Steuerstrafverfahren wegen Mieteinnahmen in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Mieteinnahmen als steuerliches Risiko

Mieteinnahmen gehören zu den häufigsten Einkunftsarten, die in Steuererklärungen anzugeben sind. Gerade private Vermieter unterschätzen jedoch oft die steuerrechtlichen Pflichten. Schon kleine Unstimmigkeiten – etwa das Verschweigen von Barzahlungen oder die falsche Deklaration von Nebenkosten – können dazu führen, dass die Finanzbehörden ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) einleiten.

In Schleswig-Holstein stehen die Finanzämter und die Steuerfahndung in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe besonders aufmerksam bereit, wenn es um den Verdacht unvollständiger Angaben bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geht.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

In der Praxis werfen die Finanzbehörden Vermietern häufig vor, Mieteinnahmen ganz oder teilweise nicht erklärt oder Betriebsausgaben unzutreffend angegeben zu haben. Auch das Verschweigen von Einnahmen aus Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb wird regelmäßig zum Ausgangspunkt für Steuerstrafverfahren.

Das Landgericht Kiel entschied 2020, dass bereits die wiederholte Nichtangabe von Barzahlungen eines Mieters eine vorsätzliche Steuerhinterziehung darstellt. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Vermieter, der Einnahmen aus Ferienwohnungen im Nebenerwerb nicht erklärt hatte, zu einer empfindlichen Geldstrafe. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 in einem Verfahren klar, dass auch das überhöhte Ansetzen angeblicher Renovierungskosten als Werbungskosten eine strafbare Steuerverkürzung darstellen kann.

Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die strafrechtlichen Konsequenzen sind erheblich. Steuerhinterziehung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden, in besonders schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Schon bei Hinterziehungsbeträgen ab etwa 50.000 Euro drohen in der Regel Freiheitsstrafen, die bei höheren Summen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Hinzu kommen erhebliche wirtschaftliche Belastungen. Die Finanzämter setzen die hinterzogenen Steuern nachträglich fest, verlangen Zinsen nach § 235 AO und erheben Säumniszuschläge. Für viele Vermieter, die die Mieteinnahmen als wichtige Einnahmequelle nutzen, kann dies existenzbedrohend sein.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass die wiederholte Nichtangabe von Mieteinnahmen über mehrere Jahre hinweg als besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung zu bewerten ist.

Verteidigungsstrategien im Steuerstrafverfahren

Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit der genauen Analyse der Steuerakten. Häufig beruhen die Vorwürfe auf Schätzungen der Finanzbehörden, die nicht der Realität entsprechen. Verteidiger müssen hier durch die Vorlage von Kontoauszügen, Mietverträgen oder Belegen eine Korrektur der Berechnung erreichen.

Zentral ist außerdem die Frage nach dem Vorsatz. Nicht jede Unstimmigkeit ist gleich eine vorsätzliche Steuerhinterziehung. Fehlerhafte Angaben können auch auf Unwissenheit oder falscher steuerlicher Beratung beruhen. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass ein Vorsatz nicht unterstellt werden darf, wenn ein Vermieter plausibel davon ausgegangen ist, seine Angaben korrekt gemacht zu haben.

Ein weiterer Verteidigungsansatz liegt in der aktiven Schadenswiedergutmachung. Wer kooperiert und die hinterzogenen Steuern nachzahlt, kann eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen erreichen – insbesondere bei Ersttätern oder bei vergleichsweise geringen Summen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen nicht oder falsch erklärter Mieteinnahmen sind besonders heikel, weil sie sowohl steuerrechtliche als auch strafrechtliche Fragen aufwerfen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Diese Doppelqualifikation ist gerade in Verfahren, in denen Steuerrecht und Strafrecht eng ineinandergreifen, von unschätzbarem Wert.

Die beiden Strafverteidiger verfügen über umfassende Erfahrung mit Steuerstrafverfahren in Schleswig-Holstein. Sie kennen die Arbeitsweise der Steuerfahndung ebenso wie die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe. In zahlreichen Verfahren haben sie bereits erreicht, dass Anklagen abgemildert, Verfahren eingestellt oder die wirtschaftlichen Folgen für ihre Mandanten erheblich reduziert wurden.

Wer als Vermieter oder Investor in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf konfrontiert ist, Mieteinnahmen nicht ordnungsgemäß versteuert zu haben, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, erfahren und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken erfolgreich abzuwehren.