Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Onkologen in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Warum Onkologen im Fokus der Ermittlungsbehörden stehen

Onkologen verwalten in ihren Praxen erhebliche Geldströme. Besonders die Abrechnung hochpreisiger Medikamente und komplexer Therapien gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen birgt ein erhebliches Risiko, ins Visier der Ermittlungsbehörden zu geraten. Bereits geringfügige Unstimmigkeiten in der Abrechnung, sei es bei der Dokumentation von Infusionstherapien, bei der Abrechnung von Kombinationspräparaten oder bei der Berechnung von Behandlungstakten, können den Verdacht des Abrechnungsbetrugs nach § 263 StGB auslösen.

Die Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein – insbesondere in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – verfolgen entsprechende Vorwürfe mit großer Konsequenz. Für die betroffenen Onkologen steht dabei nicht nur eine strafrechtliche Sanktion im Raum. Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gefährdet das gesamte berufliche Ansehen, kann zu berufsrechtlichen Verfahren vor der Ärztekammer führen und hat im schlimmsten Fall die Zulassung als Vertragsarzt zur Folge.

Typische Fallkonstellationen in der Praxis

Die Praxis zeigt, dass Vorwürfe gegen Onkologen oft auf denselben Mustern beruhen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vorwurf, Medikamente in größeren Mengen abgerechnet zu haben, als tatsächlich verabreicht wurden. Ebenso häufig wird moniert, dass bestimmte Kombinationspräparate oder Zubereitungen mehrfach in Rechnung gestellt wurden, obwohl sie nach Auffassung der Krankenkassen nur einmal abrechenbar waren. Auch die angeblich falsche Abrechnung von Sprechstundenzeiten oder die Ansetzung nicht erbrachter Laborleistungen steht regelmäßig im Fokus.

Das Landgericht Kiel befasste sich 2020 mit einem Verfahren, in dem einem Onkologe vorgeworfen wurde, Chemotherapiepräparate mehrfach abgerechnet zu haben. Das Gericht stellte klar, dass bereits das Abrechnen nicht erbrachter Teilleistungen einen vollendeten Betrug darstellen kann. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 eine Ärztin, die bei der Abrechnung von intravenösen Infusionen unzutreffende Leistungsziffern verwendet hatte, zu einer empfindlichen Geldstrafe. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass ein Onkologe, der durch systematisch falsche Angaben bei der Medikamentenabrechnung mehrere hunderttausend Euro zu Unrecht erhalten hatte, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.

Strafrechtliche und berufliche Folgen für Onkologen

Die strafrechtlichen Konsequenzen eines Abrechnungsbetrugs sind erheblich. Nach § 263 StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Besonders schwerwiegend ist, dass die Gerichte schon bei Schäden im sechsstelligen Bereich regelmäßig Freiheitsstrafen aussprechen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 in einem Verfahren klar, dass bei systematischem Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen regelmäßig eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt werden muss, wenn die Schadenssummen hoch sind. Neben der eigentlichen Strafe drohen für Onkologen erhebliche wirtschaftliche Risiken: Krankenkassen fordern zu Unrecht gezahlte Beträge zurück, häufig ergänzt durch Zinsen. Berufsrechtlich droht die Entziehung der Zulassung als Vertragsarzt, sodass die wirtschaftliche Existenz insgesamt infrage gestellt ist.

Verteidigungsstrategien im Abrechnungsbetrugsverfahren

Die Verteidigung in Abrechnungsbetrugsverfahren setzt an mehreren Punkten an. Zunächst muss geklärt werden, ob die in Rechnung gestellten Leistungen tatsächlich falsch waren oder ob es sich um unterschiedliche Auslegungen der komplexen Abrechnungsbestimmungen handelt. Gerade im Bereich der Onkologie ist die Abrechnung von Medikamenten und Therapieeinheiten hochkomplex, sodass Streitigkeiten über die richtige Berechnung nicht automatisch eine vorsätzliche Täuschung belegen.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass der Vorsatznachweis im Zentrum steht. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung ausscheidet, wenn der Arzt plausibel darlegen kann, dass er auf die Auskünfte seiner Abrechnungsstelle oder seines Steuerberaters vertraut hat. Auch die Frage, ob es sich bei Unstimmigkeiten um Abrechnungsfehler oder um ein systematisches Vorgehen handelt, ist entscheidend für die Bewertung.

Ein erfahrener Verteidiger wird zudem prüfen, ob durch aktive Schadenswiedergutmachung – etwa die Rückzahlung beanstandeter Beträge – eine Strafmilderung oder sogar eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen erreicht werden kann.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen sind besonders anspruchsvoll, weil sie die Schnittstellen zwischen Strafrecht, Sozialrecht und Medizinrecht berühren. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Diese seltene Doppelqualifikation erlaubt es ihnen, sowohl die strafrechtlichen als auch die steuerlichen und berufsrechtlichen Implikationen in einem Verfahren zu berücksichtigen.

Ihre jahrelange Erfahrung mit Verfahren gegen Ärzte in Schleswig-Holstein gibt ihnen einen entscheidenden Vorteil. Sie kennen die Argumentationsweise der Staatsanwaltschaften und die Rechtsprechung der Gerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe. Immer wieder ist es ihnen gelungen, Verfahren durch eine geschickte Verteidigungsstrategie zur Einstellung zu bringen oder die Strafen erheblich abzumildern.

Wer als Onkologe mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert ist, braucht Verteidiger, die die Sprache der Gerichte ebenso sprechen wie die komplexen Strukturen des Abrechnungssystems im Gesundheitswesen verstehen. Mit Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel haben Betroffene Strafverteidiger an ihrer Seite, die entschlossen, hochspezialisiert und diskret agieren – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um schwerwiegende strafrechtliche und berufliche Folgen erfolgreich abzuwehren.