Strafverfahren wegen Bestechung in Schleswig-Holstein – kompetente Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Bestechung als schwerwiegendes Wirtschaftsstrafverfahren

Bestechungsdelikte gehören zu den schwersten Vorwürfen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Sie sind im Strafgesetzbuch in den §§ 299 ff. StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) sowie in den §§ 331 ff. StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern) geregelt. Der Vorwurf lautet dabei regelmäßig, dass ein Vorteil gewährt oder angenommen wurde, um eine unlautere Bevorzugung zu erreichen.

In Schleswig-Holstein verfolgen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe entsprechende Fälle mit besonderem Nachdruck. Bereits der Anfangsverdacht – etwa nach einer anonymen Anzeige oder im Rahmen von Durchsuchungen bei Unternehmen – führt in der Praxis fast immer zu einem umfangreichen Ermittlungsverfahren. Für die Betroffenen steht dann nicht nur ihre persönliche Freiheit, sondern oftmals auch ihre wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Abläufe. Häufig wird Bauunternehmern, Lieferanten oder Dienstleistern vorgeworfen, Amtsträger bestochen zu haben, um Aufträge zu erhalten. Ebenso stehen Manager und Mitarbeiter im Fokus, denen eine unlautere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr durch Vorteilsgewährung vorgeworfen wird.

Das Landgericht Kiel hatte 2021 einen Fall zu entscheiden, in dem ein Unternehmer Zahlungen an einen kommunalen Mitarbeiter geleistet hatte, um bei der Vergabe von Bauaufträgen berücksichtigt zu werden. Das Gericht stellte klar, dass bereits das bloße Versprechen eines Vorteils strafbar sein kann, unabhängig davon, ob der Auftrag tatsächlich zustande kam. Das Landgericht Lübeck urteilte 2019, dass auch Sachleistungen – etwa teure Einladungen oder Urlaubsreisen – als Bestechung zu werten sind, wenn ein Zusammenhang mit geschäftlichen Entscheidungen besteht.
Auch das Amtsgericht Flensburg verurteilte 2020 einen Unternehmer, der einen Behördenmitarbeiter durch regelmäßige Barzahlungen begünstigt hatte. Das Gericht betonte, dass die „Kontinuität der Vorteilsgewährung“ ein besonders gewichtiges Indiz für Vorsatz sei.

Strafrechtliche Folgen der Bestechung

Die strafrechtlichen Folgen einer Verurteilung wegen Bestechung sind schwerwiegend. Je nach Tatbestand drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren (§ 299 StGB) oder in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren (§ 334 StGB). Wenn Amtsträger betroffen sind, ist der Strafrahmen noch höher; hier sieht das Gesetz Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren vor. Schon im Ermittlungsverfahren drohen außerdem einschneidende Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Kontensperrungen.

Das Landgericht Neumünster stellte 2020 in einem Urteil klar, dass die Annahme eines besonders schweren Falles bereits dann gerechtfertigt sein kann, wenn ein erheblicher Schaden für den Wettbewerb oder die öffentliche Hand entstanden ist. Auch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Schleswig hebt regelmäßig hervor, dass Bestechungstatbestände nicht nur individuelle Pflichtverletzungen darstellen, sondern das Vertrauen in Wirtschaft und Verwaltung insgesamt erschüttern.

Wirtschaftliche Folgen für Unternehmen und Unternehmer

Neben den strafrechtlichen Sanktionen sind die wirtschaftlichen Folgen oftmals existenzbedrohend. Unternehmen, die in Korruptionsverfahren verwickelt sind, drohen der Verlust öffentlicher Aufträge, Ausschlüsse von Ausschreibungen und massive Reputationsschäden.
Auch im Zivilrecht hat eine Verurteilung Folgen: Geschädigte Geschäftspartner können Schadensersatzansprüche geltend machen, und Versicherungen verweigern regelmäßig den Schutz. Das Landgericht Itzehoe stellte 2019 klar, dass bereits der Verdacht einer Bestechung ausreichend sein kann, um die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren zu verhindern.

Für Einzelpersonen sind zudem berufsrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Wer als Geschäftsführer oder leitender Angestellter wegen Bestechung verurteilt wird, riskiert ein Tätigkeitsverbot oder den Widerruf berufsrechtlicher Zulassungen.

Verteidigungsstrategien im Bestechungsstrafrecht

Die Verteidigung in Bestechungsverfahren erfordert eine genaue Analyse der Ermittlungsakten. Häufig beruhen die Vorwürfe auf Indizien wie auffälligen Geldflüssen oder Zeugenaussagen, die im Lichte einer sachgerechten Verteidigung relativiert werden können. Ein zentraler Ansatzpunkt liegt darin, den angeblichen Zusammenhang zwischen einer Vorteilsgewährung und einer geschäftlichen Entscheidung in Frage zu stellen. Nicht jede Zuwendung erfüllt den Tatbestand der Bestechung; erlaubt sind insbesondere sozialadäquate Handlungen wie kleinere Aufmerksamkeiten oder branchenübliche Einladungen.

Von erheblicher Bedeutung ist auch die Darlegung, dass kein Vorsatz vorlag. Das Amtsgericht Lübeck hat 2018 ausdrücklich entschieden, dass für eine Verurteilung ein bewusster Zusammenhang zwischen Vorteil und Gegenleistung nachgewiesen werden muss. Wo dieser Nachweis fehlt, ist ein Freispruch möglich. Zudem kann eine frühzeitige Schadenswiedergutmachung oder Kooperation mit den Ermittlungsbehörden zu einer erheblichen Strafmilderung führen.

Erfahrung und Kompetenz der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel

Strafverfahren wegen Bestechung sind hochkomplex. Sie erfordern nicht nur strafrechtliches Fachwissen, sondern auch ein tiefes Verständnis der wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenhänge in Unternehmen und Behörden. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Diese Doppelqualifikation ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Bestechungsverfahren umfassend und strategisch zu verteidigen.

Die beiden Strafverteidiger verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten in Korruptions- und Wirtschaftsstrafverfahren vor den Amts- und Landgerichten in Schleswig-Holstein. Sie kennen die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Itzehoe und Neumünster und haben in zahlreichen Verfahren erreicht, dass Vorwürfe abgemildert oder Verfahren eingestellt wurden.

Mandanten profitieren von einer Kombination aus präziser rechtlicher Argumentation, strategischem Vorgehen und umfassender Kenntnis der regionalen Rechtsprechung. Wer in Schleswig-Holstein wegen Bestechung beschuldigt wird, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die bestmögliche Verteidigung – kompetent, erfahren und entschlossen.