Strafverfahren im militärischen Kontext
Angehörige der Bundeswehr unterliegen nicht nur dem allgemeinen Strafrecht, sondern auch besonderen dienstrechtlichen Pflichten. Werden Soldaten oder zivile Mitarbeiter der Bundeswehr eines Delikts beschuldigt, etwa Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Untreue oder sexueller Übergriffe, hat dies meist schwerwiegendere Folgen als bei zivilen Beschuldigten. Neben dem Strafverfahren drohen disziplinarrechtliche Sanktionen, die bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen können.
In Schleswig-Holstein werden Verfahren gegen Bundeswehrangehörige regelmäßig vor den Amts- und Landgerichten in Kiel, Flensburg, Neumünster, Lübeck und Itzehoe geführt. Die Staatsanwaltschaften nehmen diese Fälle mit besonderer Aufmerksamkeit wahr, da die Integrität der Streitkräfte unmittelbar berührt ist.
Typische Fallkonstellationen
In der Praxis sind verschiedene Delikte besonders häufig. Neben Trunkenheit im Verkehr und Körperverletzungsdelikten spielen auch Betrugs- oder Untreuehandlungen im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen eine Rolle. Ebenso relevant sind Vorwürfe wegen unerlaubten Entfernens von der Truppe oder Befehlsmissachtung, die strafrechtlich als eigenständige Delikte nach dem Wehrstrafgesetz geahndet werden.
Das Amtsgericht Kiel verurteilte 2020 einen Unteroffizier wegen Untreue, nachdem er dienstliche Mittel für private Zwecke verwendet hatte. Das Landgericht Flensburg hatte 2019 über den Fall eines Soldaten zu entscheiden, der bei einem Auslandseinsatz Ausrüstungsgegenstände veruntreut hatte. Das Gericht betonte, dass gerade bei Angehörigen der Bundeswehr ein erhöhter Maßstab an Pflichtbewusstsein angelegt werden müsse. Auch das Landgericht Lübeck stellte 2021 klar, dass Straftaten von Soldaten nicht nur die individuelle Schuld betreffen, sondern das Ansehen der gesamten Truppe beeinträchtigen können.
Strafrechtliche und berufliche Folgen
Die strafrechtlichen Konsequenzen für Soldaten sind gravierend. Je nach Delikt drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, in besonders schweren Fällen auch ohne Bewährung. Darüber hinaus wirken sich Verurteilungen unmittelbar auf das Dienstverhältnis aus. Bereits bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht gemäß Soldatengesetz der Verlust des Dienstgrades und die Entlassung aus der Bundeswehr.
Das Landgericht Neumünster betonte 2018 in einem Fall von Körperverletzung im Dienst, dass das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Bundeswehr und Gesellschaft bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sei. Selbst „außerdienstliche“ Straftaten können disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das zeigt, dass strafrechtliche Verurteilungen für Soldaten besonders weitreichende Folgen haben.
Neben dem Verlust der beruflichen Existenz drohen erhebliche wirtschaftliche Nachteile, etwa durch den Wegfall von Versorgungsansprüchen oder Rückforderungen von Bezügen.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt darauf, sowohl die strafrechtlichen Vorwürfe als auch die dienstrechtlichen Konsequenzen im Blick zu behalten. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die präzise Rekonstruktion des Tatgeschehens, da viele Vorwürfe im militärischen Umfeld auf widersprüchlichen Aussagen beruhen. Hier kommt es darauf an, Lücken in der Beweiskette aufzuzeigen und die Glaubwürdigkeit von Zeugen kritisch zu hinterfragen.
Darüber hinaus kann durch Nachweise über bisherige tadellose Führung und besondere Belastungen im Einsatz eine Strafmilderung erreicht werden. Das Amtsgericht Itzehoe stellte 2019 klar, dass die besonderen Einsatzbedingungen bei Auslandseinsätzen strafmildernd berücksichtigt werden können.
Entscheidend ist außerdem, die Auswirkungen auf das Dienstverhältnis strategisch in die Verteidigung einzubeziehen. Schon eine Geldstrafe kann für Soldaten weitreichende Folgen haben – umso wichtiger ist es, das Verfahren so zu gestalten, dass negative Konsequenzen für die militärische Laufbahn minimiert werden.
Kompetenz der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel
Strafverfahren gegen Bundeswehrangehörige verlangen nicht nur strafrechtliche Expertise, sondern auch ein tiefes Verständnis der besonderen dienstrechtlichen Regelungen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Soldaten und Angehörigen der Bundeswehr.
Sie kennen die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein ebenso wie die Anforderungen der Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe. In zahlreichen Fällen konnten sie erreichen, dass Verfahren eingestellt oder die Folgen für die militärische Karriere erheblich reduziert wurden.
Ihre besondere Stärke liegt darin, strafrechtliche und dienstrechtliche Risiken gleichermaßen zu berücksichtigen. So profitieren Mandanten von einer Verteidigung, die nicht nur auf Freispruch oder Strafmilderung zielt, sondern auch die Zukunft in der Bundeswehr sichert. Für Soldaten und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr, die mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, bieten Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die bestmögliche Kombination aus juristischer Fachkompetenz, strategischem Vorgehen und regionaler Erfahrung.