Körperverletzung im Amt – ein besonders sensibler Vorwurf
Polizisten sind verpflichtet, das Recht durchzusetzen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. In vielen Einsätzen kommt es jedoch zu Situationen, in denen unmittelbarer Zwang angewendet werden muss. Dabei steht stets die Frage im Raum, ob die Gewaltanwendung verhältnismäßig und rechtmäßig war. Wird sie als überzogen bewertet, lautet der Vorwurf schnell Körperverletzung im Amt nach § 340 StGB.
Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens belastet die betroffenen Beamten erheblich. Neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe drohen auch Disziplinarverfahren, die im schlimmsten Fall bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen können.
Typische Fallkonstellationen aus der Praxis
Besonders häufig entstehen Körperverletzungsvorwürfe im Zusammenhang mit Demonstrationen, Festnahmen oder Fußballspielen, wenn es zu Rangeleien kommt oder Schlagstöcke und Pfefferspray eingesetzt werden. Auch in Gewahrsamssituationen, etwa bei Fixierungen oder Durchsuchungen, werden Beamten immer wieder Übergriffe vorgeworfen.
Das Landgericht Kiel befasste sich 2020 mit einem Verfahren gegen Polizeibeamte, die bei einer Festnahme in der Kieler Innenstadt übermäßig Gewalt angewendet haben sollen. Das Gericht stellte klar, dass zwar ein Einschreiten notwendig war, die Mittel jedoch im Einzelfall unverhältnismäßig sein können. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Beamten, der bei einer Verkehrskontrolle einen Bürger unnötig hart körperlich fixierte, wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe. Das Landgericht Flensburg entschied 2021, dass der Einsatz von Pfefferspray in einer Menschenmenge nur dann gerechtfertigt ist, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt – andernfalls ist er strafbar.
Strafrechtliche und dienstrechtliche Folgen für Polizisten
Nach § 340 StGB drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Schon geringe Strafen können für Beamte existenzbedrohend sein, weil sie die Eignung für den Polizeidienst infrage stellen.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass eine strafrechtliche Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt regelmäßig auch disziplinarrechtliche Folgen haben muss. Damit drohen betroffenen Beamten neben der Strafe auch Versetzungen, Degradierungen oder die Entfernung aus dem Polizeidienst.
Verteidigungsstrategien im Körperverletzungsverfahren
Die Verteidigung in diesen Verfahren muss die Einsatzsituation im Detail rekonstruieren. Oft handelt es sich um hochdynamische Lagen, in denen Polizisten in Sekundenbruchteilen Entscheidungen treffen müssen. Hier ist zu prüfen, ob die Maßnahmen durch Polizeirecht, Notwehr oder rechtfertigenden Notstand gedeckt waren.
Die Rechtsprechung betont, dass bei der Beurteilung die besondere Belastung von Einsatzsituationen berücksichtigt werden muss. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass ein Beamter, der in einer angespannten Lage körperliche Gewalt einsetzte, nicht automatisch strafbar ist, wenn die Maßnahme durch die Einsatzumstände nachvollziehbar erscheint.
Auch die Beweislage ist häufig entscheidend. In vielen Fällen stehen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen im Mittelpunkt. Hier gilt es, Widersprüche in Zeugenaussagen aufzuzeigen oder Videoaufnahmen und Einsatzberichte für die Verteidigung nutzbar zu machen.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt sind besonders sensibel. Sie betreffen nicht nur das individuelle Schicksal des Beamten, sondern auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Polizei. Hier braucht es Verteidiger, die strafrechtliche Kompetenz mit einem tiefen Verständnis für die dienstrechtlichen Konsequenzen verbinden.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Verteidigung von Beamten in Schleswig-Holstein. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften und die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe.
Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die akribisch die Einsatzumstände analysiert, juristisch präzise argumentiert und die berufliche Zukunft des Beamten stets im Blick behält. Wer in Schleswig-Holstein als Polizist mit dem Vorwurf der Körperverletzung konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Verteidiger, die entschlossen, erfahren und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung schaffen.