Strafverfahren wegen Schwarzarbeit gegen Umzugsfirmen in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Schwarzarbeit im Umzugsgewerbe – ein Brennpunkt für Ermittlungen

Das Umzugsgewerbe gehört seit Jahren zu den Branchen, die von Zoll und Finanzkontrolle Schwarzarbeit besonders intensiv überwacht werden. Die Kombination aus kurzfristigen Aufträgen, häufig wechselnden Mitarbeitern und Barzahlungen begünstigt Unregelmäßigkeiten. Schon wenn Arbeiter ohne Anmeldung zur Sozialversicherung eingesetzt oder Honorarkräfte als Scheinselbständige beschäftigt werden, steht schnell der Vorwurf der Schwarzarbeit nach § 266a StGB und des Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Raum.

Für die betroffenen Unternehmer bedeutet das mehr als nur eine strafrechtliche Belastung. Es geht um existenzielle Fragen, da neben empfindlichen Strafen auch Nachzahlungen, Zinsen und der Verlust der wirtschaftlichen Grundlage drohen.

Typische Vorwürfe gegen Umzugsfirmen

In der Praxis werfen Ermittlungsbehörden Umzugsunternehmen insbesondere vor, Hilfskräfte ohne Anmeldung zur Sozialversicherung zu beschäftigen oder als „selbständige Möbelträger“ zu deklarieren, obwohl tatsächlich ein klassisches Arbeitsverhältnis bestand. Auch Barzahlungen ohne Lohnabrechnungen und falsche Stundennachweise gehören zu den wiederkehrenden Vorwürfen.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 den Inhaber einer Umzugsfirma, der über Jahre hinweg Arbeiter bar und ohne Anmeldung beschäftigt hatte, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2019 klar, dass auch kurzfristige Einsätze ohne Anmeldung eine vollwertige Beschäftigung darstellen und strafbar sind. Das Landgericht Flensburg befasste sich 2021 mit einem Verfahren, bei dem Arbeiter formal als Subunternehmer geführt wurden, obwohl sie faktisch Weisungen unterlagen. Das Gericht wertete dies als Scheinselbständigkeit und damit als strafbare Schwarzarbeit.

Diese Rechtsprechung zeigt, dass die Gerichte in Schleswig-Holstein bei Schwarzarbeit im Umzugsgewerbe strenge Maßstäbe anlegen.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die strafrechtlichen Konsequenzen für Geschäftsführer oder Verantwortliche sind erheblich. Nach § 266a StGB drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Schon bei mehreren nicht gemeldeten Arbeitnehmern und über längere Zeiträume hinweg wird in der Regel von gewerbsmäßigem Handeln ausgegangen, was eine Strafverschärfung nach sich zieht.

Noch schwerwiegender sind oft die finanziellen Folgen. Sozialversicherungsträger fordern Beiträge für mehrere Jahre nach, ergänzt um Säumniszuschläge und Zinsen. Hinzu kommen steuerliche Nachforderungen sowie Bußgelder nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Für viele Umzugsfirmen, die ohnehin mit geringen Margen arbeiten, ist dies existenzbedrohend.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bereits bei Nachforderungen im mittleren fünfstelligen Bereich eine Freiheitsstrafe regelmäßig nicht mehr nur durch Geldstrafe abgegolten werden kann. Damit wird deutlich, wie ernst die Gerichte solche Vorwürfe werten.

Verteidigungsstrategien im Verfahren

Eine wirksame Verteidigung beginnt mit der kritischen Überprüfung der Ermittlungsakten. Häufig stützen sich Zoll und Staatsanwaltschaft auf pauschale Schätzungen, die nicht die tatsächlichen betrieblichen Abläufe widerspiegeln. Hier setzt die Verteidigung an, indem eigene Berechnungen und Nachweise vorgelegt werden, die die Höhe der angeblich hinterzogenen Beiträge relativieren können.

Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass Schätzungen nur dann verwertbar sind, wenn sie auf nachvollziehbaren und überprüfbaren Grundlagen beruhen. Verteidiger können damit erreichen, dass die Schadenshöhe – und damit auch das Strafmaß – erheblich reduziert wird.

Ein weiterer Ansatz ist die Frage, ob tatsächlich Vorsatz vorlag oder ob organisatorische Fehler und Missverständnisse im Vordergrund standen. In vielen Fällen lässt sich so erreichen, dass ein Verfahren gegen Auflagen eingestellt oder zumindest eine mildere Strafe verhängt wird. Auch die Bereitschaft, Nachzahlungen zu leisten, spielt eine wichtige Rolle in der Strafzumessung.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Schwarzarbeit im Umzugsgewerbe sind besonders komplex, da sie strafrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte miteinander verbinden. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Diese Doppelqualifikation ist im Bereich der Schwarzarbeitsverfahren von unschätzbarem Wert.

Beide Verteidiger verfügen über langjährige Erfahrung mit Verfahren gegen Umzugsfirmen in Schleswig-Holstein. Sie kennen die Arbeitsweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften und die Rechtsprechung der Gerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die nicht nur juristisch präzise argumentiert, sondern auch strategisch klug agiert und stets die wirtschaftlichen Risiken im Blick behält.

Wer als Unternehmer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf konfrontiert ist, Schwarzarbeit in seinem Umzugsbetrieb betrieben zu haben, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen, erfahren und diskret handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um ein Strafverfahren erfolgreich zu bewältigen und die Existenz des Unternehmens zu sichern.