Airbnb und Steuerstrafverfahren – wenn die Ferienvermietung plötzlich Ermittlungen auslöst

Steuerstrafverfahren wegen Vermietungen über Airbnb sind in Schleswig-Holstein ein Thema, das viele private Vermieter und auch professionelle Gastgeber unterschätzen. Was als unkomplizierte Ferienvermietung beginnt, kann bei fehlender oder unvollständiger steuerlicher Erklärung schnell als Steuerhinterziehung nach § 370 AO bewertet werden. Die Finanzverwaltung schaut bei kurzfristigen Vermietungen inzwischen sehr genau hin, weil Buchungen digital dokumentiert sind, Zahlungsströme nachvollziehbar werden und häufig mehrere Plattformen parallel genutzt werden. Schon eine Nachfrage des Finanzamts, eine Kontrollmitteilung oder eine Betriebsprüfung kann ausreichen, um den Verdacht zu begründen, dass Einnahmen nicht oder nicht vollständig erklärt wurden.

Gerade in Schleswig-Holstein mit seinen touristisch attraktiven Regionen, von Kiel und der Ostseeküste bis zu den Inseln und Feriengebieten, ist die Plattformvermietung weit verbreitet. Genau deshalb sind die Risiken praktisch relevant. Wer Einnahmen über Airbnb erzielt, muss diese in der Steuererklärung korrekt berücksichtigen, und zwar nicht nur bei der Einkommensteuer, sondern je nach Konstellation auch bei Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und weiteren Pflichten. Wenn hier Unklarheiten entstehen, kann ein Strafverfahren schnell eskalieren. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass viele Verfahren stark vom Einzelfall abhängen. Wenn Vorsatz und tatsächliche Steuerverkürzung nicht sicher nachweisbar sind oder wenn die Sachlage plausibel erklärt werden kann, ist eine Einstellung des Verfahrens realistisch erreichbar.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel vertreten Mandanten in Kiel und ganz Schleswig-Holstein seit vielen Jahren in Steuerstrafverfahren rund um Vermietung, Einkünfte aus Ferienwohnungen und digitale Plattformen. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie kennen die typischen Ermittlungswege der Finanzbehörden, die häufigen Fehlerquellen bei Airbnb-Vermietungen und die Anforderungen, die Gerichte in Schleswig-Holstein an Beweis und Vorsatz stellen. Ihr Ziel ist es, Verfahren frühzeitig zu ordnen, Risiken zu begrenzen und eine Einstellung zu erreichen, bevor die finanzielle und persönliche Belastung unnötig wächst.

Warum Airbnb-Vermietungen steuerlich so schnell problematisch werden

Viele Gastgeber gehen davon aus, dass „private Vermietung“ automatisch unproblematisch sei oder dass Plattformen die Steuer schon irgendwie berücksichtigen. In der Praxis ist es aber oft genau umgekehrt. Die digitale Vermietung erzeugt eine Vielzahl von Einzeldaten, etwa Buchungsübersichten, Auszahlungsbelege, Servicegebühren und Stornierungen. Wenn diese Unterlagen nicht konsequent gesammelt und steuerlich richtig eingeordnet werden, entstehen schnell Lücken. Häufige Probleme sind unvollständige Erfassung von Einnahmen, falsche Zuordnung von Kosten, fehlende Trennung zwischen privater und vermieteter Nutzung oder Unsicherheit darüber, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Besonders häufig wird es kritisch, wenn mehrere Objekte vermietet werden oder wenn die Vermietung sehr regelmäßig erfolgt. Dann stellt sich nicht nur die Frage der Einkünfte, sondern auch die Frage nach einer gewerblichen Prägung, nach Meldepflichten und nach der Umsatzsteuer. In Schleswig-Holstein wird in der Praxis regelmäßig geprüft, ob die Vermietung noch „privat“ ist oder ob sie bereits einen Umfang erreicht, der steuerlich anders behandelt werden muss.

