anders einzuordnen sind, ist eine Einstellung des Verfahrens realistisch erreichbar. Genau deshalb ist frühzeitige Verteidigung entscheidend.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel vertreten Gastronomen in Kiel und ganz Schleswig-Holstein seit vielen Jahren in Verfahren wegen Schwarzarbeit. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie kennen die typischen Abläufe bei Zollkontrollen, die branchenspezifischen Besonderheiten der Gastronomie und die Anforderungen, die die Gerichte in Schleswig-Holstein an Beweise und Vorsatz stellen. Ihr Ziel ist es, den Sachverhalt frühzeitig zu ordnen, Missverständnisse zu klären und das Verfahren möglichst im Ermittlungsstadium zu beenden.
Warum gerade die Gastronomie häufig kontrolliert wird
Die Gastronomie gilt als personalintensive Branche mit hohem Risiko für unklare Beschäftigungsverhältnisse. In Schleswig-Holstein werden Kontrollen oft dort angesetzt, wo viele Aushilfen arbeiten, wo Schichtpläne spontan geändert werden oder wo Betriebe in Stoßzeiten kurzfristig zusätzliche Kräfte einsetzen. Wenn bei einer Kontrolle Mitarbeitende keine klare Auskunft geben können, ob sie angemeldet sind, oder wenn Unterlagen nicht sofort vorliegen, entsteht schnell ein Anfangsverdacht.
Besonders kritisch sind Fälle, in denen Freunde oder Familienangehörige „mal aushelfen“. Was als Unterstützung gemeint ist, wird von Ermittlern häufig als Beschäftigung bewertet, die sozialversicherungspflichtig gewesen wäre. Ebenso problematisch sind Konstellationen mit scheinbar selbstständigen Servicekräften, Küchenhilfen oder Lieferfahrern. Wird im Nachhinein eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Betriebs angenommen, kann der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit entstehen, und daraus wird schnell der Verdacht illegaler Beschäftigung.
Die rechtlichen Vorwürfe: § 266a StGB als Kern, oft mit Steuerrecht verbunden
Im Zentrum vieler Verfahren steht § 266a StGB. Ermittler nehmen an, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt wurden, weil Beschäftigte nicht gemeldet oder nicht korrekt abgerechnet wurden. Häufig wird zusätzlich geprüft, ob Lohnsteuerverkürzungen vorliegen. In der Gastronomie kann außerdem die Umsatzsteuer in den Fokus geraten, wenn parallel der Verdacht entsteht, dass Umsätze nicht vollständig erfasst wurden. Für Betroffene fühlt sich das schnell wie ein Bündel aus Vorwürfen an, das kaum zu kontrollieren ist.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein macht jedoch immer wieder deutlich, dass Strafbarkeit nur dann tragfähig ist, wenn der Vorsatz sicher nachweisbar ist. Nicht jede verspätete Meldung, nicht jede lückenhafte Dokumentation und nicht jede unklare Schichtplanung belegt automatisch eine strafbare Absicht. Diese klare Linie ist ein zentraler Ansatzpunkt für die Verteidigung.
Rechtsprechung in Schleswig-Holstein: Einzelfall statt pauschaler Verdacht
Die Gerichte in Kiel, Lübeck, Itzehoe und Flensburg verfolgen Schwarzarbeit konsequent, wenn sich ein systematisches Vorgehen nachweisen lässt. Gleichzeitig zeigt die schleswig-holsteinische Rechtsprechung, dass nicht jeder Verstoß gegen Melde- oder Dokumentationspflichten automatisch den Strafrechtsbereich eröffnet. Gerichte prüfen, ob tatsächlich ein Beschäftigungsverhältnis vorlag, ob die Einordnung als Selbstständigkeit oder Minijob vertretbar war und ob der Gastronom bewusst auf Anmeldung und Abführung verzichtet hat.
Gerade bei Scheinselbstständigkeit und Subunternehmerkonstruktionen betonen schleswig-holsteinische Entscheidungen regelmäßig, dass die tatsächliche Durchführung entscheidend ist. Wenn die Ermittlungen nur auf Vermutungen beruhen oder wenn Abläufe plausibel anders erklärt werden können, ist eine Einstellung des Verfahrens realistisch. Diese strenge Beweisprüfung ist für Gastronomen besonders wichtig, weil Kontrollen oft Momentaufnahmen sind und der Alltag eines Betriebs sich nicht in einem kurzen Kontrollfenster vollständig abbilden lässt.
