Fahren ohne Führerschein – wenn eine kurze Fahrt ein Strafverfahren auslöst

In Schleswig-Holstein werden jedes Jahr zahlreiche Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein eingeleitet. Der rechtliche Vorwurf klingt auf den ersten Blick eindeutig, doch in der Praxis sind die Fälle oft vielschichtiger. Manche Betroffene fahren, obwohl sie nie eine Fahrerlaubnis hatten, andere glauben, sie dürften noch fahren, weil ein Fahrverbot bereits abgelaufen ist oder ein ausländischer Führerschein vermeintlich gilt. Wieder andere setzen sich ans Steuer, weil sie in einer Notsituation handeln oder die tatsächliche Rechtslage schlicht falsch einschätzen. Der gemeinsame Nenner ist immer derselbe: Schon eine kurze Fahrt kann den Tatbestand des § 21 StVG erfüllen und eine strafrechtliche Kettenreaktion auslösen.

Wer in Kiel, Lübeck, Itzehoe, Flensburg oder anderen Teilen Schleswig-Holsteins mit diesem Vorwurf konfrontiert wird, spürt schnell, dass es um mehr geht als um eine formale Ordnungswidrigkeit. Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein kann Geldstrafen, in schwereren Fällen sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Dazu kommen Nebenfolgen wie Sperrfristen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und häufig zusätzliche Probleme mit Versicherungen oder Arbeitgebern. Gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten, denn eine Einstellung ist möglich, wenn der Fall sauber aufgearbeitet und rechtlich präzise eingeordnet wird.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel vertreten seit vielen Jahren Mandanten in ganz Schleswig-Holstein in Verkehrsstrafverfahren und insbesondere bei Vorwürfen nach § 21 StVG. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie kennen die regionale Rechtsprechung im Verkehrsrecht, wissen, welche Maßstäbe die Gerichte in Schleswig-Holstein an Vorsatz, Nachweis und Einzelfallwürdigung stellen, und arbeiten gezielt darauf hin, Verfahren frühzeitig zu beenden und Führerscheinfolgen möglichst gering zu halten.

Wann „Fahren ohne Führerschein“ strafbar ist

Der Straftatbestand liegt vor, wenn jemand ein Fahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Das kann unterschiedliche Ursachen haben. Strafbar ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis etwa dann, wenn nie ein Führerschein erworben wurde oder wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde und noch keine neue erteilt ist. Ebenso fällt darunter das Fahren trotz laufender Sperrfrist oder in Fällen, in denen eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht (mehr) anerkannt wird. Auch das Fahren während eines Fahrverbots kann in bestimmten Konstellationen zu einem strafrechtlichen Vorwurf führen, wenn gleichzeitig die Fahrerlaubnisfrage betroffen ist oder zusätzliche Straftaten hinzukommen.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein macht dabei deutlich, dass die Strafbarkeit nicht allein an der formalen Fahrerlaubnisfrage hängt, sondern auch an der Kenntnis und dem Vorsatz des Fahrers. Schleswig-holsteinische Gerichte prüfen regelmäßig, ob der Beschuldigte wusste, dass er nicht fahren durfte, oder ob er sich in einem nachvollziehbaren Irrtum befand. Gerade dort, wo Verwaltungsentscheidungen missverständlich waren, Behördenfristen falsch verstanden wurden oder unklare Auskünfte vorlagen, zeigt die regionale Rechtsprechung, dass ein Verfahren nicht zwangsläufig zu einer Verurteilung führen muss.

Warum solche Verfahren in Schleswig-Holstein häufig entstehen

Viele Verfahren beginnen durch Verkehrskontrollen. Die Polizei stellt fest, dass kein Führerschein vorgelegt werden kann oder dass die Fahrerlaubnis entzogen ist, und leitet ein Strafverfahren ein. In Schleswig-Holstein folgt auf diese Kontrollen oft schnell eine Einziehung des Fahrzeugs oder eine erweiterte Prüfung, wenn der Verdacht besteht, dass jemand wiederholt ohne Fahrerlaubnis fährt. Besonders häufig entstehen Ermittlungen auch nach Unfällen. Selbst wenn der Unfall geringfügig war, löst die Feststellung der fehlenden Fahrerlaubnis regelmäßig ein eigenständiges Strafverfahren aus.

In der Praxis zeigt sich in Schleswig-Holstein jedoch immer wieder, dass gerade Fehleinschätzungen eine große Rolle spielen. Wer glaubt, ein Fahrverbot sei schon beendet, wer die Wirkung einer Entziehung unterschätzt oder wer nach einer Sperrfrist zu früh fährt, handelt nicht automatisch mit einem strafrechtlich sicheren Vorsatz. Genau diese Differenzierung nimmt die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein sehr ernst und sie eröffnet der Verteidigung häufig echte Chancen.

