Geldwäsche durch Überweisungen auf unbekannte Konten – wenn ein Klick zum Strafverfahren führt

In Schleswig-Holstein nehmen die Strafverfahren wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) stark zu, insbesondere in Fällen, in denen Beschuldigte Geld auf ihnen unbekannte Konten überweisen. Viele dieser Ermittlungen betreffen ganz gewöhnliche Bürger, die gutgläubig handeln, aber unbewusst in kriminelle Strukturen geraten. Oft handelt es sich um private Verkäufe, Onlinegeschäfte oder Hilfsangebote, die durch betrügerische Dritte missbraucht werden. Die Ermittlungsbehörden werten solche Zahlungen dann als Unterstützung einer Geldwäschehandlung – selbst wenn der Überweisende keinerlei Vorteil oder Absicht hatte.

Für die Betroffenen ist dieser Vorwurf erschütternd. Geldwäsche gilt als eines der ernstesten Vermögensdelikte. Ein Strafverfahren bedroht die persönliche Reputation, kann berufliche Konsequenzen nach sich ziehen und führt häufig zu Kontosperrungen oder Vermögensabschöpfungen. Doch viele dieser Verfahren beruhen auf Missverständnissen, unklaren Hintergründen oder unbewussten Handlungen. Genau deshalb ist eine spezialisierte, frühzeitige Verteidigung so entscheidend.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, verfügen über langjährige Erfahrung in Geldwäscheverfahren in Schleswig-Holstein. Mit Sorgfalt, strategischem Denken und diskreter Kommunikation gelingt es ihnen regelmäßig, Ermittlungen zu entschärfen und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Warum Überweisungen auf unbekannte Konten schnell als Geldwäsche gelten

Der Geldwäschetatbestand ist weit gefasst. Schon wer Gelder „verschiebt“, „weiterleitet“ oder „verschleiert“, kann strafbar sein, wenn die Gelder aus einer rechtswidrigen Vortat stammen. Dabei genügt bereits ein bedingter Vorsatz, also das Fürmöglichhalten einer illegalen Herkunft.

In der Praxis entstehen solche Situationen häufig in alltäglichen Konstellationen:
Menschen überweisen Geld im Rahmen eines vermeintlichen Kaufvertrages, leisten private Hilfen, folgen einer Bitte in sozialen Netzwerken oder geraten in Kontakt mit betrügerischen Anrufern. Wenn sich später herausstellt, dass die Gelder aus Betrug oder anderen Straftaten stammen, wird die Zahlung im Nachhinein als Beitrag zur Geldwäsche gewertet.

Die Gerichte in Schleswig-Holstein betonen jedoch, dass eine Strafbarkeit nur bei nachweisbarer Kenntnis oder zumindest erhöhter Verdachtslage gegeben ist. Das Landgericht Kiel entschied 2023 (Az. 6 Qs 38/23), dass eine Überweisung nicht strafbar ist, wenn der Beschuldigte gutgläubig von einem rechtmäßigen Hintergrund ausging. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2022 ein ähnliches Verfahren ein, nachdem die Verteidigung belegen konnte, dass der Betroffene keinerlei Anhaltspunkte für einen Betrug erkennen konnte.

Diese Rechtsprechung zeigt: Der Vorsatz ist der zentrale Prüfstein – und oft nicht nachweisbar.

Die folgenreiche Dynamik eines Geldwäscheverfahrens

Ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche ist für Betroffene besonders belastend. Meist erfährt man erst davon, wenn Konten plötzlich gesperrt werden oder die Bank ungewöhnliche Transaktionen meldet. Viele Banken handeln aus Vorsicht und melden Verdachtsfälle automatisch an die Financial Intelligence Unit (FIU).

Die strafrechtlichen Folgen können gravierend sein. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen Kontosperrungen, Vermögensabschöpfung und berufliche Nachteile, insbesondere in Branchen, die Zuverlässigkeit und Integrität voraussetzen. Auch das Vertrauensverhältnis zur eigenen Bank wird nachhaltig gestört.

Gerade deshalb ist es wichtig zu wissen, dass die meisten Beschuldigten in solchen Verfahren nicht vorsätzlich handeln. Eine professionelle Verteidigung kann diese Unwissenheit klar herausarbeiten und damit den Weg zu einer Einstellung bereiten.

Verteidigungsstrategien – Klarheit, Fakten und Entlastung

Die wirksamste Verteidigung in Geldwäscheverfahren basiert auf einer lückenlosen Aufklärung des tatsächlichen Ablaufs. Entscheidend sind die Hintergründe der Überweisung, der Kontakt zum Empfänger und die Frage, ob überhaupt Anhaltspunkte für eine illegale Herkunft der Gelder erkennbar waren.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel legen großen Wert darauf, die Kommunikation, Nachrichten und Transaktionsdetails genau zu prüfen. Häufig lässt sich schon anhand der Umstände zeigen, dass die Überweisung im guten Glauben erfolgte. Genau dieses fehlende Wissen ist in der Rechtsprechung ein zentraler Ansatzpunkt für eine Einstellung des Verfahrens.

Das Landgericht Itzehoe stellte 2024 (Az. 10 Qs 21/24) ein Verfahren ein, nachdem die Verteidigung erfolgreich darlegte, dass der Beschuldigte Opfer eines Onlinebetrugs geworden war und keinerlei Hinweise auf kriminelle Hintergründe erkennen konnte. Solche Entscheidungen verdeutlichen, wie wichtig eine gründliche Aufarbeitung und professionelle Darstellung des Sachverhalts ist.

Fachanwaltliche Verteidigung im Geldwäschestrafrecht

Als Fachanwälte für Strafrecht verfügen Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel über besondere Erfahrung im Bereich des Geldwäsche- und Wirtschaftsstrafrechts. Sie kennen die Mechanismen, die typischerweise zu solchen Vorwürfen führen, und wissen, wie wichtig diskrete und strategische Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Banken ist.

Ihr Ziel ist es stets, das Verfahren frühzeitig zu beenden, die Belastungen für ihre Mandanten zu minimieren und die persönliche wie berufliche Integrität zu schützen. Durch präzise Argumentation, tiefes Verständnis der Rechtsprechung und konsequente Entlastungsarbeit erzielen sie regelmäßig hervorragende Ergebnisse.

Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Geldwäsche durch Überweisen auf unbekannte Konten konfrontiert wird, sollte schnell handeln. Eine unbedachte Äußerung oder fehlende Erklärung kann das Verfahren unnötig verschärfen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um Missverständnisse auszuräumen und das Verfahren auf den richtigen Weg zu bringen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, stehen Mandanten mit Erfahrung, Diskretion und strategischer Stärke zur Seite – für eine Verteidigung, die schützt, überzeugt und Vertrauen zurückgibt.