Strafverfahren gegen Arbeitnehmer wegen Unterschlagung in Schleswig-Holstein: Folgen, Verteidigung und warum jetzt ein Strafverteidiger in Kiel entscheidend ist

Ein Strafverfahren wegen Unterschlagung gegen Arbeitnehmer beginnt oft nicht mit Handschellen, sondern mit einer Kassenabweichung, einer Inventurdifferenz, einer internen Prüfung oder dem plötzlichen Vorwurf, Geld oder Ware sei „verschwunden“. Genau darin liegt die Gefahr. Was im Betrieb zunächst wie ein internes Problem wirkt, kann sehr schnell zum strafrechtlichen Ernstfall werden. Juristisch steht bei einer Unterschlagung § 246 StGB im Raum. Dort drohen bei der einfachen Unterschlagung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bei einer anvertrauten Sache sogar bis zu fünf Jahren; auch der Versuch ist strafbar. Bei geringwertigen Sachen kommt außerdem § 248a StGB ins Spiel, wonach die Tat grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt wird, sofern kein besonderes öffentliches Interesse bejaht wird.

Für Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein ist der Vorwurf der Unterschlagung deshalb so brisant, weil sich die Folgen fast nie auf das Strafverfahren beschränken. Neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen die Einziehung von Taterträgen, die Einziehung von Gegenständen und schon im Ermittlungsverfahren ein Vermögensarrest zur Sicherung einer möglichen Wertersatzeinziehung. Das kann Konten, Rücklagen und wirtschaftliche Planung massiv treffen, noch bevor überhaupt ein Urteil gesprochen ist.

Hinzu kommen die arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Folgeschäden. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in einer Pressemitteilung zu seinem Urteil vom 3. Februar 2020, Az. 1 Sa 401/18, herausgestellt, dass ein Arbeitnehmer, der Gegenstände aus dem Betrieb seines Arbeitgebers entwendet, dem Arbeitgeber den Betrag ersetzen muss, den dieser zur Ersatzbeschaffung auf dem Markt aufwenden muss. In dem dortigen Fall ging es um zwei Weinflaschen und einen Schadensersatz in Höhe von 39.500 Euro. Der Fall betraf zwar einen Diebstahl und nicht die klassische Unterschlagung, zeigt aber für Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein glasklar, wie schnell aus einem strafrechtlichen Vorwurf zusätzlich eine existenzielle Haftungsfrage werden kann.

Rechtsprechung aus Schleswig-Holstein zeigt: Nicht jede Differenz ist schon eine Unterschlagung

Gerade deshalb lohnt der Blick in die Rechtsprechung aus Schleswig-Holstein. Besonders aufschlussreich ist das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Juni 2013, Az. 3 Sa 208/12. Dort ging es um die fristlose Kündigung eines Servicetechnikers wegen des Vorwurfs, bei der Befüllung eines Spielautomaten 203,80 Euro unterschlagen zu haben. Das Gericht hielt die Kündigung für unwirksam, weil bereits kein dringender Tatverdacht feststellbar war. Es sah hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Differenz auch auf einem anderen Geschehensablauf als einem Eigentumsdelikt beruhen konnte.

Für die Verteidigung in einem Strafverfahren wegen Unterschlagung ist diese Entscheidung Gold wert. Das Landesarbeitsgericht hat deutlich gemacht, dass belastende Indizien nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Ein Arbeitgeber darf nicht nur Material zulasten des Arbeitnehmers sammeln, sondern muss auch entlastende Möglichkeiten prüfen. Ebenso wichtig: Die Äußerung, man habe wohl „Mist gemacht“, wertete das Gericht gerade nicht zwingend als Eingeständnis einer Zueignung, sondern ebenso als mögliches Eingeständnis eines Fehlers. Genau an dieser Stelle entscheidet sich in vielen Ermittlungsverfahren, ob aus einer Vermögensdifferenz tatsächlich ein strafbarer Vorsatz hergeleitet werden kann oder eben nicht.

