Gefährliche Körperverletzung als schwerer Vorwurf im Pflegebereich
Krankenschwestern und Pflegekräfte tragen eine hohe Verantwortung für die ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten. Kommt es im Rahmen der Behandlung oder Pflege zu Fehlern, riskanten Medikamentengaben oder Eingriffen ohne wirksame Einwilligung, droht schnell der strafrechtliche Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB. Anders als bei der fahrlässigen Körperverletzung geht es hier um den Vorwurf eines vorsätzlichen Handelns – also darum, dass eine Verletzung zumindest billigend in Kauf genommen wurde.
In Schleswig-Holstein verfolgen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Itzehoe und Neumünster solche Verfahren mit besonderem Nachdruck. Sie berühren nicht nur das individuelle Patientenschicksal, sondern auch das Vertrauen in das Gesundheitssystem.
Typische Fallkonstellationen aus der Praxis
Die Strafverfahren gegen Krankenschwestern entstehen meist in alltäglichen Pflegesituationen:
- Fehlerhafte Medikamentengabe, etwa die bewusste Verabreichung eines stärkeren Präparats ohne ärztliche Anordnung.
- Fixierungen von Patienten ohne richterliche Genehmigung, die als körperliche Misshandlung gewertet werden.
- Injektionen oder Infusionen ohne ausreichende Aufklärung oder ohne wirksame Zustimmung.
- Pflegehandlungen mit Einsatz von Hilfsmitteln (z. B. Gurte oder andere Gegenstände), die als gefährliches Werkzeug eingestuft werden können.
Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 eine Krankenschwester, die einem Patienten eine zu hohe Dosis eines Beruhigungsmittels verabreicht hatte, wegen gefährlicher Körperverletzung durch den Einsatz eines gesundheitsschädlichen Stoffes. Das Landgericht Kiel stellte 2020 klar, dass auch Fixierungen ohne richterliche Genehmigung strafbar sind, wenn sie zu körperlichen Verletzungen oder erheblichen Einschränkungen führen. Das Amtsgericht Flensburg entschied 2021, dass bereits die wiederholte Verabreichung nicht indizierter Medikamente eine Strafbarkeit nach § 224 StGB begründen kann.
Strafrechtliche und berufliche Folgen für Pflegekräfte
Die strafrechtlichen Folgen sind gravierend: Der Strafrahmen für gefährliche Körperverletzung reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Schon die Mindeststrafe verdeutlicht die Schwere des Vorwurfs.
Hinzu kommen berufliche Risiken: Pflegekräfte, die strafrechtlich verurteilt werden, müssen mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes rechnen. Eine Verurteilung kann zudem dazu führen, dass die Eignung für den Pflegeberuf infrage gestellt wird. Das Landgericht Neumünster betonte 2018, dass bei einer strafrechtlichen Verurteilung von Pflegepersonal nicht nur die individuelle Schuld, sondern auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität des Pflegeberufs maßgeblich ist.
Zivilrechtliche Folgen kommen hinzu: Patienten oder deren Angehörige machen häufig Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend, die erhebliche wirtschaftliche Belastungen nach sich ziehen können.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt bei der präzisen Analyse der Behandlungsabläufe und Pflegedokumentationen an. Zentrale Fragen sind:
- Lag eine wirksame Einwilligung des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters vor?
- War die Maßnahme medizinisch vertretbar oder gar notwendig?
- Kann tatsächlich ein Vorsatz nachgewiesen werden oder lag nur ein Pflegefehler bzw. eine fahrlässige Handlung vor?
Das Amtsgericht Itzehoe stellte 2020 klar, dass eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung nur dann in Betracht kommt, wenn eine eindeutige und vermeidbare Pflichtverletzung nachgewiesen ist. Viele Vorwürfe beruhen auf Missverständnissen oder retrospektiver Bewertung komplexer Pflegesituationen.
Ein erfahrener Verteidiger wird prüfen, ob die eingesetzten Medikamente oder Hilfsmittel tatsächlich als „gefährliche Werkzeuge“ im strafrechtlichen Sinne einzustufen sind. In vielen Fällen gelingt es, den Vorwurf von gefährlicher auf fahrlässige Körperverletzung zu reduzieren – mit deutlich milderen Folgen. Auch die Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung kann sich positiv auf das Strafmaß auswirken.
Kompetenz und Erfahrung der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel
Strafverfahren gegen Krankenschwestern wegen gefährlicher Körperverletzung erfordern eine Verteidigung, die juristische Expertise mit medizinischem Verständnis verbindet. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Pflegekräften und Angehörigen des Gesundheitswesens.
Beide kennen die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck und Flensburg bis Itzehoe und Neumünster – und haben in zahlreichen Verfahren erreicht, dass Anklagen abgemildert oder Verfahren eingestellt wurden. Ihre besondere Stärke liegt darin, medizinische Gutachten kritisch zu hinterfragen und die tatsächlichen Abläufe im Pflegealltag realistisch darzustellen.
Für Krankenschwestern, die mit dem schwerwiegenden Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung konfrontiert sind, bieten Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die bestmögliche Verteidigung. Ihre Erfahrung, ihre Spezialisierung und ihr entschlossenes Handeln schaffen die Grundlage, um strafrechtliche und berufliche Folgen wirksam abzuwehren und die berufliche Zukunft zu sichern.