In Schleswig-Holstein geraten Pflegestationen immer häufiger in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs. Was im Alltag der Pflege häufig als organisatorisches Problem oder als Folge enormen Personaldrucks beginnt, kann sich schnell zu einem Ermittlungsverfahren wegen Betrugs entwickeln. Besonders ambulante Pflegedienste, stationäre Einrichtungen und spezialisierte Pflegestationen stehen unter genauer Beobachtung durch Krankenkassen, Medizinischen Dienst und Staatsanwaltschaften. Schon eine auffällige Abrechnungsstatistik, uneinheitliche Leistungsnachweise oder ein anonymes Hinweisgeber-Schreiben kann den Anfangsverdacht begründen. Für Träger, Pflegedienstleitungen und Mitarbeitende entsteht damit eine Situation, die nicht nur finanziell, sondern auch existenziell belastend ist.
Die Erfahrung zeigt, dass viele der eingeleiteten Verfahren nicht auf kriminelle Strukturen zurückgehen, sondern auf komplexe Abrechnungsregeln, Missverständnisse, Überforderung oder fehlerhafte Dokumentation. Trotzdem ist die strafrechtliche Dimension ernst, denn der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ist mit erheblichen Sanktionen verbunden. Gerade deshalb ist es entscheidend, frühzeitig mit professioneller Verteidigung einzugreifen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht, vertreten Pflegestationen und Verantwortliche in Schleswig-Holstein seit vielen Jahren in Abrechnungsbetrugsverfahren. Sie kennen die Besonderheiten des Pflegealltags, die typischen Prüf- und Ermittlungsabläufe sowie die Anforderungen, die die Gerichte in Kiel, Lübeck, Itzehoe und Schleswig an den Nachweis eines Betrugs stellen. Ihr Ziel ist es, den Sachverhalt frühzeitig aufzuklären und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, wenn die Beweislage das zulässt.
Wie der Verdacht des Abrechnungsbetrugs in Pflegestationen entsteht
Strafverfahren entwickeln sich häufig aus Vorprüfungen der Krankenkassen oder des Medizinischen Dienstes. Wird dort erkannt, dass beispielsweise Zeiten, Leistungsarten oder Fallzahlen statistisch auffällig sind, folgt oft eine vertiefte Prüfung. Auch Prüfungen nach Qualitätskontrollen, Abrechnungsstreitigkeiten oder Rückfragen zu einzelnen Pflegeeinsätzen können den Verdacht verstärken. In Schleswig-Holstein ist zu beobachten, dass solche Prüfungen zunehmend standardisiert erfolgen und schnell an die Strafverfolgung weitergeleitet werden, sobald ein möglicher Vermögensschaden angenommen wird.
Typische Vorwürfe betreffen das Abrechnen nicht erbrachter Leistungen, das Aufrunden von Zeiten, die doppelte Abrechnung bei Mehrfachversorgung oder das Ansetzen höherer Leistungskomplexe, als medizinisch erforderlich gewesen sein sollen. Ebenso geraten delegierte Leistungen in den Blick, wenn unklar dokumentiert ist, wer eine Maßnahme tatsächlich ausgeführt hat. Dabei geht in Ermittlungen häufig unter, dass Pflegeprozesse in der Praxis dynamisch sind. Notfälle, plötzliche Krankheitsverschlechterungen oder Personalausfälle führen dazu, dass Abläufe kurzfristig angepasst werden müssen. Genau an diesen Schnittstellen entstehen Dokumentationslücken, die später strafrechtlich interpretiert werden.
Rechtsprechung in Schleswig-Holstein: Hohe Anforderungen an Vorsatz und Beweisführung
Die Gerichte in Schleswig-Holstein behandeln Abrechnungsbetrug in der Pflege konsequent, wenn ein systematisches Vorgehen und ein sicherer Täuschungsvorsatz nachgewiesen werden. Gleichzeitig betont die schleswig-holsteinische Rechtsprechung immer wieder, dass eine strafrechtliche Verurteilung nicht auf bloße Statistik, formale Abweichungen oder pauschale Verdachtsannahmen gestützt werden darf. In Entscheidungen aus Kiel und Lübeck wird regelmäßig herausgestellt, dass es für einen Betrug nicht genügt, dass Abrechnungen fehlerhaft waren. Erforderlich ist vielmehr der Nachweis, dass Verantwortliche bewusst eine unberechtigte Vergütung erlangen wollten und dass tatsächlich ein Vermögensschaden eingetreten ist.
Auch aus Itzehoe und vom Oberlandesgericht Schleswig ist die Linie bekannt, dass in komplexen Abrechnungssystemen zunächst sauber zu prüfen ist, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden, welche Dokumentationspflichten bestanden und ob Fehler auf organisatorische Überlastung oder missverständliche Regelungen zurückzuführen sind. Gerade diese Rechtsprechung eröffnet in vielen Fällen die realistische Möglichkeit, dass Ermittlungen eingestellt werden, wenn sich zeigt, dass Vorsatz oder Schaden nicht tragfähig nachweisbar sind.