Das ist auch strafrechtlich von erheblicher Bedeutung. Unterschlagung setzt nach § 246 StGB eine rechtswidrige Zueignung voraus. Es reicht also nicht, dass irgendein Betrag fehlt oder eine Sache nicht dort ist, wo sie sein sollte. Die Ermittlungsbehörden müssen belastbar darlegen können, dass der Beschuldigte die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignen wollte. Wo Buchungsfehler, technische Störungen, chaotische Abläufe, unklare Zuständigkeiten oder Missverständnisse im Betrieb in Betracht kommen, eröffnet sich echter Verteidigungsraum.

Die schweren Folgen eines Strafverfahrens wegen Unterschlagung durch Arbeitnehmer

Wer als Arbeitnehmer wegen Unterschlagung beschuldigt wird, steht daher regelmäßig vor einer Mehrfrontensituation. Es geht um das Strafmaß, um den Arbeitsplatz, um die wirtschaftliche Existenz und oft auch um den eigenen Ruf im Unternehmen oder in der Branche. Besonders tückisch ist, dass viele Betroffene den Vorwurf „aufräumen“ wollen und sich vorschnell erklären. Genau das kann jedoch die Weichen in die falsche Richtung stellen. Nach § 136 StPO ist der Beschuldigte zu Beginn der Vernehmung ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es ihm freisteht, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, und dass er jederzeit einen Verteidiger befragen kann.

Die Folgen können schon im Ermittlungsverfahren eskalieren. Wird ein Vermögensdelikt im Raum Kiel oder sonst in Schleswig-Holstein ernsthaft verfolgt, stehen oft nicht nur Vernehmungen, sondern auch Sicherungsmaßnahmen im Raum. Parallel kann der Arbeitgeber arbeitsrechtlich reagieren. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in der Entscheidung 3 Sa 208/12 gerade gezeigt, dass Verdachtskündigungen strengen Anforderungen unterliegen und alternative Geschehensabläufe ernsthaft aufgeklärt werden müssen. Die umgekehrte Wahrheit lautet aber ebenfalls: Wer sich ohne Strategie einlässt, liefert womöglich selbst das Material, aus dem später Kündigung, Anklage und Schadensersatzansprüche gebaut werden.

Welche Verteidigungsstrategien bei Unterschlagungsvorwürfen gegen Arbeitnehmer wirklich tragen

Die erste und wichtigste Verteidigungsstrategie ist fast immer dieselbe: keine unüberlegte Einlassung, bevor die Akte auf dem Tisch liegt. Das ist kein taktischer Trick, sondern ein elementares Beschuldigtenrecht. Nach § 136 StPO darf geschwiegen werden; nach § 163a Abs. 2 StPO sind beantragte Entlastungsbeweise zu erheben, wenn sie von Bedeutung sind. Eine wirksame Strafverteidigung setzt deshalb früh an, nicht erst vor Gericht. Sie beginnt mit Akteneinsicht, mit der Analyse der Beweislage und mit der Entscheidung, ob überhaupt, wann und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.

Die zweite zentrale Verteidigungsstrategie ist der präzise Angriff auf den subjektiven Tatbestand. Bei Vorwürfen gegen Arbeitnehmer ist die entscheidende Frage oft nicht, ob eine Differenz existiert, sondern wie sie entstanden ist und was dem Beschuldigten nachweisbar bewusst war. Die Rechtsprechung aus Kiel zeigt, dass Gerichte und Revisionsgerichte sehr genau auf subjektive Elemente schauen. In einem vom Landgericht Kiel ausgehenden Strafverfahren hat der Bundesgerichtshof am 28. Februar 2024 ein Urteil teilweise aufgehoben, unter anderem „mit den Feststellungen zum subjektiven Tatbestand“. Für die Praxis bedeutet das: Wo der innere Tatentschluss nicht sauber belegt ist, ist eine Verurteilung angreifbar.

Die dritte Verteidigungsstrategie besteht darin, interne Ermittlungen des Arbeitgebers nicht einfach als objektive Wahrheit zu akzeptieren. Gerade bei Bargeld, Warenbewegungen, Lagervorgängen, Zugriffsrechten, Schichtwechseln oder digitalen Buchungssystemen sind Fehlerquellen zahlreich. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat im Fall 3 Sa 208/12 ausdrücklich beanstandet, dass entlastende Umstände nicht ausreichend aufgeklärt worden waren. Wer als Beschuldigter früh einen erfahrenen Strafverteidiger einschaltet, kann genau hier ansetzen: Welche Personen hatten Zugriff? Welche technischen Störungen gab es? Welche Protokolle sind lückenhaft? Welche Zeugen sind wirklich belastbar? Welche Alternativerklärungen wurden vorschnell vom Tisch gewischt?