Welche Steuern bei Airbnb eine Rolle spielen können

Bei Airbnb-Vermietungen steht meist zunächst die Einkommensteuer im Vordergrund. Die Einnahmen aus der Vermietung müssen grundsätzlich erklärt werden, abzüglich abzugsfähiger Kosten. Je nach Fallkonstellation können aber weitere Themen hinzukommen. Wenn zusätzliche Leistungen angeboten werden, etwa regelmäßige Reinigung, Frühstück, Wäschepakete oder ein hotelähnlicher Service, wird häufig über Umsatzsteuer und eine gewerbliche Einordnung gesprochen. Auch die Abgrenzung zwischen Vermietung und Beherbergung kann relevant werden, weil sie die steuerliche Behandlung beeinflusst.

In Schleswig-Holstein sind zudem touristische Besonderheiten häufig Bestandteil der Prüfung, etwa wenn Objekte dauerhaft als Ferienunterkunft genutzt werden oder wenn mehrere Buchungsplattformen parallel laufen. Gerade in solchen Fällen entstehen schnell Konstellationen, in denen das Finanzamt nicht mehr von einem gelegentlichen Nebenverdienst ausgeht, sondern von einer strukturierten Einnahmequelle.

Wie ein Steuerstrafverfahren wegen Airbnb typischerweise beginnt

Viele Verfahren beginnen mit einer Auffälligkeit in der Steuererklärung, mit einer Kontrollmitteilung oder mit einer Nachfrage zu erklärten Werbungskosten im Zusammenhang mit einer Immobilie. Nicht selten werden Airbnb-Einnahmen erst dann „sichtbar“, wenn sie im Rahmen anderer Prüfungen auftauchen, etwa bei Banken, bei Kontoauswertungen oder bei Hinweisen aus Plattformdaten. In Schleswig-Holstein kann sich daraus schnell eine steuerstrafrechtliche Bewertung entwickeln, wenn der Eindruck entsteht, dass Einnahmen bewusst nicht erklärt wurden.

Wichtig ist: In dieser Phase entscheidet sich häufig, ob aus einem steuerlichen Klärungsbedarf ein strafrechtliches Problem wird. Wer unüberlegt reagiert, Angaben macht, die später nicht passen, oder Unterlagen ungeordnet nachreicht, riskiert, dass sich ein Verdacht verfestigt. Eine professionelle Verteidigung sorgt dafür, dass der Sachverhalt korrekt strukturiert und in der richtigen Reihenfolge eingeordnet wird.

Rechtsprechung in Schleswig-Holstein: Vorsatz ist keine Vermutung

Die Gerichte in Schleswig-Holstein verfolgen Steuerhinterziehung konsequent, wenn sich ein systematisches Verschweigen von Einnahmen nachweisen lässt. Gleichzeitig betonen Entscheidungen aus Kiel, Lübeck, Itzehoe und Flensburg, dass eine strafrechtliche Verurteilung nur dann möglich ist, wenn Vorsatz und Steuerverkürzung sicher feststehen. Gerade bei Airbnb-Vermietungen gibt es häufig Abgrenzungsfragen, Unkenntnis über Pflichten oder nachvollziehbare Fehler bei der Zuordnung von Einnahmen und Kosten. Schleswig-holsteinische Gerichte prüfen in solchen Fällen sehr genau, ob tatsächlich eine bewusste Hinterziehungsabsicht vorlag oder ob es sich um eine rechtlich komplizierte, fehleranfällige Konstellation handelt.

Wo die Finanzverwaltung auf Schätzungen oder pauschale Annahmen zurückgreift, ist strafrechtlich besondere Vorsicht geboten. Schleswig-holsteinische Rechtsprechung verlangt belastbare Zahlen und nachvollziehbare Feststellungen. Wenn diese Grundlage fehlt, ist eine Einstellung des Verfahrens realistisch erreichbar.