Die Folgen eines Ermittlungsverfahrens für Pflegestationen
Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs trifft Pflegestationen an einem empfindlichen Punkt. Neben Geldstrafen oder Freiheitsstrafen gegen Verantwortliche drohen Rückforderungen in erheblicher Höhe, Honorarkürzungen und Regressforderungen der Kassen. Auch die Zulassung gegenüber den Kostenträgern kann infrage gestellt werden, was für viele Einrichtungen das wirtschaftliche Aus bedeuten würde. In Schleswig-Holstein kommt hinzu, dass parallel häufig aufsichtsrechtliche Prüfungen laufen, die die Betriebsführung und die Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen bewerten.
Der Reputationsschaden ist ebenfalls erheblich. Pflegeeinrichtungen leben von Vertrauen, sowohl bei Angehörigen als auch bei Kostenträgern. Ein laufendes Ermittlungsverfahren kann zu Verunsicherung bei Patienten, zu Einbrüchen bei Neubelegungen und zu Personalfluktuation führen. Umso wichtiger ist es, dass frühzeitig juristisch geordnet wird, was wirklich passiert ist, bevor sich ein Verdacht verfestigt.
Verteidigungsansätze, die eine Einstellung möglich machen können
Erfolgreiche Verteidigung beginnt mit einer detaillierten Rekonstruktion des Pflegealltags und der Abrechnungssystematik. Es muss nachvollziehbar dargelegt werden, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden, wie die Dokumentation erfolgte und welche Strukturen im jeweiligen Pflegedienst bestehen. Häufig zeigt sich, dass die Ermittlungsgrundlage zu grob war, dass Prüfer Abläufe nicht richtig verstanden haben oder dass ein Abrechnungsfehler ohne Täuschungsabsicht vorlag.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel legen in solchen Verfahren besonderen Wert darauf, die tatsächliche Pflegepraxis transparent zu machen. Sie prüfen die Akten, werten Tourenpläne, Leistungsnachweise und EDV-Protokolle aus und arbeiten bei Bedarf mit fachkundigen Gutachtern zusammen. Gerade in Schleswig-Holstein akzeptieren Staatsanwaltschaften eine Einstellung des Verfahrens häufig dann, wenn eine schlüssige Entlastung vorliegt und die hohen Anforderungen der regionalen Rechtsprechung an Vorsatz und Schaden nicht erfüllt sind.
Ein weiterer Ansatz betrifft die Beweisqualität. Prüfungen in der Pflege beruhen oft auf Aktenlage und Rückschlüssen. Wenn die Verteidigung zeigen kann, dass Patientenakten vollständig sind, dass Abweichungen plausibel durch Notfälle erklärbar waren oder dass organisatorische Fehler nicht auf Bereicherungsabsicht beruhen, wird der Vorwurf regelmäßig deutlich schwächer. Auch formelle Fragen spielen eine Rolle, etwa ob Durchsuchungen und Beschlagnahmen rechtmäßig waren und ob digitale Daten korrekt erhoben wurden. Schleswig-holsteinische Gerichte verlangen hier eine saubere Verfahrensführung, und Fehler können erhebliche Auswirkungen auf die Verwertbarkeit von Beweisen haben.
Warum Fachanwälte für Strafrecht in Pflegeverfahren den Unterschied machen
Abrechnungsbetrugsverfahren gegen Pflegestationen gehören zu den anspruchsvollsten Wirtschaftsstrafverfahren. Sie verbinden strafrechtliche Fragen mit sozialrechtlichen Abrechnungsvorgaben, pflegefachlichen Standards und oft auch steuerrechtlichen Nebenkomplexen. Wer hier ohne spezialisierte Verteidigung agiert, riskiert, dass Ermittlungen einseitig bleiben und Chancen auf eine frühe Beendigung verloren gehen.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind als Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht genau auf diese Schnittstellen spezialisiert. Sie kennen die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein im Detail, wissen, wie Ermittlungsbehörden argumentieren, und entwickeln konsequent Verteidigungsstrategien, die auf eine diskrete, schnelle und belastbare Verfahrensbeendigung ausgerichtet sind. Ihre Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens möglich ist, wenn der Sachverhalt frühzeitig strukturiert, fachlich erklärt und juristisch präzise eingeordnet wird.
Wer in Schleswig-Holstein als Pflegestation, Pflegedienstleitung oder Träger mit einem Abrechnungsbetrugsvorwurf konfrontiert wird, sollte nicht abwarten und vor allem keine vorschnellen Angaben machen. Gerade am Anfang des Verfahrens entscheidet sich, ob Ermittlungen eskalieren oder ob eine Einstellung erreichbar wird. Mit einer frühen, spezialisierten Verteidigung lassen sich Missverständnisse klären, Fehler differenziert einordnen und schwerwiegende Folgen vermeiden.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen Pflegestationen in Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Diskretion und strategischer Klarheit zur Seite, damit aus einer Abrechnungsauffälligkeit kein existenzbedrohendes Strafverfahren wird und eine Einstellung realistisch erreichbar bleibt.