Steuerstrafverfahren gegen Künstler in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Warum Künstler besonders im Fokus der Steuerfahndung stehen

Künstler – ob Musiker, Maler, Schauspieler oder Autoren – sind in steuerlicher Hinsicht eine besonders risikobehaftete Berufsgruppe. Viele Einnahmen stammen aus unterschiedlichen Quellen, etwa aus Auftritten, dem Verkauf von Werken, Lizenzzahlungen oder Honoraren. Hinzu kommt, dass oft Bargeldgeschäfte oder Auslandseinkünfte eine Rolle spielen. Dies führt dazu, dass Künstler immer wieder in den Fokus der Steuerfahndung geraten.

In Schleswig-Holstein haben die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe bereits mehrfach Steuerstrafverfahren gegen Künstler geführt. Der Vorwurf lautet meist, Einkünfte nicht oder nur teilweise erklärt, Umsatzsteuer nicht abgeführt oder Ausgaben unzutreffend geltend gemacht zu haben.

Der steuerstrafrechtliche Hintergrund

Die rechtliche Grundlage bildet § 370 AO (Steuerhinterziehung). Strafbar ist bereits das unvollständige oder verspätete Abgeben einer Steuererklärung, wenn dadurch Steuern verkürzt werden. Dabei genügt bedingter Vorsatz – also das billigende Inkaufnehmen unvollständiger Angaben.

Das Landgericht Kiel entschied 2020 in einem Verfahren gegen einen Musiker, dass schon die wiederholte Nichtangabe von Einnahmen aus Auftritten im Ausland eine vorsätzliche Steuerhinterziehung darstellt. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 eine bildende Künstlerin, die Barverkäufe nicht erfasst hatte, zu einer Geldstrafe und stellte klar, dass Bargeschäfte besondere Aufzeichnungspflichten begründen. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 in einem Fall gegen einen Schauspieler klar, dass auch fehlerhafte Angaben über angebliche Betriebsausgaben – etwa private Reisen, die als „künstlerische Recherchen“ deklariert wurden – eine Steuerhinterziehung darstellen können.

Schwere strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Doch für Künstler sind die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen oft gravierender als die Strafe selbst.

Zum einen werden die verkürzten Steuern nacherhoben, zuzüglich Zinsen und Säumniszuschlägen. Zum anderen drohen Reputationsverluste, die die Karriere massiv beeinträchtigen können. Öffentliche Bekanntmachungen über Ermittlungsverfahren oder Urteile führen nicht selten zu Auftritts- oder Vertragsverlusten.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bereits ein laufendes Steuerstrafverfahren ausreichen kann, um das Vertrauen von Vertragspartnern zu zerstören. Für Künstler bedeutet dies, dass nicht nur finanzielle, sondern auch berufliche und gesellschaftliche Existenzen auf dem Spiel stehen.

Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren

Eine wirksame Verteidigung setzt auf die präzise Analyse der Steuerunterlagen und der Ermittlungsakten. Ein zentraler Ansatz ist die Frage, ob wirklich Vorsatz vorlag oder ob lediglich Fahrlässigkeit gegeben ist – zum Beispiel aufgrund unübersichtlicher Einnahmenstrukturen oder fehlerhafter Beratung.

Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass bei komplizierten Einnahmestrukturen eines international tätigen Musikers eine vorsätzliche Steuerhinterziehung nicht ohne Weiteres unterstellt werden darf, wenn der Künstler plausibel auf fehlerhafte steuerliche Beratung vertraute.

Auch die Schadenswiedergutmachung spielt eine große Rolle. Wer aktiv mit den Finanzbehörden zusammenarbeitet, Steuern nachzahlt und seine steuerlichen Verhältnisse bereinigt, kann eine Einstellung gegen Auflagen oder zumindest eine deutliche Strafmilderung erreichen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren gegen Künstler wegen Steuerhinterziehung sind besonders komplex, da sie strafrechtliche, steuerrechtliche und oft auch internationale Aspekte miteinander verbinden. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht.

Ihre Doppelqualifikation ermöglicht es, sowohl die juristische Präzision in der Verteidigung sicherzustellen als auch die wirtschaftlichen Besonderheiten künstlerischer Tätigkeiten zu berücksichtigen. Beide kennen die Arbeitsweise der Steuerfahndung und die Entscheidungspraxis der Gerichte in Schleswig-Holstein. Sie haben zahlreiche Verfahren begleitet, in denen es gelungen ist, Verfahren einzustellen oder die Folgen für die Künstler erheblich abzumildern.

Wer in Schleswig-Holstein als Künstler mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, erfahren und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken erfolgreich abzuwehren.