Welche Folgen ein Airbnb-Steuerstrafverfahren haben kann

Ein Steuerstrafverfahren kann weitreichende Folgen haben. Neben Steuernachzahlungen drohen Zinsen, Säumniszuschläge und im Strafrecht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Für viele Betroffene kommt die wirtschaftliche Belastung dadurch zustande, dass mehrere Jahre rückwirkend geprüft werden. Zudem kann es zu Durchsuchungen und Beschlagnahmen von Unterlagen oder digitalen Geräten kommen, was gerade bei Vermietern mit weiteren beruflichen Aufgaben besonders belastend ist.

Auch die Außenwirkung ist nicht zu unterschätzen. Wer Immobilien vermietet, arbeitet häufig mit Banken, Hausverwaltungen oder Geschäftspartnern zusammen. Ein Strafverfahren kann hier erheblichen Druck erzeugen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig auf eine kontrollierte, diskrete Verfahrensbeendigung hinzuarbeiten.

Verteidigungsstrategien: Warum eine Einstellung möglich ist

Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht und einer klaren Aufarbeitung der Einnahmen- und Kostenstruktur. In vielen Fällen zeigt sich, dass die Ermittler nur einen Ausschnitt sehen, etwa einzelne Auszahlungen oder Buchungen, während der Gesamtzusammenhang, Stornierungen, Plattformgebühren und tatsächliche Kosten noch nicht berücksichtigt sind. Wenn diese Zahlen sauber aufbereitet werden, reduziert sich der Vorwurf häufig erheblich.

Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Vorsatzfrage. Gerade bei Erstvermietern, bei nur zeitweiser Vermietung oder bei unklarer Beratungslage ist häufig streitig, ob überhaupt eine bewusste Hinterziehungsabsicht vorlag. Schleswig-holsteinische Gerichte verlangen einen sicheren Nachweis. Wo nachvollziehbar ist, dass Unkenntnis, Fehlberatung oder organisatorische Fehler die Ursache waren, ist eine Einstellung realistisch.

Auch die Einordnung der Tätigkeit ist oft entscheidend. Wenn die Behörden vorschnell eine gewerbliche Tätigkeit annehmen, obwohl die tatsächliche Vermietung eher im Bereich der privaten Vermietung liegt, kann das die steuerliche Bewertung verändern. Eine präzise rechtliche Einordnung kann hier entscheidend zur Entlastung beitragen.

Warum Fachanwälte für Strafrecht und Steuerstrafrecht bei Airbnb-Verfahren entscheidend sind

Airbnb-Steuerstrafverfahren verbinden steuerliche Detailfragen mit strafprozessualer Strategie. Wer hier ohne spezialisierte Verteidigung reagiert, riskiert, dass aus einer lösbaren Klärung ein belastendes Strafverfahren wird. Schleswig-holsteinische Rechtsprechung gibt klare Leitlinien vor, insbesondere zu Vorsatz und Beweis, die eine erfahrene Verteidigung konsequent nutzen kann.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie wissen, wie Finanzämter und Steuerfahndung in Schleswig-Holstein vorgehen, wie man Einnahmen aus Plattformvermietungen nachvollziehbar darstellt und wie man Verfahren frühzeitig in Richtung Einstellung steuert. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen zu begrenzen, die persönliche Belastung zu reduzieren und eine diskrete Lösung zu erreichen.

Wer in Schleswig-Holstein wegen Airbnb-Vermietungen mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert wird, sollte nicht abwarten und keine spontanen Angaben machen. Gerade am Anfang entscheidet sich, ob sich ein Verdacht verfestigt oder ob durch klare Einordnung eine Einstellung des Verfahrens realistisch erreichbar bleibt.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen Betroffenen in Kiel und ganz Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Diskretion und strategischer Klarheit zur Seite, damit aus Ferienvermietung kein langfristiges Strafproblem entsteht und ein überzeugender Abschluss möglich bleibt.