Schwarzarbeit am Bau – wenn der Zoll ermittelt und Bauunternehmer plötzlich Beschuldigte sind

Strafverfahren gegen Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit gehören in Schleswig-Holstein zu den größten Risiken für Betriebe im Baugewerbe. Baustellen sind dynamisch, Personal wird häufig kurzfristig eingesetzt, Subunternehmerstrukturen sind üblich und Dokumentation läuft parallel zum Projektgeschäft. Genau diese Mischung macht Bauunternehmen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit besonders interessant. Schon eine Baustellenkontrolle kann reichen, um den Verdacht auszulösen, dass Beschäftigte nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden oder Sozialabgaben vorenthalten worden sind. Aus einem vermeintlichen Organisationsproblem wird dann schnell ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.

Für Bauunternehmer ist das besonders gefährlich, weil häufig nicht nur ein einzelner Vorwurf im Raum steht. Regelmäßig geht es um das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, oftmals begleitet von steuerlichen Vorwürfen, etwa zur Lohnsteuer oder Umsatzsteuer. Hinzu kommen wirtschaftliche Folgen, die den Betrieb empfindlich treffen können, etwa Nachforderungen der Sozialversicherung, der Verlust von Auftraggebervertrauen oder Schwierigkeiten bei öffentlichen Ausschreibungen. Gerade deshalb ist es entscheidend, frühzeitig strategisch zu handeln, denn in vielen Konstellationen ist eine Einstellung des Verfahrens möglich, wenn der Sachverhalt sauber aufgearbeitet und rechtlich korrekt eingeordnet wird.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel vertreten Bauunternehmer in Kiel und ganz Schleswig-Holstein seit vielen Jahren in Verfahren wegen Schwarzarbeit. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie kennen die typische Vorgehensweise des Zolls, die branchenspezifischen Besonderheiten auf Baustellen und die Anforderungen, die die Gerichte in Schleswig-Holstein an Vorsatz und Beweisführung stellen. Ihr Ziel ist es, Verdachtsannahmen früh zu korrigieren, belastbare Entlastung zu erarbeiten und das Verfahren möglichst im Ermittlungsstadium zu beenden.

Warum Bauunternehmen besonders häufig ins Visier geraten

Die Bauwirtschaft steht seit Jahren im Fokus der Behörden, weil hier hohe Auftragssummen, viele Beschäftigte und komplexe Subunternehmerketten zusammenkommen. In Schleswig-Holstein werden Baustellen regelmäßig kontrolliert, insbesondere bei größeren Projekten oder bei Betrieben mit wechselnden Kolonnen. Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass Beschäftigte keine Ausweispapiere vorlegen können, dass Sofortmeldungen fehlen oder dass Arbeitsverhältnisse unklar sind, entsteht schnell ein Anfangsverdacht. Häufig kommen Fragen hinzu, ob Scheinselbstständigkeit vorliegt oder ob Werkverträge tatsächlich gelebt wurden.

Gerade im Baugewerbe ist die Abgrenzung zwischen echter Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung rechtlich anspruchsvoll. Viele Bauunternehmer arbeiten legal mit Nachunternehmern, Einzelunternehmern oder Werkvertragsfirmen. Wenn Ermittler jedoch rückwirkend eine Eingliederung in die Baustellenorganisation annehmen, wird aus einer vermeintlich sauberen Konstruktion schnell der Vorwurf illegaler Beschäftigung. Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein betont in solchen Fällen immer wieder, dass es auf die konkrete Ausgestaltung und die tatsächliche Durchführung ankommt und pauschale Unterstellungen nicht genügen.

Rechtsprechung in Schleswig-Holstein: Streng, aber einzelfallbezogen

Die Gerichte in Schleswig-Holstein verfolgen Schwarzarbeit konsequent, wenn sich ein systematisches Vorgehen nachweisen lässt, etwa bei wiederholten Schwarzlohnzahlungen, bei gezielten Umgehungskonstruktionen oder bei Scheinrechnungen. In solchen Fällen drohen empfindliche Strafen, und zusätzlich kann es zu erheblichen Einziehungen von Vermögensvorteilen kommen.

Gleichzeitig zeigt die schleswig-holsteinische Rechtsprechung sehr deutlich, dass nicht jede Unregelmäßigkeit automatisch eine Straftat ist. Gerichte in Kiel, Lübeck, Itzehoe und Schleswig verlangen einen sicheren Nachweis, dass tatsächlich ein strafrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis bestand und dass der Bauunternehmer vorsätzlich Sozialabgaben vorenthalten wollte. Gerade bei komplexen Baustellenabläufen wird in Schleswig-Holstein regelmäßig geprüft, ob es sich nicht um Dokumentationsfehler, Missverständnisse oder vertretbare Vertragsgestaltungen handelt. Wo die Beweislage diese hohe Schwelle nicht erreicht, ist eine Einstellung des Verfahrens realistisch.

