In Schleswig-Holstein geraten zunehmend auch niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Fachärzte ins Visier der Ermittlungsbehörden. Der Vorwurf lautet häufig auf Abrechnungsbetrug – ein Straftatbestand, der erhebliche strafrechtliche und berufsrechtliche Folgen haben kann. Die für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Kiel arbeitet in solchen Verfahren eng mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Abrechnungsprüfstellen zusammen. Schon vermeintlich kleine Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung können den Verdacht eines systematischen Fehlverhaltens begründen und zu einem umfassenden Strafverfahren führen.
Typische Ausgangssituationen für Strafverfahren
Die Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel kennen aus ihrer langjährigen Verteidigungspraxis zahlreiche typische Konstellationen, die zu Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrug führen. Häufig geht es um den Vorwurf, Leistungen abgerechnet zu haben, die in dieser Form nicht oder nicht vollständig erbracht wurden. Ebenso stehen in vielen Fällen Doppelabrechnungen von Untersuchungen, überhöhte Zeitansätze oder die Abrechnung nicht genehmigter Zusatzleistungen im Fokus. In der zahnärztlichen Praxis betreffen die Vorwürfe oft prothetische oder kieferorthopädische Behandlungen, deren Umfang oder Notwendigkeit von den Ermittlungsbehörden in Zweifel gezogen wird. Auch Fehler bei der Dokumentation oder die unzureichende Führung von Patientenakten können als Indiz für einen Abrechnungsbetrug gewertet werden.
Schwere strafrechtliche und berufliche Folgen
Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs kann für Ärzte existenzbedrohend sein. Bereits bei einem hohen Schadensumfang drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen, die bei besonders gravierenden Fällen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Zusätzlich können Zinsforderungen und Rückzahlungen an Krankenkassen oder Patienten erhebliche finanzielle Belastungen verursachen. Beruflich drohen weitere Konsequenzen: Die Kassenärztliche Vereinigung kann Zulassungsentziehungen einleiten, Disziplinarmaßnahmen verhängen oder Honorarbescheide rückwirkend korrigieren. Darüber hinaus kann die öffentliche Bekanntmachung eines solchen Verfahrens den Ruf nachhaltig schädigen und zu einem Verlust des Patientenvertrauens führen.
Verteidigungsstrategien und Lösungsmöglichkeiten
Trotz der Schwere der Vorwürfe bestehen in vielen Fällen realistische Chancen, das Verfahren günstig zu gestalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, durch eine vollständige und frühzeitige Kooperation mit den Ermittlungsbehörden oder durch die Vorlage ergänzender Behandlungsdokumentationen Zweifel an den Vorwürfen zu begründen. Die Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel setzen in solchen Fällen auf eine sorgfältige Analyse der Abrechnungsunterlagen und der zugrunde liegenden medizinischen Dokumentation. Ziel ist es, durch fundierte Argumentation und strategische Gespräche mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – häufig noch im Ermittlungsstadium. Eine diskrete und taktisch kluge Verfahrensführung ist hierbei entscheidend, um unnötige Öffentlichkeit und damit verbundene Reputationsschäden zu vermeiden.
Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Expertise im Medizin- und Steuerstrafrecht
Die Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht und verfügen über besondere Erfahrung in Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs. Sie kennen nicht nur die strafrechtlichen Besonderheiten dieser Verfahren, sondern auch die Schnittstellen zum Berufsrecht der Heilberufe. Ihre genaue Kenntnis der Arbeitsweise der für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Kiel ermöglicht es ihnen, die Ermittlungsstrategien frühzeitig zu erkennen und gezielt anzugreifen. Durch ihre überdurchschnittliche Erfolgsquote – viele Verfahren enden bereits vor Anklageerhebung – schützen sie nicht nur vor strafrechtlichen Konsequenzen, sondern auch vor schwerwiegenden beruflichen Folgen.
Ärzte in Schleswig-Holstein, die mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert werden, finden in den Fachanwälten für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel eine Verteidigung, die juristische Präzision mit strategischem Geschick und einem tiefen Verständnis für die besonderen Anforderungen des Gesundheitswesens verbindet.