Immer häufiger werden in Schleswig-Holstein Bankkonten von Privatpersonen und Unternehmern gesperrt, weil der Verdacht der Geldwäsche (§ 261 StGB) besteht. Die Folgen sind dramatisch: Das Konto wird ohne Vorwarnung blockiert, Zahlungen können nicht mehr ausgeführt werden, Löhne oder Mieten bleiben liegen – und im Hintergrund läuft bereits ein Strafverfahren.
Für Betroffene ist es entscheidend, schnell zu handeln und kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht, vertreten regelmäßig Mandanten in ganz Schleswig-Holstein, deren Konten aufgrund eines Geldwäscheverdachts eingefroren wurden.
Warum Banken Konten wegen Geldwäscheverdacht sperren
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Banken verpflichtet, verdächtige Transaktionen sofort zu melden. Schon ungewöhnliche Zahlungseingänge, häufige Bargeldeinzahlungen oder Überweisungen ins Ausland können den Verdacht einer Geldwäschehandlung auslösen.
Die Bank informiert in solchen Fällen die Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls. Bis zur Freigabe durch die Behörde darf die Bank das Konto nicht mehr für Transaktionen freigeben (§ 43 Abs. 1 GwG). Dadurch entstehen für Betroffene oft erhebliche wirtschaftliche und persönliche Belastungen.
In Schleswig-Holstein zeigen Fälle aus Kiel, Lübeck und Neumünster, dass Banken mittlerweile auch bei kleineren Beträgen oder bloßen Routinezahlungen Konten sperren. In einem bekannten Verfahren vor dem Landgericht Kiel (Beschl. v. 14.03.2024 – 3 Qs 25/24) bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit einer Kontosperrung, obwohl der betroffene Unternehmer später vollständig entlastet wurde. Das verdeutlicht, wie schnell und leichtfertig Verdachtsmomente entstehen können.
Die rechtlichen Grundlagen: § 261 StGB und das Geldwäschegesetz
Geldwäsche bedeutet, dass Vermögenswerte aus einer rechtswidrigen Tat in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden. Nach § 261 StGB genügt bereits der Verdacht, dass Gelder aus einer Straftat stammen könnten. Eine tatsächliche Verurteilung wegen der Vortat – etwa Betrug, Steuerhinterziehung oder Drogenhandel – ist nicht erforderlich.
Diese weite Auslegung führt dazu, dass viele unbescholtene Bürger in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. In der Rechtsprechung Schleswig-Holsteins wird immer wieder betont, dass selbst gutgläubige Zahlungsempfänger – etwa Verkäufer auf Online-Plattformen – ins Visier geraten können. Das Amtsgericht Lübeck (Urt. v. 20.06.2023 – 35 Ds 76/23) stellte beispielsweise klar, dass bereits der Empfang einer verdächtigen Überweisung eine Ermittlungsmaßnahme rechtfertigen kann.
Folgen einer Kontosperrung – mehr als nur ein Ärgernis
Eine Kontosperrung bedeutet faktisch eine wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit. Unternehmer können keine Gehälter oder Rechnungen zahlen, Privatpersonen keine Miete oder laufenden Verpflichtungen bedienen. Hinzu kommt die oft erhebliche Rufschädigung, insbesondere wenn Geschäftspartner oder Kunden von der Sperrung erfahren.
Parallel zur Kontosperrung wird in der Regel ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft kann Kontounterlagen beschlagnahmen, Einsicht in Zahlungsströme nehmen und Vermögenswerte vorläufig sichern. Selbst nach Einstellung des Verfahrens kann es Wochen oder Monate dauern, bis das Konto wieder freigegeben wird.
Verteidigungsstrategien bei Geldwäscheverdacht
Eine effektive Verteidigung setzt frühzeitig an – idealerweise unmittelbar nach Bekanntwerden der Sperrung. Zunächst gilt es, durch Akteneinsicht zu klären, welche konkreten Transaktionen den Verdacht ausgelöst haben. In vielen Fällen beruhen die Meldungen der Banken auf automatisierten Prüfmechanismen ohne menschliche Bewertung.
Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Ermittlungsbehörden davon überzeugen, dass keine Straftat vorliegt – etwa weil die Gelder aus legalen Geschäften stammen oder die Transaktionen plausibel erklärbar sind. Gerade in Schleswig-Holstein zeigen zahlreiche Fälle, dass durch schnelles und fundiertes Handeln die Freigabe der Konten noch im Ermittlungsstadium erreicht werden kann.
Auch eine enge Abstimmung mit der Bank und den Ermittlungsbehörden ist oft erfolgversprechend. Ein professionelles anwaltliches Vorgehen signalisiert Kooperationsbereitschaft und reduziert das Risiko, dass das Verfahren eskaliert.
Erfahrung und Kompetenz: Fachanwälte für Strafrecht in Schleswig-Holstein
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen Vorwürfe der Geldwäsche und in Verfahren nach dem Geldwäschegesetz. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und zusätzlich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht (FernUniversität Hagen).
Sie beraten Mandanten in Schleswig-Holstein umfassend – von der ersten Kontosperrung über den Kontakt zur FIU und Staatsanwaltschaft bis hin zur Verteidigung im Strafverfahren. Durch ihre Spezialisierung auf Wirtschafts- und Finanzdelikte erkennen sie früh, welche Argumentationslinien die Ermittlungsbehörden überzeugen und wie sich Konten schnellstmöglich wieder freigeben lassen.
Fazit – schnelles Handeln schützt vor schweren Folgen
Wer von einer Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht betroffen ist, darf keine Zeit verlieren. Jede Stunde zählt, um wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und den Verdacht zu entkräften. Eine kompetente anwaltliche Vertretung durch spezialisierte Fachanwälte ist der beste Weg, um Konten schnell freizubekommen und eine Strafverfolgung zu vermeiden.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen Mandanten in ganz Schleswig-Holstein zur Seite – diskret, entschlossen und hochqualifiziert. Mit strategischer Verteidigung, fundiertem Fachwissen und direkter Kommunikation mit Behörden sorgen sie dafür, dass Betroffene schnell wieder über ihr Geld verfügen können.