Strafverfahren wegen Unfallflucht in Schleswig-Holstein – erfolgreiche Verteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht in Kiel
Unfallflucht – ein häufiger, aber schwerwiegender Vorwurf
Die Unfallflucht nach § 142 StGB zählt zu den häufigsten Verkehrsstraftaten in Deutschland. Wer sich nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Personalien, seines Fahrzeugs oder seiner Versicherung zu ermöglichen, macht sich strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen schweren Unfall oder um einen vermeintlichen Bagatellschaden handelt. Schon das bloße Verlassen des Unfallorts kann ein Strafverfahren nach sich ziehen.
In Schleswig-Holstein – von Kiel über Lübeck bis Flensburg, Neumünster und Itzehoe – werden Unfallfluchten von den Staatsanwaltschaften konsequent verfolgt. Für Betroffene drohen empfindliche Strafen und weitreichende Folgen für die Fahrerlaubnis.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
In der Praxis sind es oft alltägliche Situationen, die zu einem Strafverfahren führen. Häufig verlassen Autofahrer nach einem Parkrempler den Unfallort, weil sie den Schaden für geringfügig halten oder den Geschädigten nicht ausfindig machen können. Auch in Stresssituationen – etwa nach einem Unfall mit Personenschaden – entfernen sich Betroffene in der Hoffnung, später zurückzukehren.
Das Landgericht Kiel entschied 2020, dass bereits das kurzfristige Entfernen vom Unfallort, ohne eine angemessene Wartezeit einzuhalten, eine strafbare Unfallflucht darstellen kann. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte 2019 einen Autofahrer, der nach einem Parkschaden lediglich eine Notiz am Fahrzeug hinterlassen hatte, zu einer Geldstrafe und verhängte zusätzlich ein Fahrverbot. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass auch das Entfernen vom Unfallort nach einer Kollision mit einem Radfahrer den Straftatbestand erfüllt, selbst wenn der Fahrer glaubte, es sei kein Schaden entstanden.
Strafrechtliche Folgen der Unfallflucht
Die Strafen für Unfallflucht sind erheblich. Nach § 142 StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Besonders einschneidend sind jedoch die fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen: In vielen Fällen entziehen die Gerichte die Fahrerlaubnis und verhängen eine Sperrfrist von mehreren Monaten bis Jahren für die Neuerteilung.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass bei einem Fremdschaden von über 1.300 Euro regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis anzuordnen ist. Damit kann ein Strafverfahren wegen Unfallflucht nicht nur strafrechtliche, sondern auch existenzielle Folgen haben, insbesondere für Berufskraftfahrer.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine wirksame Verteidigung setzt bei den konkreten Umständen des Einzelfalls an. Häufig ist zu klären, ob der Fahrer den Unfall tatsächlich bemerkt hat oder ob der Schaden objektiv erkennbar war. In solchen Fällen ist der Nachweis des Vorsatzes schwierig, was die Grundlage für einen Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung sein kann.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass eine Verurteilung ausscheidet, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Fahrer den Anstoß tatsächlich wahrgenommen hat. Für die Verteidigung eröffnen sich dadurch erhebliche Spielräume.
Auch die Schadenswiedergutmachung kann sich positiv auswirken. Wer frühzeitig Kontakt zum Geschädigten aufnimmt, den Schaden reguliert und dies im Verfahren darlegt, kann in bestimmten Fällen eine Einstellung nach § 153a StPO erreichen.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen Unfallflucht gehören zu den sensibelsten Bereichen des Verkehrs- und Strafrechts. Sie erfordern eine Verteidigung, die sowohl die strafrechtlichen als auch die fahrerlaubnisrechtlichen Risiken im Blick behält.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und haben in Schleswig-Holstein zahlreiche Mandanten in Verfahren wegen Unfallflucht erfolgreich vertreten. Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften und die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch akribisch arbeitet, taktisch klug agiert und die beruflichen und privaten Folgen stets berücksichtigt.
Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert ist, findet in Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel Strafverteidiger, die entschlossen, erfahren und hochspezialisiert handeln – und so die bestmögliche Grundlage schaffen, um strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Risiken erfolgreich abzuwehren.