Welche Folgen ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit haben kann

Ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit ist für Bauunternehmer nicht nur strafrechtlich riskant, sondern auch wirtschaftlich hochgefährlich. Neben Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen Nachforderungen der Sozialversicherungsträger, die schnell existenzbedrohende Größen erreichen können. Häufig werden zudem steuerliche Themen aufgerollt, was zusätzliche Belastungen durch Nachzahlungen, Zinsen und Prüfungen mit sich bringt.

Besonders kritisch sind die Folgen für die Marktposition. Bauunternehmen sind auf Vertrauen angewiesen, gerade bei öffentlichen Aufträgen oder bei langfristigen Projektpartnerschaften. Ein laufendes Verfahren kann dazu führen, dass Auftraggeber zurückhaltender werden oder dass Präqualifikationen, Vergabeverfahren und Nachunternehmerbeziehungen belastet werden. Auch die Frage der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kann eine Rolle spielen, wenn Behörden Zweifel an der Integrität des Unternehmens annehmen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig die Verteidigung so auszurichten, dass das Verfahren möglichst schnell beendet wird.

Verteidigungsstrategien: Warum eine Einstellung möglich ist

Erfolgreiche Verteidigung beginnt mit der Akteneinsicht und der Rekonstruktion der tatsächlichen Baustellenabläufe. Häufig zeigt sich, dass Kontrollen Momentaufnahmen waren und wesentliche Unterlagen zu Meldungen, Verträgen oder Abrechnungen nicht sofort vorlagen. Wenn diese Dokumente geordnet nachgereicht und die Abläufe transparent gemacht werden, lässt sich der Tatverdacht in vielen Fällen deutlich entkräften.

Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Abgrenzung von Subunternehmern und Beschäftigten. Wenn Nachunternehmer eigenständig arbeiteten, eigene Betriebsmittel einsetzten, mehrere Auftraggeber hatten und nicht in die Weisungskette des Bauunternehmers eingegliedert waren, fehlt es häufig an der Grundlage für den Vorwurf illegaler Beschäftigung. Schleswig-holsteinische Gerichte verlangen hier eine präzise Einzelfallprüfung. Genau diese Prüfung nutzt die Verteidigung, um zu zeigen, dass die rechtliche Bewertung der Ermittler zu pauschal ist.

Auch der Vorsatz ist häufig der Schlüssel. Nicht jede verspätete Meldung oder jede unvollständige Dokumentation ist ein Beleg für eine strafbare Absicht. Gerade im Baugewerbe entstehen Fehler durch Zeitdruck, wechselnde Baustellen und komplexe Personaleinsatzpläne. Wenn die Verteidigung plausibel darlegt, dass es sich um organisatorische Unschärfen oder um vertretbare Delegationen handelt, ist eine Einstellung des Verfahrens häufig erreichbar, weil die schleswig-holsteinische Rechtsprechung an den Vorsatz strenge Anforderungen stellt.

Warum Fachanwälte für Strafrecht und Steuerstrafrecht für Bauunternehmer entscheidend sind

Schwarzarbeitsverfahren im Baugewerbe sind komplex, weil sie Strafrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und häufig auch Steuerrecht verbinden. Ohne spezialisierte Verteidigung werden Baustellenrealitäten schnell pauschal bewertet, und Verdachtsannahmen verfestigen sich unnötig. Die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein verlangt jedoch eine detaillierte, kontextbezogene Prüfung – und genau dafür braucht es Verteidiger mit Erfahrung in dieser Materie.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie kennen die regionale Spruchpraxis, wissen, wie Zoll und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein arbeiten, und entwickeln Verteidigungsstrategien, die auf eine diskrete und frühe Verfahrensbeendigung ausgerichtet sind. Ihr Ziel ist es, den Vorwurf rechtlich sauber einzuhegen, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und eine Einstellung zu erreichen, bevor es zur Anklage kommt.

Wer als Bauunternehmer in Schleswig-Holstein mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit konfrontiert wird, sollte nicht abwarten und keine vorschnellen Angaben machen. Gerade die frühe Phase entscheidet darüber, ob aus einer Kontrolle ein existenzbedrohendes Strafverfahren wird oder ob durch klare Einordnung eine Einstellung realistisch erreichbar bleibt.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen Bauunternehmern in Kiel und ganz Schleswig-Holstein mit Erfahrung, Diskretion und strategischer Klarheit zur Seite, damit aus einer Baustellenkontrolle kein dauerhafter Schaden für Betrieb, Reputation und wirtschaftliche Zukunft entsteht.