Die vierte Verteidigungsstrategie ist das kontrollierte Öffnen prozessualer Ausgänge. Nicht jedes Ermittlungsverfahren muss mit Anklage und nicht jedes Gerichtsverfahren mit einem Urteil enden. Nach § 170 Abs. 2 StPO ist das Verfahren einzustellen, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung bieten. Bei Vergehen kommen außerdem Einstellungen nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit und nach § 153a StPO gegen Auflagen und Weisungen in Betracht. Selbst im gerichtlichen Verfahren kann nach § 154 Abs. 2 StPO eine vorläufige Einstellung einzelner Taten erfolgen. Dass solche Instrumente praktisch erheblich sein können, zeigt ein weiteres Kieler Verfahren: Der Bundesgerichtshof hat am 10. September 2024 in einem vom Landgericht Kiel ausgehenden Wirtschaftsstrafverfahren zwei Taten gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt und die Einziehung um 88.000 Euro reduziert.

Die fünfte Verteidigungsstrategie ist die saubere Verzahnung von Strafverteidigung und arbeitsrechtlicher Kommunikation. In Fällen gegen Arbeitnehmer ist das absolut entscheidend. Was gegenüber Vorgesetzten, der Personalabteilung oder internen Ermittlern gesagt wird, landet später nicht selten mittelbar oder unmittelbar im Strafverfahren. Auch vermeintlich „vernünftige“ Angebote, einen Betrag zu erstatten, können missverstanden werden. Umgekehrt zeigt die schleswig-holsteinische Rechtsprechung, dass ein Erstattungsangebot nicht automatisch ein Schuldeingeständnis ist. Genau deshalb muss jede Erklärung abgestimmt, jeder Schritt dokumentiert und jede Kommunikation strategisch geführt werden.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel in Kiel hier besonders überzeugend sind

Wer in Schleswig-Holstein wegen Unterschlagung als Arbeitnehmer beschuldigt wird, braucht keinen Generalisten, sondern Strafverteidiger, die Vermögensdelikte, Beweisfragen, Verfahrensrecht und die Dynamik wirtschaftlicher Sachverhalte beherrschen. Nach den Angaben auf der offiziellen Kanzleiwebsite ist Andreas Junge seit 2004 als Strafverteidiger tätig, führt seit 2008 den Titel Fachanwalt für Strafrecht, ist zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in komplexen Wirtschafts- und Steuerstrafsachen. Ebenfalls nach den offiziellen Angaben ist Dr. Maik Bunzel Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, Autor mehrerer juristischer Fachbücher, Dozent beim RAFO Institut für Rechtsanwaltsfortbildung und war ein Jahr lang als Richter in Bayern tätig. Die Kooperation unterhält außerdem einen Standort in Kiel, Kaistraße 90. Diese Qualifikationen werden in wesentlichen Punkten auch durch die anwalt.de-Profile beider Anwälte bestätigt.

Gerade bei Strafverfahren gegen Arbeitnehmer wegen Unterschlagung ist diese Kombination besonders stark. Solche Verfahren entscheiden sich oft an der Schnittstelle von Strafprozessrecht, wirtschaftlichem Verständnis, taktischer Kommunikation und sauberer Beweisarbeit. Wer nur „irgendwie erklärt“, was passiert ist, hat häufig schon verloren, bevor Akteneinsicht genommen wurde. Wer dagegen früh Andreas Junge oder Dr. Maik Bunzel am Kieler Standort einschaltet, setzt von Anfang an auf spezialisierte Strafverteidigung mit nachgewiesener Fachanwaltsqualifikation, wirtschaftsstrafrechtlichem Schwerpunkt und lokaler Erreichbarkeit in Kiel. Für Betroffene in Schleswig-Holstein spricht deshalb sehr viel dafür, sich gerade in dieser Situation an diese beiden Strafverteidiger zu wenden.

