In Schleswig-Holstein geraten Kassenärztinnen und Kassenärzte zunehmend in den Fokus von Ermittlungsbehörden, wenn der Verdacht eines Abrechnungsbetrugs im Raum steht. Was häufig mit einer Routineprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung oder einer Auffälligkeitsmeldung einer Krankenkasse beginnt, kann sich rasch zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Betrugs entwickeln. Dabei geht es meist um den Vorwurf, entgegen der Abrechnungsregeln Leistungen abgerechnet zu haben, die in dieser Form nicht erbracht oder nicht abrechnungsfähig gewesen sein sollen. Für die Betroffenen ist das besonders belastend, weil ein strafrechtlicher Vorwurf sofort auch die berufsrechtliche Zuverlässigkeit und damit die wirtschaftliche Existenz berührt.
Gerade in Schleswig-Holstein zeigt sich in der Praxis, dass solche Verfahren häufig aus komplexen Abrechnungsstrukturen entstehen. Die Digitalisierung der Abrechnungen, die strengen Zeit- und Dokumentationsvorgaben sowie die Vielzahl an Gebührenordnungspositionen führen dazu, dass schon kleine Abweichungen als strafrechtlich relevant interpretiert werden können. Nicht selten stehen am Anfang Missverständnisse, administrative Fehler oder Auslegungsfragen, die im hektischen Praxisalltag kaum zu vermeiden sind. Trotzdem reagieren Staatsanwaltschaften in Kiel, Lübeck, Itzehoe und Flensburg konsequent, sobald Krankenkassen oder Prüfstellen einen Schaden vermuten.
In dieser Situation ist es entscheidend, frühzeitig professionelle Hilfe einzuschalten. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht, vertreten Kassenärzte in Schleswig-Holstein seit vielen Jahren in Abrechnungsbetrugsverfahren. Sie kennen die medizinischen Abläufe, die Abrechnungslogik der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Anforderungen, die die Gerichte in Schleswig-Holstein an den Nachweis eines Betrugs stellen. Ihr Ziel ist es stets, den Sachverhalt präzise aufzuarbeiten und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, bevor es zu einer Anklage kommt.
Wie der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs entsteht
Ein strafrechtlicher Vorwurf setzt typischerweise dort an, wo Abrechnungsauffälligkeiten festgestellt werden. Häufig geht es um sogenannte Plausibilitätsprüfungen, bei denen Abrechnungszeiten, Fallzahlen oder Leistungskombinationen statistisch auffällig erscheinen. In anderen Fällen werden Rezepte, Überweisungen oder Heilmittelverordnungen beanstandet, weil sie angeblich ohne ausreichende Indikation erfolgt seien oder formale Anforderungen nicht erfüllen sollen. Auch Abrechnungen in Gemeinschaftspraxen oder MVZ können zu Ermittlungen führen, wenn die Zuständigkeiten nicht klar dokumentiert sind.
Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein betont in solchen Fällen immer wieder, dass eine Strafbarkeit nicht automatisch aus einer formal fehlerhaften Abrechnung folgt. Die Gerichte in Kiel und Lübeck verlangen regelmäßig eine genaue Prüfung, ob ein Arzt tatsächlich täuschen wollte oder ob lediglich ein nachvollziehbarer Abrechnungsirrtum vorliegt. Auch Entscheidungen aus Itzehoe und vom Oberlandesgericht Schleswig zeigen, dass die strafrechtliche Beurteilung vom Einzelfall abhängt und insbesondere der Vorsatz nachweisbar sein muss. Genau diese Linie ist für die Verteidigung zentral, denn sie eröffnet in vielen Verfahren realistische Chancen auf eine Einstellung.
Welche Folgen ein Ermittlungsverfahren für Kassenärzte haben kann
Ein Abrechnungsbetrugsverfahren trifft Kassenärzte besonders hart, weil es strafrechtliche und berufsrechtliche Risiken unmittelbar verbindet. Neben Geldstrafen oder in schweren Konstellationen Freiheitsstrafen drohen Rückforderungen, Honorarkürzungen und Regressbescheide. Gleichzeitig kann die Ärztekammer berufsrechtliche Maßnahmen prüfen, und die Kassenärztliche Vereinigung kann die vertragsärztliche Zulassung infrage stellen. In Schleswig-Holstein ist die Erfahrung, dass diese Verfahren oft parallel laufen und sich gegenseitig verstärken, was den Druck auf die Betroffenen enorm erhöht.
Hinzu kommt der Reputationsschaden, weil Abrechnungsbetrugsverfahren im Gesundheitswesen gesellschaftlich stark stigmatisiert sind. Selbst wenn sich der Vorwurf später als unbegründet erweist, können schon Ermittlungen das Vertrauen von Patienten, Kooperationspartnern und Versicherungen erschüttern. Deshalb ist frühes, strategisches Handeln entscheidend, um das Verfahren zu kontrollieren und Eskalationen zu vermeiden.
