Kredit unter Verdacht – Strafverfahren wegen falscher Angaben bei der Kreditbeantragung

In Schleswig-Holstein kommt es zunehmend zu Strafverfahren wegen falscher Angaben bei der Kreditbeantragung. Banken und Finanzinstitute prüfen Kreditanträge heute mit hoher Genauigkeit – auch mithilfe automatischer Datenabgleiche. Wer bei der Beantragung von Krediten unvollständige oder unrichtige Angaben zu Einkommen, Vermögen oder bestehenden Verbindlichkeiten macht, sieht sich schnell dem Verdacht des Kreditbetrugs (§ 265b StGB) oder sogar der Betrugsstrafbarkeit (§ 263 StGB) ausgesetzt.

Was viele nicht wissen: Schon der Versuch, durch fehlerhafte Angaben bessere Kreditkonditionen zu erhalten, kann strafrechtlich relevant sein – selbst wenn der Kredit nie ausgezahlt wurde. Für die Betroffenen kann ein solches Verfahren gravierende Folgen haben: Einträge im Führungszeugnis, Reputationsverlust, berufliche Konsequenzen und finanzielle Schäden.

In dieser Situation ist eine erfahrene, diskrete und spezialisierte Verteidigung entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, vertreten Mandanten in ganz Schleswig-Holstein mit juristischer Präzision, wirtschaftlichem Verständnis und dem klaren Ziel, Verfahren frühzeitig zu beenden.

Wann falsche Angaben zur Straftat werden

Der Vorwurf falscher Angaben bei der Kreditbeantragung ergibt sich meist aus Unstimmigkeiten zwischen den Angaben des Antragstellers und den tatsächlichen Verhältnissen. Häufig betrifft dies das Einkommen, bestehende Kredite oder Schulden, Sicherheiten oder den Verwendungszweck des Darlehens.

Nach § 265b StGB macht sich strafbar, wer über seine wirtschaftlichen Verhältnisse falsche oder unvollständige Angaben macht, um einen Kredit zu erhalten. Die Strafbarkeit setzt dabei keinen eingetretenen Schaden voraus – bereits der Versuch genügt. Gleichzeitig ist die Beweislage oft kompliziert, denn zwischen einem Irrtum, einer Schätzung oder einer versehentlichen Falschangabe besteht ein erheblicher Unterschied.

Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zeigt, dass die Gerichte solche Fälle mit Augenmaß bewerten. Das Landgericht Kiel entschied 2023 (Az. 6 Qs 42/23), dass keine Strafbarkeit vorliegt, wenn ein Antragsteller bei unklaren Einkommensverhältnissen auf eine mündliche Absprache mit dem Kreditberater vertraut hat. Das Amtsgericht Lübeck stellte 2022 ein Verfahren ein, nachdem die Verteidigung nachwies, dass die fehlerhaften Angaben auf einer missverständlichen Auslegung des Formulars beruhten.

Diese Entscheidungen verdeutlichen: Nicht jede Unstimmigkeit ist ein Betrug – häufig handelt es sich um Missverständnisse oder fehlerhafte Beratung.

Schwere Folgen eines Ermittlungsverfahrens

Ein Strafverfahren wegen falscher Angaben bei der Kreditbeantragung kann erhebliche Folgen haben. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe drohen Einträge im Bundeszentralregister, die berufliche Perspektiven beeinträchtigen können. Für Selbstständige, Geschäftsführer und Beamte ist ein solches Verfahren besonders kritisch, da es das Vertrauen in die persönliche Zuverlässigkeit infrage stellt.

Auch wirtschaftlich sind die Folgen gravierend: Banken kündigen bestehende Kredite, fordern Sicherheiten nach oder verweigern neue Darlehen. In manchen Fällen leiten sie parallel zivilrechtliche Schritte ein, um angebliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Schon aus diesem Grund ist eine frühzeitige anwaltliche Intervention entscheidend.

Verteidigungsstrategien – Präzision und Glaubwürdigkeit

Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit der genauen Analyse des Kreditvorgangs. Entscheidend ist die Frage, ob tatsächlich eine Täuschung vorlag oder ob die Bank den Kredit auch bei korrekten Angaben gewährt hätte. Ebenso ist zu prüfen, ob die angeblich falschen Angaben bewusst gemacht wurden – oder ob sie auf einem Irrtum, einem Beratungsfehler oder unklaren Formularen beruhen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel analysieren die Kreditunterlagen, Korrespondenz und internen Bankdokumente sorgfältig. Häufig zeigt sich, dass die behauptete Täuschung gar nicht ursächlich für die Kreditvergabe war oder dass der Beschuldigte gar keine Bereicherungsabsicht hatte.

In zahlreichen Fällen konnten sie in Schleswig-Holstein eine Einstellung des Verfahrens erreichen, insbesondere wenn frühzeitig Stellung genommen und die tatsächlichen wirtschaftlichen Hintergründe transparent dargestellt wurden. So stellte das Landgericht Itzehoe 2024 (Az. 10 Qs 18/24) ein Verfahren ein, nachdem die Verteidigung überzeugend darlegte, dass die Bank bereits vor der Kreditvergabe Kenntnis von den abweichenden Zahlen hatte.

Diese Fälle zeigen: Mit einer fundierten Verteidigung, klarer Argumentation und juristischer Erfahrung lässt sich der Tatverdacht häufig entkräften, bevor ein Schaden entsteht.

Fachanwaltliche Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Spezialisierung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Sie vertreten Unternehmer, Selbstständige, Angestellte und Privatpersonen in Schleswig-Holstein, die sich mit Vorwürfen im Zusammenhang mit Kredit- und Finanzdelikten konfrontiert sehen.

Beide wissen, wie sensibel solche Verfahren sind – insbesondere, wenn finanzielle Integrität und Vertrauen auf dem Spiel stehen. Ihr Ziel ist es, Verfahren frühzeitig zu beenden, wirtschaftliche Schäden zu vermeiden und die Reputation ihrer Mandanten zu wahren. Durch strategisches Handeln, fachliche Tiefe und klare Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden gelingt es ihnen regelmäßig, Verfahren im Ermittlungsstadium ohne Anklage zu beenden.

Wer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf falscher Angaben bei der Kreditbeantragung konfrontiert wird, sollte umgehend handeln. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um Missverständnisse aufzuklären, den Tatverdacht zu entkräften und rechtliche wie wirtschaftliche Folgen zu vermeiden.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, stehen ihren Mandanten mit Erfahrung, Diskretion und strategischem Weitblick zur Seite – für eine wirksame Verteidigung, die überzeugt und Vertrauen schafft.