Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge & Dr. Maik Bunzel – erfahrene Verteidigung für Apotheker bei Abrechnungsbetrug in Schleswig-Holstein

Apotheken im Fokus der Ermittlungsbehörden

Apotheken stehen seit Jahren im besonderen Blickfeld spezialisierter Ermittlungsgruppen. Die komplexen Abläufe im Arzneimittelmarkt – von der Herstellung individueller Rezepturen über Rabattverträge bis zur Abrechnung über Rechenzentren – schaffen Strukturen, die Ermittler als besonders missbrauchsanfällig einstufen. In Schleswig-Holstein arbeitet die für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Kiel eng mit Krankenkassen und Prüfdiensten zusammen. Schon vermeintlich kleine Unstimmigkeiten in der Abrechnung oder in der Dokumentation von Rezepturen können den Verdacht eines Abrechnungsbetrugs begründen und ein umfangreiches Strafverfahren auslösen.

Typische Ausgangslagen für Ermittlungen

Die Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel kennen aus ihrer Verteidigungspraxis zahlreiche typische Ausgangssituationen solcher Verfahren. Häufig geht es um den Vorwurf, Arzneimittel abgerechnet zu haben, die in dieser Form nicht abgegeben wurden, oder um die Abrechnung eines teureren Präparats, obwohl tatsächlich ein günstigeres Mittel abgegeben wurde. Auch angeblich unzulässige Absprachen mit verordnenden Ärzten oder Auffälligkeiten bei der Abgabe von Substitutionsmitteln können Auslöser für ein Verfahren sein. Selbst formale Fehler, etwa bei der Dokumentation oder der Führung von Herstellungsprotokollen, werden von Ermittlern oft als Indiz für einen systematischen Abrechnungsbetrug gewertet.

Mögliche strafrechtliche, wirtschaftliche und berufsrechtliche Folgen

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs kann für Apotheker existenzbedrohend sein. Je nach Höhe des angenommenen Schadens drohen empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, die bei erheblichem Umfang auch ohne Bewährung verhängt werden können. Parallel dazu setzen die Krankenkassen häufig hohe Rückforderungsbeträge an, teilweise verbunden mit Zinsen und zusätzlichen Vertragsstrafen. Hinzu kommen berufsrechtliche Konsequenzen wie Auflagen, Widerruf der Betriebserlaubnis oder Einschränkungen der Abrechnungserlaubnis. Nicht zu unterschätzen ist der Reputationsschaden: Ein öffentlich bekannt gewordenes Strafverfahren kann das Vertrauen von Patienten, Ärzten und Geschäftspartnern dauerhaft beschädigen.

Praxisbeispiele aus der Rechtsprechung in Schleswig-Holstein

Die Erfahrung der Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel zeigt, dass die Gerichte in Schleswig-Holstein sehr genau prüfen, aber auch konsequent durchgreifen.
In Lübeck etwa wurden Apotheker zu Strafen verurteilt, weil sie bei der Abgabe hochpreisiger Medikamente bewusst Abweichungen zwischen tatsächlicher Lieferung und abgerechneter Position in Kauf genommen hatten. In Kiel gab es Verfahren, in denen trotz auffälliger Abrechnungen Freisprüche erfolgten, weil die Staatsanwaltschaft eine Täuschungsabsicht nicht zweifelsfrei nachweisen konnte. In Flensburg wurden in einem Komplex um Substitutionsmittel sowohl Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz als auch Abrechnungsbetrug geahndet. Auch im Bezirk Itzehoe gehen Staatsanwaltschaft und Gerichte entschlossen gegen Betrugsverdachtsfälle im Gesundheitswesen vor – was deutlich macht, dass der Druck auf Apotheker landesweit hoch ist.

Erfolgreiche Verteidigungsstrategien

Gerade im Ermittlungsstadium bestehen oft die größten Chancen, ein Verfahren zu beeinflussen. Die Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel legen in diesen Fällen besonderen Wert auf die vollständige Rekonstruktion der Abgabe- und Abrechnungswege. Dazu gehören Herstellungsprotokolle, Rezeptkopien, Liefernachweise und elektronische Abrechnungsdaten. Häufig können so falsche Annahmen der Ermittlungsbehörden korrigiert oder Schätzungen widerlegt werden. In bestimmten Fällen lässt sich zudem argumentieren, dass der Beschuldigte aufgrund behördlich geduldeter Praxisabläufe oder unklarer Abrechnungsregeln keinen strafbaren Vorsatz hatte. Ziel der Verteidigung ist es stets, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder die Folgen auf ein Minimum zu begrenzen – und zwar möglichst ohne öffentliche Hauptverhandlung.

Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Erfahrung im Apothekenstrafrecht

Die Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht und verfügen über besondere Expertise im Medizin- und Apothekenstrafrecht. Sie kennen die Vorgehensweise der für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Kiel aus einer Vielzahl von Verfahren. Ihre Erfolgsquote ist überdurchschnittlich hoch: Viele Verfahren werden bereits im Ermittlungsstadium eingestellt. Für Apotheker in Schleswig-Holstein, die mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert werden, sind sie eine herausragende Wahl – konsequent, diskret und mit dem Ziel, die berufliche und wirtschaftliche Existenz ihrer Mandanten zu sichern.