Steuerstrafverfahren gegen Umzugsunternehmen in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Das Umzugsgewerbe ist für die Steuerfahndung seit Jahren eine kontrollintensive Branche. Der hohe Anteil an Barzahlungen, kurzfristigen Aufträgen und Subunternehmerverhältnissen führt dazu, dass Ermittlungsbehörden hier ein erhöhtes Risiko für Steuerverkürzungen vermuten. Schon kleine Unregelmäßigkeiten in Rechnungen, Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnabrechnungen können genügen, um ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO einzuleiten.

In Schleswig-Holstein haben die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe in den vergangenen Jahren wiederholt Verfahren gegen Umzugsunternehmen geführt. Für die betroffenen Unternehmer ist dies nicht nur strafrechtlich riskant – es geht auch um die wirtschaftliche Existenz, da hohe Steuernachforderungen, Zinsen und Säumniszuschläge drohen und die Liquidität der Betriebe massiv belasten können.

Typische Vorwürfe in der Praxis

Häufig wird Umzugsunternehmen vorgeworfen, Bareinnahmen nicht vollständig erklärt oder Einnahmen über Nebenkassen an der Steuer vorbeigeschleust zu haben. Auch die fehlerhafte Abführung von Umsatzsteuer oder die Beschäftigung von Fahrern ohne Anmeldung zur Sozialversicherung stehen im Zentrum von Steuerstrafverfahren.

Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 den Inhaber eines Umzugsunternehmens, der über mehrere Jahre Bareinnahmen nicht ordnungsgemäß verbucht hatte, zu einer Geldstrafe und ordnete die Nachzahlung erheblicher Steuerbeträge an. Das Landgericht Kiel entschied 2020, dass die systematische Verkürzung von Umsatzsteuer durch Scheinrechnungen einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung darstellen kann. Das Landgericht Flensburg befasste sich 2021 mit einem Verfahren, in dem ein Unternehmer Sozialabgaben und Lohnsteuer über mehrere Jahre nicht abgeführt hatte. Das Gericht stellte klar, dass die wiederholte Verletzung dieser Pflichten strafschärfend zu berücksichtigen ist.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen für Umzugsunternehmer

Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich. Steuerhinterziehung nach § 370 AO wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet, in besonders schweren Fällen – etwa bei großen Schadenssummen oder gewerbsmäßigem Vorgehen – drohen sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Noch schwerwiegender für viele Unternehmer sind die finanziellen Folgen: Hinterzogene Steuern werden nacherhoben, dazu kommen Zinsen, Säumniszuschläge und oft auch die Einziehung von Gewinnen. Für kleinere Umzugsunternehmen, die ohnehin mit engen Margen arbeiten, kann dies schnell existenzgefährdend sein.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bereits bei Hinterziehungsbeträgen im mittleren fünfstelligen Bereich regelmäßig mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen ist, die nur in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt wird.

Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt darauf, die Berechnungen der Finanzbehörden kritisch zu hinterfragen. Häufig beruhen die Vorwürfe auf Schätzungen, die nicht die tatsächlichen betrieblichen Abläufe widerspiegeln. Ein erfahrener Strafverteidiger wird hier alternative Berechnungen vorlegen und damit die Höhe der angeblich hinterzogenen Beträge angreifen.

Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass Schätzungen nur dann eine strafrechtliche Verurteilung rechtfertigen, wenn sie nachvollziehbar und realistisch sind. Dies eröffnet Verteidigungsspielräume, um die Strafe erheblich zu reduzieren.

Ein weiterer Ansatz ist die Frage nach dem Vorsatz. War dem Unternehmer tatsächlich bewusst, dass Einnahmen unvollständig erklärt wurden, oder handelte es sich um organisatorische Fehler? Auch die Bereitschaft, hinterzogene Steuern nachzuzahlen, kann ein wichtiges Argument für eine Einstellung gegen Auflagen sein.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren gegen Umzugsunternehmen wegen Steuerhinterziehung sind komplex, weil sie sowohl steuerrechtliche als auch strafrechtliche Fragen betreffen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht – eine Doppelqualifikation, die in solchen Verfahren von unschätzbarem Wert ist.

Sie verfügen über langjährige Erfahrung mit Steuerstrafverfahren vor den Amts- und Landgerichten in Schleswig-Holstein. Sie kennen die Arbeitsweise der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaften genau und haben in zahlreichen Verfahren erreicht, dass Anklagen abgemildert, Verfahren eingestellt oder Strafen erheblich reduziert wurden. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristische Präzision mit praktischer Erfahrung verbindet und stets die wirtschaftlichen Folgen im Blick behält.

Wer in Schleswig-Holstein als Umzugsunternehmer mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, kompetent und diskret handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken erfolgreich abzuwehren.