Abrechnungsbetrug bei Ärzten – wenn aus Routineabrechnungen ein Strafverfahren wird

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen Ärzte ist für viele Betroffene in Schleswig-Holstein ein Schock. Oft beginnt alles mit einer scheinbar harmlosen Auffälligkeit, einer Nachfrage der Kassenärztlichen Vereinigung, einer Prüfung der Krankenkasse oder einer Anzeige eines Mitarbeiters oder Kollegen. Doch sobald der Verdacht entsteht, dass Leistungen falsch, zu häufig oder nicht persönlich erbracht abgerechnet wurden, steht schnell ein strafrechtlicher Vorwurf wegen Betrugs nach § 263 StGB oder wegen Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen im Raum. Für Ärztinnen und Ärzte kann ein solches Verfahren existenzielle Folgen haben, weil neben der strafrechtlichen Bewertung zugleich berufsrechtliche und vertragsarztrechtliche Konsequenzen drohen, die bis zur Gefährdung der Zulassung reichen können.

Gerade in Schleswig-Holstein werden solche Verfahren konsequent geführt, weil die Abrechnungssysteme digital nachvollziehbar sind und Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen und Staatsanwaltschaften eng zusammenarbeiten. Häufig geht es dabei um komplexe Abrechnungsregeln, die in der Praxis Fehlerquellen bieten. Gleichzeitig zeigt die Praxis der Gerichte in Kiel, Lübeck, Itzehoe und Flensburg, dass der Ausgang dieser Verfahren stark vom Einzelfall abhängt. Eine Verurteilung setzt einen sicheren Nachweis voraus, dass tatsächlich eine Täuschung vorlag, dass ein Vermögensschaden entstanden ist und dass der Arzt vorsätzlich handelte. Wo diese Voraussetzungen nicht sicher feststehen oder wo die Abrechnung nachvollziehbar erklärbar ist, ist eine Einstellung des Verfahrens realistisch erreichbar. Genau deshalb ist frühe und spezialisierte Verteidigung entscheidend.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel vertreten Ärztinnen und Ärzte in Kiel und ganz Schleswig-Holstein seit vielen Jahren in Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug, Wirtschaftsstrafrecht und berufsbezogenen Ermittlungen. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie kennen die Ermittlungsstrukturen im Gesundheitswesen, die typischen Vorwürfe bei KV- und Kassenprüfungen und die Anforderungen der schleswig-holsteinischen Rechtsprechung an Beweis, Vorsatz und Schadensberechnung. Ihr Ziel ist eine diskrete, kontrollierte Verteidigung, die frühzeitig auf eine Einstellung hinarbeitet und zugleich die berufsrechtlichen Risiken konsequent im Blick behält.

Warum Ärzte so schnell in den Verdacht des Abrechnungsbetrugs geraten

Das Abrechnungssystem im Gesundheitswesen ist komplex. Ärzte müssen nach EBM, GOÄ oder Sonderverträgen abrechnen, je nach Versichertenstatus, Leistungskatalog und Dokumentationsanforderungen. Bereits kleine Fehler in der Dokumentation können dazu führen, dass Leistungen im Nachhinein als „nicht abrechenbar“ bewertet werden. Strafrechtlich wird es dann gefährlich, wenn Prüfer oder Ermittler daraus den Verdacht ableiten, die Leistung sei bewusst falsch abgerechnet worden.

Besonders häufig geraten Ärzte in den Fokus, wenn Abrechnungen auffällige Häufungen zeigen, etwa ungewöhnlich viele bestimmte Ziffern, überdurchschnittliche Fallzahlen, extrem kurze Behandlungszeiten oder eine Abrechnung von Leistungen, die in der Praxisorganisation nur schwer plausibel erscheinen. Hinzu kommen Konstellationen, in denen Leistungen durch angestellte Ärzte, Weiterbildungsassistenten oder medizinisches Personal erbracht wurden, aber in einer Weise abgerechnet wurden, die nach Auffassung der Prüfer eine persönliche Leistungserbringung voraussetzt. Gerade hier ist die Abgrenzung zwischen abrechnungstechnischem Fehler und strafrechtlichem Vorwurf häufig fließend.

