Strafverfahren wegen Körperverletzung durch Hundebiss in Schleswig-Holstein – erfahrene Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel

Wenn der Hund zur strafrechtlichen Gefahr wird

Hunde gelten als treue Begleiter, doch kommt es zu einem Hundebiss, kann daraus schnell ein strafrechtliches Verfahren entstehen. Hundehalter müssen nicht nur zivilrechtlich für Schäden aufkommen, sondern sehen sich bei schweren Vorfällen auch dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB oder – bei vorsätzlichem Inkaufnehmen – sogar der Körperverletzung nach § 223 StGB ausgesetzt.

In Schleswig-Holstein leiten die Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe regelmäßig Verfahren ein, wenn Menschen durch Hundebisse verletzt werden. Besonders in Städten mit erhöhter Hundedichte und auf öffentlichen Plätzen wird genau geprüft, ob Halter ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben.

Typische Fallkonstellationen aus der Praxis

Strafverfahren entstehen meist, wenn Hunde ohne Leine laufen, obwohl eine Leinenpflicht gilt, oder wenn Halter bekannte Aggressionen ihres Hundes ignorieren. Auch Vorfälle auf Privatgrundstücken können strafrechtliche Folgen haben, wenn Besucher oder Nachbarn gebissen werden.

Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung, nachdem sein nicht angeleinter Hund eine Joggerin schwer verletzt hatte. Das Amtsgericht Lübeck sprach 2019 eine Hundehalterin frei, weil sie ihren Hund angeleint hatte und der Biss auf ein unvorhersehbares Verhalten des Tieres zurückzuführen war. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass auch das bewusste Zulassen eines bekannten „Beißverhaltens“ als vorsätzliche Körperverletzung eingestuft werden kann, wenn der Halter keine Schutzmaßnahmen ergreift.

Strafrechtliche Folgen für Hundehalter

Die strafrechtlichen Folgen hängen stark vom Einzelfall ab. Bei fahrlässiger Körperverletzung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Wird dem Halter Vorsatz vorgeworfen, steigt das Strafmaß auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Hinzu kommen mögliche tierordnungsrechtliche Maßnahmen, etwa die Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwangs oder im Extremfall die Entziehung der Hundehaltungserlaubnis.

Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei wiederholten Vorfällen mit einem gefährlichen Hund die charakterliche Eignung des Halters zur Hundehaltung überprüft werden muss. Damit sind neben der strafrechtlichen Ahndung auch einschneidende Eingriffe in das persönliche Leben der Halter verbunden.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Die Verteidigung in solchen Verfahren setzt an der Frage an, ob der Hundehalter seine Pflichten tatsächlich verletzt hat. War der Hund angeleint? Gab es eine kommunale Leinenpflicht? Hatte der Halter Vorkenntnisse über ein aggressives Verhalten?

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte genau abwägen. Das Amtsgericht Itzehoe entschied 2020, dass ein Hundehalter nicht strafbar ist, wenn der Hund trotz Maulkorbpflicht einen unvorhersehbaren Defekt am Maulkorb nutzte, um zu beißen – in diesem Fall lag kein fahrlässiges Verhalten vor. Für die Verteidigung ist es daher entscheidend, die konkreten Umstände detailliert darzustellen und nachzuweisen, dass der Vorfall nicht auf Pflichtverletzungen des Halters zurückzuführen war.

Ein weiterer Ansatz liegt in der Frage des Vorsatzes. Viele Halter rechnen nicht mit einem Angriff ihres Tieres. Kann der Verteidiger darlegen, dass der Halter keinen Angriff erwarten konnte, reduziert sich der Vorwurf von vorsätzlicher auf fahrlässige Körperverletzung – mit deutlich milderen Folgen.

Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind

Strafverfahren wegen Hundebissen sind für Betroffene besonders belastend, da sie strafrechtliche, ordnungsrechtliche und zivilrechtliche Risiken gleichzeitig betreffen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in Verfahren, bei denen Fahrlässigkeit, Tierhaltung und Strafrecht aufeinandertreffen.

Beide kennen die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein und wissen, wie Staatsanwaltschaften solche Fälle aufbauen. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die die tatsächlichen Haltungsumstände präzise darstellt, Gutachten zur Tierauffälligkeit kritisch prüft und die Argumentation auf eine Reduzierung des Tatvorwurfs oder eine Einstellung des Verfahrens richtet.

Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf konfrontiert ist, dass sein Hund eine Körperverletzung verursacht hat, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen, diskret und hochspezialisiert handeln – und damit die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und persönliche Folgen erfolgreich abzuwehren.