Der Vorwurf des Subventionsbetrugs nach § 264 StGB trifft Unternehmer, Selbständige und Landwirte in Schleswig-Holstein immer häufiger. Ob es um Agrarbeihilfen, Fördermittel für Unternehmen oder staatliche Hilfsprogramme wie Corona-Soforthilfen geht – schon kleine Ungenauigkeiten oder bewusst unvollständige Angaben können ein umfassendes Strafverfahren nach sich ziehen.
Wer mit diesem Vorwurf konfrontiert wird, steht nicht nur vor der Gefahr einer empfindlichen Strafe. Ebenso geht es um Rückforderungen in erheblicher Höhe, um den Verlust von weiteren Förderungen und um nachhaltige Reputationsschäden. Gerade deshalb ist es entscheidend, sofort erfahrene Verteidiger einzuschalten. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und seit vielen Jahren auf Wirtschafts- und Subventionsstrafverfahren spezialisiert. Sie kennen die Ermittlungs- und Entscheidungspraxis der Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe und wissen, wie Verfahren erfolgreich beeinflusst werden können.
Der Tatbestand des Subventionsbetrugs
Subventionsbetrug liegt vor, wenn gegenüber einer Behörde falsche Angaben gemacht, subventionserhebliche Tatsachen verschwiegen oder Subventionen zweckwidrig verwendet werden. Anders als beim „klassischen“ Betrug (§ 263 StGB) verlangt § 264 StGB keinen Vermögensschaden beim Staat. Es genügt, dass falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, die für die Bewilligung der Subvention erheblich sind.
Gerade in Schleswig-Holstein geraten häufig Landwirte bei EU-Agrarbeihilfen und Unternehmer bei Investitionsförderungen in den Fokus. Auch im Zusammenhang mit Corona-Hilfsprogrammen sind zahlreiche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, weil Angaben zur wirtschaftlichen Situation oder zu Betriebsausgaben unvollständig oder unzutreffend waren.
Typische Fallkonstellationen in der Rechtsprechung
Die Gerichte in Schleswig-Holstein haben in den letzten Jahren mehrfach über Fälle von Subventionsbetrug entschieden. So befasste sich das Landgericht Kiel 2021 mit einem Unternehmer, der im Rahmen der Corona-Soforthilfen falsche Angaben zur Höhe seiner Betriebskosten gemacht hatte. Das Gericht stellte klar, dass bereits unrichtige Erklärungen über subventionserhebliche Umstände den Tatbestand erfüllen.
Das Amtsgericht Lübeck entschied 2020 über einen Landwirt, der Flächen doppelt angegeben hatte, um höhere EU-Agrarbeihilfen zu erhalten. Das Gericht wertete die falschen Angaben als vorsätzliches Handeln und verhängte eine empfindliche Geldstrafe. Das Landgericht Itzehoe hatte 2019 einen Fall zu prüfen, in dem Fördermittel für Investitionen in Maschinen beantragt, tatsächlich aber für private Zwecke verwendet wurden. Das Gericht stellte heraus, dass die zweckwidrige Verwendung von Subventionen ebenso strafbar ist wie falsche Angaben im Antragsverfahren.
Schwere strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen
Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Doch oft sind es die wirtschaftlichen Folgen, die Betroffene am härtesten treffen: Die Rückforderung der Subventionen kann Unternehmen in die Insolvenz treiben, Landwirte in existenzielle Schwierigkeiten bringen und Selbständige dauerhaft belasten.
Darüber hinaus drohen berufsrechtliche Konsequenzen und die Gefahr, von künftigen Förderprogrammen ausgeschlossen zu werden. Für viele Mandanten bedeutet dies nicht nur eine juristische, sondern auch eine wirtschaftliche und persönliche Krise.
Verteidigungsstrategien im Subventionsbetrugsverfahren
Die Verteidigung im Subventionsstrafrecht setzt auf eine genaue Analyse der Antragsunterlagen und Verwaltungsakten. Zentrale Fragen sind: Wurden die Angaben bewusst falsch gemacht oder beruhen Unstimmigkeiten auf Missverständnissen und Auslegungsfragen? Wurden Subventionen tatsächlich zweckwidrig verwendet oder gab es Ausgaben, die im weiteren Sinne dem Förderzweck dienten?
Die Rechtsprechung zeigt, dass gerade hier erhebliche Spielräume bestehen. So betonte das Landgericht Flensburg 2020, dass bei unklaren Förderbedingungen zugunsten des Beschuldigten zu berücksichtigen ist, wenn er von der Richtigkeit seiner Angaben ausgehen durfte. Ein erfahrener Verteidiger wird daher prüfen, ob tatsächlich Vorsatz vorlag oder ob lediglich Fahrlässigkeit gegeben ist – ein entscheidender Unterschied für das Strafmaß.
Nicht selten gelingt es, durch die Vorlage von Unterlagen und durch Verhandlungen mit den Behörden eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen zu erreichen. Damit lassen sich sowohl strafrechtliche Risiken als auch wirtschaftliche Schäden begrenzen.
Kompetenz und Erfahrung der Strafverteidiger Junge und Dr. Bunzel
Strafverfahren wegen Subventionsbetrug erfordern besondere Expertise, da hier Strafrecht, Verwaltungsrecht und Wirtschaftsrecht ineinandergreifen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmern, Landwirten und Selbständigen in Subventionsstrafverfahren.
Ihre besondere Stärke liegt darin, die rechtlichen Feinheiten der Förderbedingungen genau zu analysieren und die oft komplexen wirtschaftlichen Zusammenhänge in verständlicher Form vor Gericht darzustellen. Beide Strafverteidiger kennen die Praxis der Ermittlungsbehörden und Gerichte in Schleswig-Holstein und setzen ihre Erfahrung gezielt ein, um die Interessen ihrer Mandanten zu schützen.
Wer mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs konfrontiert ist, braucht eine Verteidigung, die entschlossen, strategisch und hochspezialisiert vorgeht. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Betroffenen zwei Strafverteidiger zur Seite, die nicht nur juristisch herausragend qualifiziert sind, sondern auch die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen eines Verfahrens im Blick behalten – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um ein Strafverfahren erfolgreich zu bewältigen.