Fazit: Bei Unterschlagungsvorwürfen gegen Arbeitnehmer zählt in Kiel vor allem eines – sofortige Verteidigung

Ein Vorwurf der Unterschlagung gegen Arbeitnehmer ist niemals ein Nebenthema. Er kann zur Anklage führen, den Arbeitsplatz kosten, hohe Schadensersatzforderungen auslösen und durch Einziehung oder Vermögensarrest zusätzlich wirtschaftlichen Druck erzeugen. Zugleich zeigt die Rechtsprechung aus Schleswig-Holstein, dass nicht jede Differenz, nicht jede unglückliche Äußerung und nicht jeder interne Verdacht eine tragfähige Grundlage für eine strafrechtliche oder arbeitsrechtliche Sanktion bildet. Genau diese Lücke zwischen Vorwurf und Beweis ist der Raum, in dem gute Strafverteidigung entscheidet.

Wer in Kiel, Neumünster, Lübeck, Flensburg oder sonst in Schleswig-Holstein mit einem Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung konfrontiert ist, sollte deshalb keine Zeit verlieren, keine spontane Einlassung abgeben und die Sache nicht ohne Verteidiger „erklären“ wollen. Der richtige Schritt ist die sofortige Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel am Kieler Standort. Früh eingeschaltet, können sie Akteneinsicht nehmen, die Beweislage prüfen, entlastende Umstände sichern, kommunikative Fehler verhindern und konsequent auf Einstellung, Schadensbegrenzung oder Freispruch hinarbeiten. Genau deshalb ist es für Betroffene nicht nur sinnvoll, sondern dringend empfehlenswert, diese Strafrechtskanzlei in Kiel so früh wie möglich zu beauftragen.

Häufige Fragen zum Strafverfahren wegen Unterschlagung durch Arbeitnehmer

Was sollte ich tun, wenn ich als Arbeitnehmer eine Vorladung wegen Unterschlagung erhalte?

Das Wichtigste ist, keine unvorbereitete Aussage zur Sache zu machen. § 136 StPO gibt Ihnen das Recht zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen. Genau deshalb sollte der erste Schritt nicht die Erklärung gegenüber Polizei oder Arbeitgeber sein, sondern die sofortige Einschaltung eines Strafverteidigers, der Akteneinsicht beantragt und die weitere Kommunikation steuert.

Kann ein Verfahren wegen Unterschlagung eingestellt werden?

Ja, das ist möglich, aber immer von der Beweislage und den Umständen des Einzelfalls abhängig. Reichen die Beweise nicht aus, kommt eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Bei Vergehen können außerdem § 153 StPO und § 153a StPO relevant werden. Bei geringwertigen Sachen spielt zusätzlich § 248a StGB eine Rolle, weil dann grundsätzlich ein Strafantrag erforderlich ist, sofern kein besonderes öffentliches Interesse angenommen wird.

Droht auch bei kleinen Beträgen die fristlose Kündigung?

Das Risiko besteht, aber es ist nicht grenzenlos. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Juni 2013 zeigt, dass eine Verdachtskündigung strenge Voraussetzungen hat und alternative Erklärungen ernsthaft aufgeklärt werden müssen. Umgekehrt zeigt die spätere schleswig-holsteinische Rechtsprechung, dass Eigentumsdelikte im Arbeitsverhältnis sehr erhebliche arbeitsrechtliche und finanzielle Folgen haben können.

Warum ist ein spezialisierter Strafverteidiger in Kiel bei diesem Vorwurf so wichtig?

Weil solche Verfahren fast nie nur aus einer simplen Tatsachenfrage bestehen. Es geht um Akteneinsicht, Beweiswürdigung, Vorsatzfragen, Einziehung, Vermögensarrest und oft um parallele arbeitsrechtliche Konsequenzen. Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel treten am Standort Kiel als hochspezialisierte Strafverteidiger auf; auf ihrer offiziellen Website werden einschlägige Fachanwaltstitel, wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Schwerpunkte sowie weitere Qualifikationen wie Dozententätigkeit, Fachpublikationen und richterliche Erfahrung beschrieben.