Welche Folgen ein Ermittlungsverfahren für Gastronomen hat
Ein Verfahren wegen Schwarzarbeit kann für Gastronomen in Schleswig-Holstein sehr schnell existenzbedrohend werden. Neben Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen Nachforderungen der Sozialversicherung, häufig rückwirkend über längere Zeiträume. Dazu kommen steuerliche Nachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschläge. Auch Einziehungen können eine Rolle spielen, wenn Ermittler behaupten, es seien wirtschaftliche Vorteile aus Schwarzarbeit erzielt worden.
Besonders belastend ist der Reputationsdruck. Gastronomiebetriebe leben von Vertrauen, Stammkunden und regionalem Ruf. Ein laufendes Ermittlungsverfahren kann dazu führen, dass Mitarbeitende abspringen, dass Geschäftspartner skeptisch werden oder dass Vermieter und Banken sich zurückhaltender verhalten. Gerade deshalb ist es wichtig, das Verfahren frühzeitig zu steuern und auf eine Einstellung hinzuarbeiten, bevor sich der Vorwurf festsetzt.
Verteidigungsstrategien: Warum eine Einstellung möglich ist
Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht und der systematischen Aufarbeitung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse. Häufig zeigt sich, dass Meldungen existieren, aber im Kontrollmoment nicht vorlagen, oder dass Beschäftigte korrekt angemeldet waren, aber ihre Rolle nicht sicher erklären konnten. Wenn diese Punkte geordnet nachgereicht und plausibel erläutert werden, kann der Tatverdacht früh entkräftet werden.
Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und echten Selbstständigen. Wenn Servicekräfte oder Küchenhilfen tatsächlich eigenverantwortlich arbeiteten, mehrere Auftraggeber hatten und nicht in die Weisungskette des Betriebs eingebunden waren, fehlt es häufig an der Grundlage für den Schwarzarbeitsvorwurf. Schleswig-holsteinische Gerichte verlangen hier eine präzise Prüfung. Wo Ermittler pauschal argumentieren, lässt sich häufig überzeugend darlegen, dass die rechtliche Einordnung nicht trägt.
Auch der Vorsatz ist oft der Schlüssel. Gastronomiebetriebe arbeiten unter permanentem Zeitdruck. Fehler entstehen durch Schichtstress, kurzfristige Einsätze oder unklare Minijob-Regeln. Wenn die Verteidigung überzeugend darlegt, dass kein bewusster Plan zur Abgabenersparnis bestand, ist eine Einstellung des Verfahrens realistisch, weil die schleswig-holsteinische Rechtsprechung an den Vorsatz strenge Anforderungen stellt.
Warum Fachanwälte für Strafrecht und Steuerstrafrecht hier unverzichtbar sind
Schwarzarbeitsverfahren in der Gastronomie verbinden Strafrecht mit Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und häufig auch gewerberechtlichen Fragen. Ohne spezialisierte Verteidigung werden Betriebsrealität und Personalstruktur schnell zu pauschal bewertet. Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein verlangt jedoch eine kontextbezogene Einordnung. Wer diese Maßstäbe konsequent nutzt, kann den Ausgang des Verfahrens erheblich beeinflussen.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie kennen die Ermittlungsansätze des Zolls, die Argumentationslinien in Schleswig-Holstein und die Strategien, mit denen Verfahren frühzeitig beendet werden können. Ihr Ziel ist es, das Verfahren diskret zu steuern, die wirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und eine Einstellung zu erreichen, bevor der Betrieb dauerhaft Schaden nimmt.
Wer in Schleswig-Holstein als Gastronom mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert wird, sollte nicht abwarten und keine spontanen Angaben machen. Gerade in der frühen Phase entscheidet sich, ob aus einer Kontrolle ein langwieriges Strafverfahren wird oder ob durch klare Einordnung eine Einstellung realistisch erreichbar bleibt.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen Gastronomen in Kiel und ganz Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Diskretion und strategischer Klarheit zur Seite, damit aus einem Verdacht kein existenzbedrohendes Strafverfahren wird und ein straffreier Abschluss möglich bleibt.