Der Kreditbetrug nach § 265b StGB ist ein eigenständiger Straftatbestand, der Kreditnehmern zur Last gelegt wird, wenn sie im Rahmen von Kreditverhandlungen unrichtige oder unvollständige Angaben machen, um bessere Konditionen oder überhaupt eine Kreditzusage zu erhalten. Anders als beim „klassischen“ Betrug nach § 263 StGB setzt der Kreditbetrug keinen eingetretenen Vermögensschaden voraus. Bereits die Täuschung im Antragsverfahren kann für die Strafbarkeit ausreichen.
In Schleswig-Holstein nehmen die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe entsprechende Verfahren ernst. Für die Beschuldigten geht es dabei nicht nur um empfindliche Strafen, sondern auch um den Verlust der wirtschaftlichen Reputation und die Gefahr, dauerhaft keinen Zugang mehr zum Kreditmarkt zu erhalten.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
In der Praxis werfen die Ermittlungsbehörden Kreditnehmern insbesondere vor, falsche Angaben über Einkommen, Sicherheiten oder bestehende Verbindlichkeiten gemacht zu haben. Auch das Verschweigen bereits laufender Kreditverpflichtungen wird regelmäßig als strafbare Täuschung gewertet.
Das Landgericht Kiel hatte 2020 über einen Unternehmer zu entscheiden, der im Rahmen eines Bankdarlehens fälschlich Liquiditätsreserven angegeben hatte. Das Gericht stellte klar, dass bereits unzutreffende Angaben in Selbstauskünften den Tatbestand erfüllen können, auch wenn es nicht zur Auszahlung des Kredits kommt. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Selbständigen, der bei einem Kreditkartenantrag falsche Einkommensangaben gemacht hatte, zu einer Geldstrafe. Das Landgericht Flensburg befasste sich 2021 mit einem Verfahren, in dem Immobilienfinanzierungen durch verschleierte Belastungen erschlichen worden waren. Das Gericht hob hervor, dass Banken bei der Kreditvergabe ein besonders hohes Vertrauen in die Richtigkeit der Angaben der Antragsteller setzen, weshalb Täuschungen streng zu sanktionieren seien.
Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen
Die Strafe für Kreditbetrug reicht von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen – etwa bei bandenmäßigen Vorgehen oder erheblichen Summen – auch darüber hinaus durch eine Verurteilung wegen Betrugs nach § 263 StGB.
Hinzu kommen gravierende wirtschaftliche Folgen: Betroffene müssen nicht nur mit der Kündigung laufender Kredite rechnen, sondern auch mit negativen Einträgen bei Auskunfteien, die eine künftige Finanzierung erheblich erschweren. Für Unternehmer bedeutet dies oft das Ende von Investitionsmöglichkeiten und damit die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass auch eine strafrechtliche Verurteilung wegen Kreditbetrugs im gewerblichen Bereich zur Unzuverlässigkeit im Sinne von gewerberechtlichen Vorschriften führen kann. Damit sind die beruflichen Konsequenzen oft noch gravierender als die eigentliche Strafe.
Verteidigungsstrategien im Kreditbetrugsverfahren
Die Verteidigung in Strafverfahren wegen Kreditbetrugs setzt zunächst auf die detaillierte Analyse der Unterlagen. Häufig ist streitig, ob eine Angabe tatsächlich unrichtig oder unvollständig war oder ob die Angaben aus Sicht des Beschuldigten zutreffend erschienen.
Die Rechtsprechung zeigt, dass nicht jede unpräzise oder missverständliche Angabe sofort eine Strafbarkeit begründet. So stellte das Amtsgericht Itzehoe 2020 klar, dass ein Vorsatz nur dann angenommen werden kann, wenn nachweisbar war, dass der Kreditnehmer bewusst falsche Angaben gemacht hat, um den Kredit zu erhalten. In vielen Fällen gelingt es daher, den Vorwurf auf eine fahrlässige Pflichtverletzung zu reduzieren oder ganz zu entkräften.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Frage nach der Kausalität: Hat die falsche Angabe tatsächlich zur Kreditvergabe geführt oder wäre der Kredit auch bei korrekten Angaben gewährt worden? Kann die Bank darlegen, dass sie durch die Täuschung tatsächlich getäuscht und in ihrer Entscheidung beeinflusst wurde?
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Kreditbetrug sind komplex, weil sie an der Schnittstelle von Strafrecht, Bankrecht und Wirtschaftsrecht liegen. Sie erfordern Verteidiger, die nicht nur strafrechtlich exzellent argumentieren, sondern auch die betriebswirtschaftlichen Hintergründe verstehen.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in Wirtschafts- und Vermögensstrafverfahren. Sie kennen die Rechtsprechung der Gerichte in Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck und Flensburg bis Itzehoe und Neumünster – und wissen, wie die Staatsanwaltschaften in Kreditbetrugsverfahren vorgehen. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die rechtlich präzise arbeitet, strategisch vorgeht und stets darauf ausgerichtet ist, die strafrechtlichen wie auch die wirtschaftlichen Folgen zu minimieren.
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