Strafverfahren gegen Physiotherapeuten wegen sexueller Belästigung in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Warum Physiotherapeuten besonders häufig in den Fokus geraten

Physiotherapeuten arbeiten in einem beruflichen Umfeld, das von körperlicher Nähe und Berührung geprägt ist. Patienten werden massiert, mobilisiert oder durch gezielte Griffe behandelt – eine Situation, die Missverständnisse begünstigt und in Einzelfällen zu Anzeigen führen kann. Der Vorwurf der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB wiegt dabei schwer: Schon eine einzelne unerwünschte Berührung kann nach der gesetzlichen Definition genügen, wenn sie in sexuell bestimmter Weise erfolgt und als belästigend empfunden wird.

In Schleswig-Holstein nehmen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe solche Vorwürfe sehr ernst. Für Physiotherapeuten bedeutet das, dass nicht nur ein Strafverfahren droht, sondern auch der Verlust ihrer beruflichen Zulassung, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und ein nachhaltiger Reputationsschaden.

Gerade deshalb ist die sofortige Beauftragung spezialisierter Verteidiger entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Angehörigen der Heilberufe in Sexualstrafsachen. Ihre Kompetenz verbindet juristische Präzision mit dem Bewusstsein für die besonderen beruflichen Risiken in Gesundheitsberufen.

Der Straftatbestand der sexuellen Belästigung

Nach § 184i StGB wird bestraft, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt. Anders als bei schwereren Sexualdelikten ist kein erzwungener Geschlechtsverkehr oder eine gravierende Nötigung erforderlich – schon die Hand auf dem Oberschenkel oder eine unerwünschte Berührung während einer Behandlung kann den Vorwurf begründen.

Für Physiotherapeuten ergibt sich hier ein hohes Risiko, da therapeutische Griffe leicht fehlinterpretiert werden können. Patienten empfinden eine Behandlung als unangenehm, bewerten sie als sexuell motiviert und erstatten Anzeige. Ob tatsächlich eine strafbare Handlung vorliegt, ist dann oft eine Frage der Deutung und des Kontexts.

Rechtsprechung in Schleswig-Holstein

Die Gerichte in Schleswig-Holstein haben mehrfach betont, dass gerade in Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnissen wie zwischen Therapeut und Patient strenge Maßstäbe gelten.

So verurteilte das Amtsgericht Lübeck 2019 einen Physiotherapeuten, der eine Patientin während einer Behandlung mehrfach am Oberkörper berührt hatte, zu einer Geldstrafe wegen sexueller Belästigung. Das Gericht stellte klar, dass auch im medizinischen Kontext eine Handlung strafbar ist, wenn sie nicht therapeutisch erforderlich war und eine sexuelle Motivation erkennbar ist.

Das Landgericht Kiel betonte 2020, dass bereits die wiederholte Nähe oder zweideutige Bemerkungen in Verbindung mit Körperkontakt den Tatbestand erfüllen können. Das Amtsgericht Flensburg stellte 2021 heraus, dass das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut strafschärfend berücksichtigt werden kann, wenn dieses Vertrauen missbraucht wird.

Diese Rechtsprechung zeigt: Physiotherapeuten laufen Gefahr, dass schon Missverständnisse oder Grenzverletzungen zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen.

Strafrechtliche und berufliche Folgen für Physiotherapeuten

Eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung hat weitreichende Folgen. Strafrechtlich drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Hinzu kommt ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis, der die berufliche Tätigkeit im Gesundheitswesen erheblich beeinträchtigen kann.

Für selbständige Physiotherapeuten ist das Risiko noch größer: Krankenkassen oder Berufsverbände können Verträge kündigen, Patienten bleiben aus, und die wirtschaftliche Existenz gerät ins Wanken. Angestellte Therapeuten müssen mit Kündigungen oder dem Entzug ihrer Berufserlaubnis rechnen.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei Angehörigen der Heilberufe schon eine strafrechtliche Verurteilung wegen eines Sexualdelikts die Eignung für den Beruf erheblich infrage stellt.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Die Verteidigung in Verfahren wegen sexueller Belästigung hängt maßgeblich von der Beweislage ab. Häufig stehen Aussage gegen Aussage, sodass die Glaubhaftigkeit der Angaben des Patienten im Zentrum steht. Erfahrene Strafverteidiger prüfen daher sorgfältig, ob Aussagen widerspruchsfrei, detailreich und nachvollziehbar sind.

Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass eine Verurteilung nur dann möglich ist, wenn die Aussagen einer besonders kritischen Glaubhaftigkeitsprüfung standhalten. Für die Verteidigung bedeutet dies: Schon kleinere Widersprüche können entscheidend sein, um Zweifel zu begründen.

Ein weiterer Verteidigungsansatz besteht darin, therapeutisch notwendige Handlungen von tatsächlich sexuell motivierten Handlungen klar abzugrenzen. Sachverständige Gutachten über physiotherapeutische Behandlungsstandards können dazu beitragen, Missverständnisse aufzuklären.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen sexueller Belästigung gegen Physiotherapeuten sind besonders sensibel, da sie die berufliche und persönliche Existenz gleichermaßen gefährden. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und seit vielen Jahren auf die Verteidigung in Sexualstrafsachen spezialisiert.

Sie wissen, wie Ermittlungsbehörden und Gerichte in Schleswig-Holstein mit solchen Verfahren umgehen, und kennen die besonderen Fallstricke für Angehörige der Heilberufe. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die konsequent die Beweise hinterfragt, die besonderen beruflichen Risiken berücksichtigt und stets darauf ausgerichtet ist, die strafrechtlichen wie auch die beruflichen Folgen so gering wie möglich zu halten.

Wer als Physiotherapeut in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um ein Strafverfahren erfolgreich zu bewältigen.