Ketamin ist ein zugelassenes Narkosemittel, das in der Human- und Veterinärmedizin seit Jahrzehnten eingesetzt wird. Gleichzeitig wird es wegen seiner bewusstseinsverändernden Wirkung als Partydroge missbraucht. Diese Doppelrolle macht den Stoff strafrechtlich besonders relevant. In Deutschland unterliegt Ketamin nicht durchgängig dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern ist im Wesentlichen als Arzneimittel reguliert. Allerdings greifen die Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) und – je nach Konstellation – auch strafverschärfende Regelungen des BtMG.
In Schleswig-Holstein verzeichnen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe eine zunehmende Zahl von Ermittlungsverfahren wegen des Umgangs mit Ketamin. Schon der Vorwurf des unerlaubten Erwerbs, Besitzes oder Handels kann zu empfindlichen Strafen führen.
Typische Fallkonstellationen
Strafverfahren im Zusammenhang mit Ketamin betreffen einerseits Privatpersonen, die das Mittel im Internet oder auf Partys erwerben, andererseits Mediziner oder Tierärzte, die verdächtigt werden, ihre Zugangsrechte zu missbrauchen. Häufig geht es um unbefugten Besitz von Ampullen oder Pulver, um den Handel über das Darknet oder um die Verwendung außerhalb der medizinischen Zweckbestimmung.
Das Landgericht Kiel verhandelte 2020 einen Fall, in dem ein Angeklagter über längere Zeit Ketamin aus dem Ausland bezog und in der Partyszene verkaufte. Das Gericht stellte klar, dass bereits der gewerbsmäßige Handel mit Ketamin zu einer Freiheitsstrafe führen kann, auch wenn der Stoff nicht in allen Formen dem BtMG unterstellt ist. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Tierarzt, der Ketamin-Ampullen an Dritte weitergegeben hatte, wegen Abgabe von Arzneimitteln ohne Erlaubnis. Das Landgericht Flensburg betonte 2021, dass auch die Kombination von Ketamin mit anderen Substanzen strafschärfend berücksichtigt werden kann, da die Gefährdung der Gesundheit besonders hoch sei.
Strafrechtliche und persönliche Folgen
Die strafrechtlichen Sanktionen hängen stark von der Fallkonstellation ab. Unerlaubter Erwerb oder Besitz kleiner Mengen kann mit Geldstrafe oder Bewährungsstrafe geahndet werden. Wer jedoch im größeren Umfang handelt oder Ketamin an Minderjährige weitergibt, riskiert Freiheitsstrafen von mehreren Jahren.
Besonders hart sind die Folgen für Angehörige medizinischer Berufe. Ein Arzt, Tierarzt oder Apotheker, der sich im Zusammenhang mit Ketamin strafbar macht, muss nicht nur mit einem Strafverfahren rechnen, sondern auch mit berufsrechtlichen Konsequenzen bis hin zum Widerruf der Approbation oder Zulassung.
Darüber hinaus kommt es regelmäßig zur Einziehung von Computern, Mobiltelefonen und sichergestellten Substanzen. Für Betroffene bedeutet dies, dass neben der Strafe auch erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen können.
Verteidigungsstrategien im Ketamin-Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt darauf, die konkrete rechtliche Einordnung des Vorwurfs präzise zu prüfen. Entscheidend ist, ob Ketamin im konkreten Fall als Arzneimittel oder als Betäubungsmittel behandelt wird. Diese Unterscheidung hat erhebliche Bedeutung für den Strafrahmen und die Bewertung des Tatvorwurfs.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass gerade bei kleineren Mengen und beim bloßen Eigenkonsum häufig eine Einstellung gegen Auflage möglich ist. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass bei einem Ersttäter, der geringe Mengen Ketamin für den Eigenbedarf besaß, eine Einstellung des Verfahrens angemessen sei.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Prüfung der Beweise: Wurden die Substanzen tatsächlich Ketamin nachweislich identifiziert? Lässt sich der Vorsatz, also das Wissen um den Charakter des Mittels, überhaupt beweisen? Auch die strafrechtliche Abgrenzung zwischen Arzneimittelrecht und Betäubungsmittelrecht bietet Verteidigungsansätze, die erfahrene Strafverteidiger gezielt nutzen können.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren im Zusammenhang mit Ketamin sind komplex, weil sie die Schnittstelle zwischen Medizinrecht, Arzneimittelstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht betreffen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung mit Verfahren aus dem Bereich des Drogen- und Arzneimittelstrafrechts.
Ihre besondere Stärke liegt darin, die rechtlichen Feinheiten in der Behandlung von Ketaminfällen genau zu kennen und die Argumentationslinien der Gerichte in Schleswig-Holstein einzuschätzen. Sie haben bereits zahlreiche Verfahren vor den Amts- und Landgerichten in Kiel, Lübeck, Flensburg, Itzehoe und Neumünster begleitet und dabei für ihre Mandanten erreicht, dass Verfahren eingestellt, Strafen reduziert oder berufliche Konsequenzen abgemildert wurden.
Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf des unerlaubten Umgangs mit Ketamin konfrontiert ist, braucht eine Verteidigung, die sowohl juristisch hoch spezialisiert als auch strategisch klug vorgeht. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel haben Betroffene Strafverteidiger an ihrer Seite, die entschlossen, diskret und mit außergewöhnlicher Expertise handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um ein Strafverfahren erfolgreich zu bewältigen.