Strafverfahren gegen Landwirte wegen Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Schwarzarbeit in der Landwirtschaft als strafrechtliches Risiko

Kaum eine Branche steht in Schleswig-Holstein so häufig im Fokus von Ermittlungen wegen Schwarzarbeit wie die Landwirtschaft. Besonders in den Erntezeiten greifen viele Landwirte auf Saisonarbeitskräfte zurück, oft aus Osteuropa. Schon kleine Versäumnisse bei der Anmeldung dieser Arbeiter bei Sozialversicherung und Finanzamt können strafrechtlich als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB oder als Steuerhinterziehung nach § 370 AO gewertet werden. Für Landwirte bedeutet das nicht nur ein Ermittlungsverfahren, sondern auch die Gefahr hoher Nachzahlungen und erheblicher wirtschaftlicher Belastungen.

Die Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein – ob in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder Itzehoe – verfolgen solche Vorwürfe konsequent. In vielen Fällen stehen nicht nur einzelne Beschäftigungsverhältnisse, sondern ganze Strukturen der Saisonarbeit auf dem Prüfstand.

Typische Vorwürfe und Fallkonstellationen

In der Praxis werfen die Behörden Landwirten häufig vor, Saisonkräfte ohne Anmeldung zur Sozialversicherung zu beschäftigen oder Mindestlohnregelungen zu umgehen, indem Teile des Lohns bar und ohne Abgaben gezahlt werden. Auch die Scheinselbstständigkeit spielt eine Rolle: Arbeiter werden als selbständige Hilfskräfte deklariert, obwohl tatsächlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Das Landgericht Kiel entschied 2021, dass schon der wiederholte Einsatz von Arbeitskräften ohne Sozialversicherungsanmeldung über mehrere Wochen hinweg als gewerbsmäßige Schwarzarbeit einzustufen ist. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Landwirt, der über Jahre hinweg osteuropäische Erntehelfer schwarz beschäftigte, zu einer hohen Geldstrafe und stellte klar, dass Unwissenheit über die Meldepflichten nicht vor Strafe schützt. Das Landgericht Flensburg befasste sich 2020 mit einem Verfahren, in dem ein Milchviehbetrieb Arbeitszeiten manipuliert hatte. Das Gericht stellte heraus, dass auch die bewusste Falschdokumentation von Arbeitszeiten strafbar ist.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Landwirte

Die strafrechtlichen Folgen sind erheblich. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Hinzu kommt regelmäßig die Verpflichtung zur Nachzahlung von Sozialabgaben und Lohnsteuer über mehrere Jahre hinweg, zuzüglich Säumniszuschlägen und Zinsen.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bereits bei einem Gesamtschaden von über 50.000 Euro die Verhängung einer Freiheitsstrafe regelmäßig nicht mehr durch eine bloße Geldstrafe ersetzt werden kann. Für viele landwirtschaftliche Betriebe ist besonders belastend, dass die Nachforderungen existenzbedrohend sein können.

Darüber hinaus drohen Betriebsprüfungen, Reputationsschäden und die Gefahr, von öffentlichen Förderprogrammen ausgeschlossen zu werden. Damit sind die Konsequenzen oft weitreichender als die eigentliche Strafe.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Eine wirksame Verteidigung setzt bei der detaillierten Analyse der Ermittlungsakten an. Häufig beruhen die Berechnungen der Behörden auf Schätzungen, die die tatsächliche Arbeitssituation auf den Höfen nicht zutreffend wiedergeben. Hier besteht für die Verteidigung die Möglichkeit, durch die Vorlage von Arbeitsnachweisen, Lohnabrechnungen und Zeugenaussagen die Höhe des angeblichen Schadens deutlich zu reduzieren.

Das Amtsgericht Itzehoe stellte 2020 klar, dass pauschale Schätzungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht genügen, wenn sie auf unsicheren Annahmen beruhen. Für die Verteidigung bedeutet das: Je genauer die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse dokumentiert und dargestellt werden, desto besser die Chancen auf ein günstiges Ergebnis.

Ein weiterer Ansatz liegt darin, den Vorsatz infrage zu stellen. Nicht selten beruhen Unregelmäßigkeiten auf organisatorischen Fehlern oder auf Missverständnissen über komplizierte sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. In solchen Fällen ist es möglich, die Vorwürfe von vorsätzlicher Schwarzarbeit auf Fahrlässigkeit zu reduzieren – mit erheblich milderen Folgen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Schwarzarbeit in der Landwirtschaft sind komplex, weil sie Strafrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht miteinander verbinden. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Diese Doppelqualifikation macht sie zu den idealen Verteidigern für Landwirte, die mit Vorwürfen der Schwarzarbeit konfrontiert sind.

Beide verfügen über langjährige Erfahrung vor den Amts- und Landgerichten in Schleswig-Holstein und kennen die Vorgehensweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Praxis der regionalen Staatsanwaltschaften. Ihre Mandanten profitieren davon, dass sie Verfahren frühzeitig strategisch steuern, die wirtschaftlichen Risiken im Blick behalten und mit Nachdruck auf eine Einstellung oder eine deutliche Abmilderung der Vorwürfe hinwirken.

Wer als Landwirt in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, sachkundig und diskret handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen erfolgreich abzuwehren.