Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Landwirte in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Schwarzarbeit in der Landwirtschaft als strafrechtliches Risiko

Die Landwirtschaft gehört in Schleswig-Holstein zu den Branchen, die regelmäßig im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Abteilungen der Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe stehen. Besonders in arbeitsintensiven Zeiten wie der Ernte oder bei Saisonarbeiten greifen viele Landwirte auf zusätzliche Arbeitskräfte zurück. Werden diese jedoch nicht korrekt angemeldet oder nicht ordnungsgemäß entlohnt, kann schnell der Vorwurf der Schwarzarbeit entstehen.

Für betroffene Landwirte ist dies keineswegs eine Lappalie. Strafverfahren wegen Schwarzarbeit haben nicht nur strafrechtliche Folgen, sondern bedrohen oft die wirtschaftliche Grundlage des gesamten Betriebes.

Typische Fallkonstellationen in der Landwirtschaft

Die Verfahren gegen Landwirte weisen häufig ähnliche Strukturen auf. Im Mittelpunkt stehen nicht oder verspätet angemeldete Saisonarbeiter, die auf Feldern oder in Stallungen eingesetzt werden. Auch die falsche Abrechnung von Arbeitszeiten oder Barzahlungen „auf die Hand“ ohne Abführung von Sozialabgaben gehören zu den typischen Vorwürfen.

Das Landgericht Lübeck hatte 2020 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Landwirt über mehrere Jahre osteuropäische Saisonkräfte beschäftigte, ohne diese bei der Sozialversicherung anzumelden. Das Gericht stellte klar, dass bereits das bewusste Ignorieren der Meldepflichten eine Strafbarkeit wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB begründet.
Das Amtsgericht Itzehoe verurteilte 2019 einen Milchviehhalter, der über längere Zeit Arbeitskräfte ohne Anmeldung beschäftigte, und betonte, dass die hohe Zahl von Einsatztagen den Vorsatz eindeutig belege. Auch das Landgericht Kiel entschied 2021, dass das systematische Unterlaufen des Mindestlohns durch „Schwarzlohnzahlungen“ eine besonders schwere Form der Schwarzarbeit darstellt.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Landwirte

Die strafrechtlichen Konsequenzen für Landwirte sind erheblich. Im Raum stehen Ermittlungen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Die Strafen reichen von empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Das Landgericht Neumünster stellte 2020 klar, dass bereits bei einer hinterzogenen Summe von über 50.000 Euro eine Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird, möglich ist.

Auch wirtschaftlich sind die Folgen gravierend. Die Finanzämter und Sozialversicherungsträger setzen regelmäßig Nachforderungen für mehrere Jahre fest. Hinzu kommen Zinsen und Säumniszuschläge, die die Belastung weiter erhöhen. Viele landwirtschaftliche Betriebe geraten dadurch in Liquiditätsprobleme, zumal sie ohnehin häufig unter Preisdruck stehen. Das Landgericht Flensburg betonte 2019 in einem Verfahren, dass Schwarzarbeit in der Landwirtschaft nicht nur die Sozialkassen schädigt, sondern auch den fairen Wettbewerb erheblich beeinträchtigt.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt bereits mit der Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren. Häufig beruhen die Vorwürfe auf Kontrollen durch die FKS, bei denen die Personalien von Arbeitern aufgenommen werden. Doch nicht selten erweist sich die Beweislage als lückenhaft. Ein Verteidigungsansatz besteht daher darin, die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse zu klären und darzulegen, dass es sich nicht um abhängige Beschäftigungsverhältnisse handelte oder dass eine Anmeldung zwar vorgesehen, aber organisatorisch verzögert war.

Besondere Bedeutung kommt der Überprüfung der Berechnungen der Behörden zu. Oft werden Hochrechnungen erstellt, die von einer viel höheren Zahl an Arbeitstagen oder Stunden ausgehen, als tatsächlich geleistet wurden. Hier können fundierte Gegenberechnungen entscheidend sein.
Zudem kann die Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung durch Nachzahlungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt zu einer erheblichen Strafmilderung führen. Das Amtsgericht Kiel hat 2018 ausdrücklich betont, dass eine aktive Regulierung im Rahmen der Strafzumessung erheblich zu berücksichtigen ist.

Erfahrung und Kompetenz der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel

Strafverfahren wegen Schwarzarbeit in der Landwirtschaft sind besonders komplex, da sie Fragen des Strafrechts, des Steuerrechts und des Sozialversicherungsrechts miteinander verbinden. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Diese doppelte Qualifikation ermöglicht eine Verteidigung auf höchstem Niveau.

Die beiden Strafverteidiger verfügen über langjährige Erfahrung mit Verfahren vor den Amts- und Landgerichten in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck und Flensburg bis Itzehoe und Neumünster. Sie kennen die Praxis der zuständigen Staatsanwaltschaften ebenso wie die Vorgehensweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. In zahlreichen Verfahren konnten sie für Landwirte erreichen, dass Verfahren eingestellt oder die strafrechtlichen Folgen erheblich reduziert wurden.

Landwirte, die mit einem Strafverfahren wegen Schwarzarbeit konfrontiert sind, finden in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, strategisch und mit höchster Fachkompetenz agieren. Ihre Erfahrung und ihre genaue Kenntnis der regionalen Gerichts- und Behördenpraxis verschaffen Mandanten die bestmögliche Ausgangslage, um schwerwiegende strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen zu vermeiden.