Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge & Dr. Maik Bunzel – erfahrene Verteidigung für Vertriebsmitarbeiter in Steuerstrafverfahren in Schleswig-Holstein

Vertriebsmitarbeiter im Fokus der Steuerfahndung

In Schleswig-Holstein geraten nicht nur Unternehmer, sondern zunehmend auch leitende und selbstständige Vertriebsmitarbeiter ins Visier der Steuerfahndung und der für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Kiel. Häufig geht es dabei um den Vorwurf der Steuerhinterziehung, der sich aus der besonderen Struktur von Vertriebs- und Provisionsmodellen ergibt. Hohe variable Einkommen, Bonuszahlungen, Reisekostenabrechnungen und teilweise komplexe Abrechnungsverfahren führen schnell zu Unstimmigkeiten, die von den Ermittlungsbehörden als verdächtig eingestuft werden. Selbst formale Fehler können ausreichen, um ein umfangreiches Steuerstrafverfahren einzuleiten.

Typische Ausgangssituationen für Ermittlungen

Die Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel kennen aus ihrer Verteidigungspraxis zahlreiche typische Konstellationen, die zu Steuerstrafverfahren gegen Vertriebsmitarbeiter führen. Besonders häufig stehen nicht oder nur teilweise erklärte Provisionseinnahmen im Mittelpunkt. Ebenso kommt es vor, dass Bonuszahlungen oder geldwerte Vorteile wie Firmenwagen oder Incentive-Reisen steuerlich nicht korrekt erfasst wurden. Auch falsche oder unvollständige Angaben zu Reisekosten, Spesenabrechnungen und Bewirtungskosten können Anlass für Ermittlungen sein. In manchen Fällen werfen die Behörden Vertriebsmitarbeitern vor, Einnahmen aus Nebentätigkeiten bewusst verschwiegen zu haben, um ihre Steuerlast zu senken.

Schwere strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die Folgen eines Steuerstrafverfahrens sind für Vertriebsmitarbeiter oft weitreichend. Bereits ab einer hinterzogenen Steuer von 50.000 Euro droht regelmäßig eine Freiheitsstrafe, ab einer Million Euro wird diese in der Regel nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Neben empfindlichen Geldstrafen und Nachforderungen entstehen häufig auch erhebliche Zinsbelastungen. Für angestellte Vertriebsmitarbeiter kann ein solches Verfahren zusätzlich arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, bis hin zur fristlosen Kündigung. Selbstständige Vertriebsmitarbeiter sehen sich oft mit einem massiven Reputationsverlust konfrontiert, der ihre berufliche Zukunft gefährdet. In beiden Fällen sind die wirtschaftlichen und persönlichen Belastungen enorm.

Möglichkeiten einer erfolgreichen Verteidigung

Trotz der Schwere der Vorwürfe gibt es in vielen Fällen gute Chancen, das Verfahren zu einem günstigen Ergebnis zu führen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine rechtzeitig eingereichte und vollständige Selbstanzeige Straffreiheit ermöglichen. Oft lassen sich durch eine genaue Überprüfung der Ermittlungsakten und der Berechnungen des Finanzamts gravierende Zweifel an den Vorwürfen begründen. Die Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel nutzen ihre Erfahrung, um durch gezielte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen zu erreichen. Dabei legen sie besonderen Wert auf eine diskrete Verfahrensführung, um sowohl die berufliche Position als auch den Ruf ihrer Mandanten zu schützen.

Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Expertise im Steuerstrafrecht

Die Fachanwälte für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in Verfahren gegen Vertriebsmitarbeiter. Ihre genaue Kenntnis der Arbeitsweise der für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Kiel ermöglicht es ihnen, Ermittlungsstrategien der Behörden frühzeitig zu erkennen und effektiv zu entkräften. Durch ihre überdurchschnittliche Erfolgsquote – viele Verfahren enden bereits im Ermittlungsstadium – verhindern sie in einer Vielzahl von Fällen öffentliche Hauptverhandlungen und damit verbundene mediale Aufmerksamkeit.

Wer in Schleswig-Holstein als Vertriebsmitarbeiter mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert wird, findet in den Fachanwälten für Strafrecht Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel eine Verteidigung, die juristische Präzision mit strategischem Geschick verbindet. Ihr Ziel ist stets, das Verfahren so zu steuern, dass die Mandanten sowohl rechtlich als auch beruflich den bestmöglichen Ausgang erzielen.