Typische Vorwürfe im Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug

In der Praxis geht es häufig um den Vorwurf, dass Leistungen abgerechnet wurden, obwohl sie nicht erbracht wurden, dass Leistungen zu häufig oder mehrfach abgerechnet wurden oder dass Leistungen unter falschen Voraussetzungen abgerechnet wurden. Auch die Abrechnung von Hausbesuchen, Gesprächsleistungen, bestimmten Diagnostikpositionen oder delegationsfähigen Leistungen ist regelmäßig Gegenstand von Ermittlungen.

Zudem spielen Konstellationen mit Praxisgemeinschaften, MVZ-Strukturen oder Vertretungssituationen eine Rolle. Wenn Behandlungszeiten, Personalstrukturen oder Dokumentationsketten nicht sauber dargestellt werden können, entsteht schnell der Verdacht, Abrechnungen seien gezielt „optimiert“ worden. Schleswig-holsteinische Gerichte prüfen jedoch sehr genau, ob tatsächlich eine strafrechtlich relevante Täuschung vorliegt oder ob der Fall eher im Bereich der vertragsarztrechtlichen Rückforderung oder einer Abrechnungsberichtigung anzusiedeln ist.

Rechtsprechung in Schleswig-Holstein: Vorsatz und Schaden müssen sicher nachweisbar sein

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein macht in Abrechnungsbetrugsverfahren deutlich, dass eine Verurteilung nur möglich ist, wenn der Vorsatz sicher nachgewiesen werden kann. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft belegen muss, dass der Arzt bewusst und gewollt falsche Abrechnungen vorgenommen hat. Gerade in komplexen Abrechnungssystemen ist dieser Nachweis häufig schwierig, weil Fehler, Missverständnisse oder uneinheitliche Abrechnungsauffassungen eine große Rolle spielen.

Gerichte in Kiel, Lübeck, Itzehoe und Flensburg prüfen außerdem sehr genau, ob tatsächlich ein Vermögensschaden eingetreten ist und wie dieser berechnet wird. In vielen Verfahren werden Schadensbeträge pauschal angesetzt oder Rückforderungen aus dem KV-Bereich unmittelbar als „Schaden“ bewertet. Schleswig-holsteinische Rechtsprechung verlangt jedoch eine nachvollziehbare, belastbare Schadensberechnung. Wo die Zahlen nicht sicher stehen oder wo der Vorsatz nicht tragfähig belegt ist, ist eine Einstellung des Verfahrens realistisch.

Die Folgen für Ärzte: Strafrecht, Zulassung und Reputation

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs ist für Ärzte besonders gefährlich, weil neben dem Strafrecht häufig berufsrechtliche und vertragsarztrechtliche Konsequenzen drohen. Je nach Vorwurf und Verlauf können Prüfverfahren, Rückforderungen, Honorarkürzungen und Maßnahmen gegen die Zulassung in den Vordergrund treten. Zusätzlich besteht das Risiko eines Eintrags im Führungszeugnis, der im medizinischen Bereich erhebliche Auswirkungen haben kann, etwa bei Anstellungen, Chefarztpositionen, Kooperationen oder Fortbildungsbefugnissen.

Hinzu kommt der Reputationsschaden. Ärztliche Tätigkeit basiert auf Vertrauen. Schon ein laufendes Verfahren kann in der Praxis für Unruhe sorgen, Mitarbeitende verunsichern und Patientenvertrauen beeinträchtigen. Genau deshalb ist es in vielen Fällen das wichtigste Ziel, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und das Verfahren frühzeitig diskret zu beenden. Eine Einstellung ist dabei oft der entscheidende Weg, um berufliche Folgen zu begrenzen.

