Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge & Dr. Maik Bunzel – erfahrene Verteidigung für Gastronomen in Steuerstrafverfahren in Schleswig-Holstein

Die Gastronomie im Visier der Steuerfahndung

In der Gastronomie ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung keine Seltenheit. Besonders in Schleswig-Holstein nehmen Steuerfahndung und die für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Kiel Gastronomen zunehmend ins Visier. Bargeschäfte, wechselnde Aushilfskräfte und komplexe Abrechnungswege führen in diesem Wirtschaftszweig schnell zu Verdachtsmomenten. Selbst kleine Unregelmäßigkeiten können den Anfangsverdacht begründen und ein umfangreiches Steuerstrafverfahren auslösen.

Häufige Ausgangslagen für Ermittlungen

Aus der langjährigen Verteidigungspraxis der Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel zeigt sich, dass Verfahren gegen Gastronomen oft ähnliche Ursachen haben. Häufig wird beanstandet, dass Tageseinnahmen nicht vollständig verbucht werden oder dass Kassensysteme so manipuliert sein sollen, dass sie weniger Umsatz ausweisen. Auch der Einsatz von sogenannten „Schwarzkassen“ oder das Auslassen von Bareinnahmen in der Buchführung kann zum Vorwurf der Steuerhinterziehung führen. Ebenso werden in der Gastronomie oft Verstöße im Zusammenhang mit der Abführung von Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen geprüft, insbesondere wenn Minijobs oder Saisonkräfte betroffen sind. Selbst Fehler bei der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen können bei Gastronomen schnell zu Ermittlungen führen.

Mögliche strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die strafrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Steuerstrafverfahrens sind für Gastronomen besonders gravierend. Bereits bei einer hinterzogenen Steuer von 50.000 Euro droht regelmäßig eine Freiheitsstrafe, ab einer Million Euro in der Regel ohne Bewährung. Zusätzlich können hohe Geldstrafen, Zinsnachforderungen und Steuerschätzungen erhebliche finanzielle Belastungen verursachen. Die Beschlagnahme von Geschäftsbüchern und Kassensystemen kann den laufenden Betrieb lahmlegen. Hinzu kommt der drohende Verlust von Konzessionen, was in vielen Fällen das wirtschaftliche Aus bedeutet. Nicht zuletzt kann die öffentliche Wahrnehmung eines solchen Verfahrens das Vertrauen der Gäste dauerhaft beschädigen.

Verteidigungsstrategien und Lösungsmöglichkeiten

Trotz der Schwere der Vorwürfe bestehen in vielen Fällen realistische Chancen, das Verfahren zu einem günstigen Ergebnis zu führen. In bestimmten Konstellationen kann eine rechtzeitig und vollständig eingereichte Selbstanzeige zur Straffreiheit führen. Häufig lohnt es sich, die Beweislage der Ermittlungsbehörden genau zu prüfen und insbesondere Umsatzschätzungen des Finanzamts anzugreifen. In vielen Verfahren gelingt es den Fachanwälten für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel, durch gezielte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung gegen Auflagen zu erreichen. Ebenso kann eine diskrete und strategisch geführte Verteidigung entscheidend dazu beitragen, dass keine öffentliche Hauptverhandlung stattfindet und negative Presse vermieden wird.

Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Expertise im Steuerstrafrecht

Die Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht und verfügen über besondere Erfahrung in Verfahren vor der Spezialabteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Kiel. Sie wissen aus zahlreichen erfolgreich abgeschlossenen Verfahren, welche Ermittlungsansätze die Behörden in Steuerstrafsachen wählen und wie diese effektiv angegriffen werden können. Ihre überdurchschnittliche Erfolgsquote – viele Verfahren enden bereits im Ermittlungsstadium – belegt ihre besondere Kompetenz.

Für Gastronomen, die in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert werden, sind die Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die erste Wahl. Sie verbinden tiefes juristisches Fachwissen mit strategischem Gespür und dem nötigen Verständnis für die wirtschaftlichen Besonderheiten der Gastronomie. Ihr Ziel ist stets, das bestmögliche Ergebnis für ihre Mandanten zu erreichen – diskret, konsequent und mit höchster Professionalität.