Welche Folgen ein Strafverfahren haben kann

Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein wird in Schleswig-Holstein nicht als Bagatelle behandelt. Üblich sind Geldstrafen, die sich am Einkommen orientieren, und bei wiederholten Verstößen oder zusätzlicher Gefährdung kann auch eine Freiheitsstrafe im Raum stehen. Besonders schwer wiegt für viele Betroffene die Nebenfolge, dass das Gericht eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis festsetzen kann. Wer auf den Führerschein beruflich angewiesen ist, etwa im Handwerk, in der Pflege, im Außendienst oder im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins, spürt diese Konsequenz oft besonders stark.

Zugleich ist wichtig zu wissen, dass die schleswig-holsteinische Rechtsprechung bei Ersttätern oder bei nachvollziehbaren Fehlannahmen häufig bereit ist, Verfahren pragmatisch zu beenden, wenn die Umstände dafür sprechen. Mit einer frühen Verteidigung lassen sich Nebenfolgen oft deutlich reduzieren, und eine Einstellung ist möglich, bevor es zur Anklage kommt.

Verteidigungsansätze, die in Schleswig-Holstein häufig zu einer Einstellung führen

Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit Akteneinsicht und der Frage, warum gefahren wurde und was der Beschuldigte tatsächlich wusste. In vielen Fällen lässt sich zeigen, dass der Fahrer davon ausging, rechtmäßig handeln zu dürfen, etwa weil eine Sperrfrist falsch berechnet wurde, weil ein Bescheid unklar war oder weil eine behördliche Auskunft missverstanden wurde. Schleswig-holsteinische Gerichte legen in solchen Konstellationen großen Wert darauf, ob ein unvermeidbarer oder zumindest nachvollziehbarer Verbotsirrtum vorlag. Wenn dieser Irrtum plausibel belegt werden kann, schwächt das den Tatvorwurf erheblich und führt in Schleswig-Holstein regelmäßig zu einer Einstellung im Ermittlungsstadium.

Ein weiterer Ansatz betrifft die Beweislage. Nicht jeder Vorwurf ist so eindeutig, wie er zunächst wirkt. Manchmal ist unklar, wer tatsächlich gefahren ist, oder es fehlen sichere Nachweise über den Zeitpunkt der Fahrt im Verhältnis zu behördlichen Fristen. Schleswig-holsteinische Gerichte verlangen hier belastbare Feststellungen und nicht bloße Vermutungen. Wo der Nachweis wackelt, ist eine Einstellung möglich, wenn die Verteidigung frühzeitig die Schwächen der Ermittlungen herausarbeitet.

Auch der Kontext der Fahrt spielt eine Rolle. In Schleswig-Holstein wird bei der strafrechtlichen Bewertung regelmäßig berücksichtigt, ob eine Fahrt aus einer nachvollziehbaren Notlage erfolgte, ob sie nur sehr kurz war und ob keinerlei Gefährdung entstand. Solche Umstände können den Weg zu einer schnellen Verfahrensbeendigung öffnen, wenn sie konsequent und sauber vorgetragen werden.

Warum Fachanwälte für Strafrecht den Unterschied machen

Der Vorwurf des Fahrens ohne Führerschein wirkt simpel, ist es aber rechtlich häufig nicht. Es geht um Verwaltungsakte, Fristen, Anerkennungsfragen ausländischer Fahrerlaubnisse, Vorsatznachweise und um die strategische Steuerung eines Ermittlungsverfahrens. Ohne erfahrene Verteidigung wird der Fall schnell zu pauschal behandelt. Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt jedoch, dass gerade eine präzise Einzelfallargumentation entscheidend ist.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind als Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht mit Verkehrsstrafverfahren in Schleswig-Holstein bestens vertraut. Sie wissen, welche Argumente bei Staatsanwaltschaft und Gerichten in Kiel, Lübeck, Itzehoe oder Flensburg tatsächlich überzeugen. Ihr Vorgehen ist darauf ausgerichtet, Verfahren diskret zu steuern, belastbare Entlastung aufzubauen und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, bevor Führerschein- und Berufsfolgen außer Kontrolle geraten.

Wer in Schleswig-Holstein wegen Fahrens ohne Führerschein beschuldigt wird, sollte keine vorschnellen Angaben machen und nicht darauf hoffen, dass sich der Vorwurf von selbst erledigt. Gerade die frühe Phase entscheidet darüber, ob ein Verfahren eskaliert oder ob eine Einstellung realistisch erreichbar wird. Mit einer klaren Strategie, Aktenkenntnis und regionaler Erfahrung lassen sich viele dieser Verfahren frühzeitig beenden.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen Betroffenen in Kiel und in ganz Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Ruhe und strategischer Stärke zur Seite, damit aus einer kurzen Fahrt kein langwieriges Strafverfahren wird und der bestmögliche Ausgang erreichbar bleibt.