Verteidigungsstrategien: Warum eine Einstellung möglich ist

Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht und einer präzisen Analyse, worauf der Vorwurf überhaupt gestützt wird. Häufig zeigt sich, dass Ermittler Abrechnungen isoliert betrachten, ohne die medizinischen Abläufe, den Praxisalltag oder die tatsächliche Dokumentationsstruktur zu verstehen. Wenn die Verteidigung diese Abläufe nachvollziehbar darstellt, kann der strafrechtliche Vorwurf erheblich relativiert werden.

Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Frage der Leistungsrealität. Viele Vorwürfe beruhen auf der Behauptung, eine Leistung sei nicht erbracht worden. In der Praxis kann häufig durch Dokumentation, Praxisorganisation, Terminpläne, Patientenakten oder Personalzuordnung belegt werden, dass Leistungen sehr wohl erbracht wurden, nur möglicherweise nicht in der Form dokumentiert, die Prüfer erwarten. Schleswig-holsteinische Gerichte verlangen hier eine sorgfältige Würdigung. Wo Zweifel bleiben, ist eine Einstellung realistisch.

Auch der Vorsatz ist häufig angreifbar. Abrechnungsregeln sind komplex und werden von Kassen und KVen nicht immer einheitlich ausgelegt. Wenn plausibel ist, dass Abrechnungen auf Fehlinterpretationen, auf organisatorische Fehler oder auf unklare Delegationsregelungen zurückgehen, fehlt es häufig an einem sicheren Vorsatznachweis. Genau dieser Punkt ist häufig entscheidend für eine Einstellung.

Schließlich spielt die Schadensfrage eine zentrale Rolle. Wenn Rückforderungen pauschal als Schaden angesetzt werden, muss geprüft werden, ob tatsächlich ein strafrechtlich relevanter Vermögensschaden vorliegt und ob dieser nachvollziehbar berechnet ist. Schleswig-holsteinische Rechtsprechung verlangt belastbare Zahlen. Wo diese nicht sicher sind, wird eine Verfahrensbeendigung deutlich wahrscheinlicher.

Warum Fachanwälte für Strafrecht bei Abrechnungsbetrug unverzichtbar sind

Abrechnungsbetrugsverfahren sind juristisch anspruchsvoll, weil sie Medizinrecht, Abrechnungsrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozess verbinden. Ohne spezialisierte Verteidigung besteht die Gefahr, dass komplexe Abrechnungsfragen vorschnell als Betrug bewertet werden. Schleswig-holsteinische Gerichte verlangen jedoch eine präzise Einzelfallprüfung, belastbare Beweise und eine nachvollziehbare Schadensberechnung. Wer diese Maßstäbe kennt, kann den Ausgang entscheidend beeinflussen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind als Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht auf solche Verfahren spezialisiert. Sie wissen, wie Staatsanwaltschaften und Prüfinstanzen in Schleswig-Holstein vorgehen, welche Argumente bei Gerichten in Kiel, Lübeck, Itzehoe oder Flensburg überzeugen und wie man Verfahren frühzeitig in Richtung Einstellung steuert. Ihr Ziel ist es, den Arzt zu schützen, die Praxis zu stabilisieren und eine diskrete Lösung zu erreichen.

Wer in Schleswig-Holstein als Arzt oder Ärztin mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert wird, sollte nicht abwarten und keine spontanen Angaben machen. Gerade am Anfang entscheidet sich oft, ob sich ein Verdacht verfestigt oder ob durch konsequente Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens realistisch erreichbar bleibt.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen Ärztinnen und Ärzten in Kiel und ganz Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Diskretion und strategischer Klarheit zur Seite, damit aus einer Abrechnungsprüfung kein existenzbedrohendes Strafverfahren wird und ein überzeugender Abschluss möglich bleibt.