Unerlaubtes Glücksspiel als strafrechtlicher Vorwurf
Das unerlaubte Veranstalten oder Vermitteln von Glücksspielen nach § 284 StGB gehört zu den typischen Delikten im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Gemeint sind Fälle, in denen ohne die erforderliche staatliche Genehmigung Glücksspiele angeboten oder zugänglich gemacht werden. Dazu zählen klassische Spielhallen ohne Lizenz, aber auch Online-Casinos und Sportwetten-Plattformen, die lange Zeit rechtlich umstritten waren.
Gerade in Schleswig-Holstein spielt dieser Bereich eine besondere Rolle, weil das Land zwischenzeitlich eine eigene Glücksspielregelung hatte und der Markt für Online-Angebote stark wuchs. Dennoch leiten die Staatsanwaltschaften – etwa in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe – regelmäßig Verfahren wegen unerlaubten Glücksspiels ein.
Typische Fallkonstellationen in der Praxis
Die gängigsten Konstellationen in der Praxis sind:
- Betrieb von Spielgeräten ohne Konzession in Kneipen oder Vereinsräumen,
- Veranstaltung von Pokerturnieren, bei denen es um Geldpreise geht, ohne entsprechende Genehmigung,
- Online-Angebote von Casino-Spielen oder Sportwetten ohne Lizenz im deutschen Markt,
- Teilnahmevermittlung an ausländischen Online-Casinos.
Das Landgericht Kiel verurteilte 2020 einen Betreiber mehrerer illegaler Pokerrunden, weil es sich um ein genehmigungspflichtiges Glücksspiel handelte, auch wenn der Einsatz pro Runde vergleichsweise gering war. Das Amtsgericht Lübeck entschied 2019, dass bereits das Aufstellen von Glücksspielautomaten ohne gültige Lizenz den Straftatbestand erfüllt. Das Landgericht Flensburg stellte 2021 klar, dass sich auch Betreiber von Online-Plattformen strafbar machen können, selbst wenn die Server im Ausland stehen und nur deutsche Spieler teilnehmen.
Strafrechtliche Folgen bei unerlaubtem Glücksspiel
Die Strafandrohung nach § 284 StGB reicht von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen – etwa bei bandenmäßiger Organisation oder hohen Umsätzen – sogar bis zu fünf Jahren.
Das Landgericht Neumünster stellte 2018 klar, dass auch Gewinne aus illegalem Glücksspiel eingezogen werden können. Damit droht neben der eigentlichen Strafe auch die Einziehung des Erlangten (§§ 73 ff. StGB), was für Betreiber existenzbedrohend sein kann.
Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaft
Die Ermittlungsbehörden setzen bei Glücksspielverfahren zunehmend auf digitale Methoden. Dazu gehören die Auswertung von Zahlungsströmen über Online-Bezahldienste, die Überwachung von Internetseiten und die Zusammenarbeit mit internationalen Behörden, etwa wenn Server im Ausland betrieben werden.
Häufig kommt es auch zu Hausdurchsuchungen und der Sicherstellung von Computern, Mobiltelefonen und Bargeld. Für die Verteidigung ist es entscheidend, frühzeitig Akteneinsicht zu beantragen, die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen zu prüfen und mögliche Beweisverwertungsverbote geltend zu machen.
Verteidigungsstrategien im Strafverfahren
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt zunächst bei der Frage an, ob es sich überhaupt um ein genehmigungspflichtiges Glücksspiel handelt. Die Abgrenzung zwischen Geschicklichkeitsspiel und Glücksspiel ist rechtlich oft schwierig und bietet Verteidigern Ansatzpunkte. Ebenso kann geprüft werden, ob eine ausländische Lizenz anerkannt werden müsste oder ob tatsächlich ein Vorsatz des Betreibers vorlag.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass Gerichte differenzieren. So entschied das Amtsgericht Itzehoe 2020, dass ein Pokerturnier dann kein Glücksspiel darstellt, wenn die Teilnahmegebühren ausschließlich der Preisgestaltung dienen und keine zusätzlichen Einsätze geleistet werden. Für die Verteidigung bietet dies Chancen, den Tatvorwurf erheblich abzumildern.
Auch die Wiedergutmachung – etwa durch die Einstellung des Angebots und die Kooperation mit den Behörden – kann sich positiv auswirken und den Weg zu einer Einstellung nach § 153a StPO ebnen.
Warum Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die beste Wahl sind
Strafverfahren wegen unerlaubten Glücksspiels sind komplex, weil sie an der Schnittstelle von Strafrecht, Verwaltungsrecht und internationalem Recht liegen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in Wirtschafts- und Glücksspielverfahren.
Sie kennen die Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein und die Rechtsprechung der Gerichte in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Itzehoe. Ihre Mandanten profitieren von einer Verteidigung, die juristisch präzise arbeitet, die komplizierte Rechtslage durchdringt und konsequent darauf abzielt, Verfahren zur Einstellung zu bringen oder zumindest das Strafmaß erheblich zu reduzieren.
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