Warum die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein oft gute Ansatzpunkte bietet
Die Gerichte in Schleswig-Holstein haben in einer Reihe von Entscheidungen deutlich gemacht, dass Abrechnungsbetrug nicht auf pauschale Verdächtigungen gestützt werden darf. In Kiel und Lübeck ist mehrfach entschieden worden, dass der Nachweis eines Vermögensschadens ebenso erforderlich ist wie der sichere Nachweis einer Täuschungsabsicht. Auch das Oberlandesgericht Schleswig hat wiederholt hervorgehoben, dass Abrechnungsregeln zwar streng sind, aber strafrechtlich nur dann relevant werden, wenn der Arzt bewusst eine unberechtigte Vergütung erlangen wollte.
Gerade bei komplexen Gebührenpositionen, bei Delegationsleistungen, bei Vertretungssituationen oder im Rahmen von Budget- und Zeitvorgaben entstehen häufig Graubereiche. Die schleswig-holsteinische Rechtsprechung verlangt hier eine exakte Einordnung der tatsächlichen Praxisabläufe. Wenn diese Einordnung sorgfältig erfolgt, zeigt die Praxis, dass in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens möglich ist, weil Vorsatz oder Schaden nicht sicher nachweisbar sind.
Verteidigungsstrategien, die häufig zu einer Einstellung führen können
Eine wirksame Verteidigung setzt bei der Rekonstruktion der tatsächlichen Behandlung und Abrechnung an. Es muss nachvollziehbar dargestellt werden, welche Leistung wann erbracht wurde, wie die Dokumentation dazu erfolgte und welche Abrechnungslogik zugrunde lag. Häufig zeigt sich, dass Auffälligkeiten statistisch erklärbar sind, etwa durch besondere Patientengruppen, Notfallschwerpunkte oder Praxisbesonderheiten, die in der reinen Datenanalyse nicht abgebildet werden.
Ebenso wichtig ist die kritische Prüfung der Ermittlungsgrundlagen. Plausibilitätsprüfungen beruhen oft auf Annahmen, die in der Realität nicht zutreffen. In Schleswig-Holstein hat die Rechtsprechung immer wieder klargestellt, dass solche Prüfungen keine strafrechtliche Vorverurteilung ersetzen dürfen. Wenn die Verteidigung frühzeitig Akteneinsicht nimmt und die medizinischen sowie organisatorischen Hintergründe sauber darlegt, ist eine Einstellung im Ermittlungsstadium häufig erreichbar.
Gerade in Fällen, in denen die Abrechnung durch Mitarbeiter vorbereitet wurde, Softwarefehler eine Rolle spielen oder Regeln missverständlich formuliert sind, lässt sich oft überzeugend nachweisen, dass keine Täuschungsabsicht bestand. Auch dann, wenn Krankenkassen bereits Rückforderungen geltend machen, kann eine strafrechtliche Einstellung möglich sein, wenn der strafrechtlich erforderliche Vorsatz nicht belegt werden kann.
Warum erfahrene Fachanwälte für Strafrecht entscheidend sind
Abrechnungsbetrugsvorwürfe gegen Kassenärzte gehören zu den anspruchsvollsten Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht. Sie verlangen juristische Präzision, tiefes Verständnis der Abrechnungssysteme und Fingerspitzengefühl im Umgang mit Ermittlungsbehörden und berufsrechtlichen Stellen. Wer hier ohne spezialisierte Verteidigung agiert, riskiert, dass sich Verdachtsannahmen verfestigen und Chancen auf eine frühe Beendigung verloren gehen.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen als Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht Kassenärzten in Schleswig-Holstein mit genau dieser Spezialisierung zur Seite. Sie verbinden strafrechtliche Erfahrung mit wirtschaftlichem und medizinischem Verständnis und wissen, welche Argumentationslinien vor den Gerichten in Schleswig-Holstein tatsächlich überzeugen. Ihr Vorgehen ist darauf ausgerichtet, Verfahren diskret zu steuern, belastbare Entlastung zu erarbeiten und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, bevor der berufliche Schaden zu groß wird.
Wer als Kassenarzt in Schleswig-Holstein mit einem Abrechnungsbetrugsvorwurf konfrontiert wird, sollte keine vorschnellen Angaben machen und das Verfahren nicht allein laufen lassen. Schon früh kann die richtige Verteidigungsstrategie den entscheidenden Unterschied machen. Eine Einstellung ist möglich, wenn die tatsächlichen Praxisabläufe sauber aufgearbeitet und die hohen Anforderungen der schleswig-holsteinischen Rechtsprechung konsequent genutzt werden.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel begleiten Kassenärzte in dieser sensiblen Lage mit Erfahrung, Diskretion und strategischer Klarheit, damit aus einer Abrechnungsauffälligkeit kein existenzbedrohendes Strafverfahren wird und ein überzeugender Abschluss erreichbar bleibt.